Schattenblick →INFOPOOL →BUCH → SACHBUCH

REZENSION/045: BMA - Verratene Medizin (Medizinethik) (SB)


Beteiligung von Ärzten an Menschenrechtsverletzungen


Verratene Medizin



Die Beteiligung von Ärzten und medizinischem Personal an staatlich legitimierter Gewalttätigkeit stellt nicht nur eines der dunkelsten Kapitel in der Geschichte der Heilberufe dar, sie repräsentiert nach wie vor den Aspekt ärztlichen Schaffens, der alle moralischen und ethischen Grundlagen des der Gesundheit des Menschen gewidmeten Berufs auf das brüchige Fundament einer von Machtverhältnissen dominierten Realität stellt. Die Praxis des ärztlichen Alltags in Regionen der Welt, in denen Folter und Todesstrafe zum normalen Instrumentarium politischer und sozialer Durchsetzung gehören, scheint geradezu zur Formulierung ethischer Leitprinzipien herauszufordern, als idealisierte Formen der Wirklichkeitsbewältigung sind diese zumeist jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie niedergeschrieben sind. Diese Diskrepanz zwischen berufsständischem Anspruch und grausamer Realität spinnt sich wie ein unsichtbarer Faden durch die deutsche Ausgabe von "Medicine Betrayed", dem von der British Medical Association (BMA) herausgegebenen grundlegenden Werk zum Problem ärztlicher Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen.

Das hierzulande unter dem Titel "Verratene Medizin" erschienene Buch geht auf die Aktivitäten einer Arbeitsgruppe der BMA zurück, die sich in Zusammenarbeit mit Organisationen wie Amnesty International, Physicians for Human Rights, der niederländischen Johannes-Wier-Stiftung und anderen berufsständisch und menschenrechtlich definierten Gruppen um die Dokumentation der Beteiligung von Ärzten an der Folter bemüht hat. Herausgegeben wurde das Buch in Deutschland vom Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin mit Unterstützung der Berliner Ärztekammer, die sich, wie im Vorwort des ai- Arbeitskreises Medizin-Psychologie hervorgehoben wird, nicht so vornehmer Zurückhaltung befleißigt wie die Bundesärztekammer, für die "lediglich ein punktuelles Engegement in Menschenrechtsfragen denkbar sei, da die Kammer kein allgemeinpolitisches Mandat habe".

Was im Laufe einer zweijährigen Arbeit der BMA-Arbeitsgruppe gesammelt und zutage gefördert wurde, resultiert in einem mit ausführlichen Anmerkungen dokumentierten Horrorszenario unter dem speziellen Gesichtspunkt der ärztlichen Beteiligung, wobei Bereiche des Schreckens beschritten werden, an die der gutgläubige Laie im Zusammenhang mit Medizin kaum gedacht hätte. Gestreift und zum Teil ausführlich dargestellt werden diverse Formen der Folter, der Psychiatrisierung von Regimegegnern, mehrere Spielarten gerichtlicher Sanktionen von der Prügelstrafe über das Abhacken von Gliedmaßen bis hin zur Exekution mit Kugel, Spritze, Schwert und Strom, wobei die Transplantation der Organe von Hingerichteten einen besonderen Platz einnimmt. Das Buch geht weiterhin auf die Rolle von Ärzten bei Hungerstreiks sowie der Mißhandlung von Gefangenen ein und wendet sich schließlich Fällen zu, bei denen Mediziner selber aufgrund ihres Einsatzes für die Menschenrechte zu Opfern politischer Willkür wurden.

"Verratene Medizin" ist jedoch wesentlich mehr als eine bloße Sammlung von Fallbeispielen, es ist vor allem das Manifest einer Standesorganisation zum Problem des besagten Bruches von medizinethischem Anspruch und blutiger Realität. Als solches richtet es sich in erster Linie an ein Fachpublikum, um mit der ausführlichen Erörterung der Fragen, die sich einem Arzt im konkreten Fall etwa der Untersuchung eines Hinrichtungsopfers oder der Zwangsernährung eines Hungerstreikenden stellen, eine Entscheidungsgrundlage und Orientierungshilfe zu schaffen. Zu diesem Zweck enthält es ein einführendes Kapitel mit dem Titel "Berufsethische Normen und internationales Recht", in dem ein Überblick über die Verträge und Deklarationen zum humanitären Recht und ihre Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit, um die es eingestandenermaßen schlecht bestellt ist, verschafft wird.

Die Funktion internationaler Abkommen wird trotz ihrer offensichtlichen Wirkungslosigkeit angesichts der im Buch vorgestellten Fälle in diesem Kapitel abschließend positiv bewertet:

Unterschiedlich ist die Wirksamkeit dieser Konventionen und Deklarationen, wenn sich einige Länder entweder über die Bestimmungen der Übereinkommen hinwegsetzen oder aber diese nicht ratifizieren und sich deshalb nicht an ihre Bestimmungen gebunden fühlen. Sie haben jedoch zwei große Vorzüge. Erstens ermöglichen diese Vorgaben mit dem Erfordernis regelmäßiger Berichte an die Vereinten Nationen die konstante und öffentliche Überprüfung des Menschenrechts-Verhaltens eines Landes und ermöglichen es der Völkergemeinschaft, diese Länder für ihr Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen. Zweitens sind sowohl verbindliche als auch unverbindliche Menschenrechts-Vorgaben ein Maßstab, an dem sich das Menschenrechts-Verhalten eines Landes messen läßt. Ungeachtet der unterschiedlichen Beachtung internationalen Rechts genügt deshalb der Zwang zur Achtung der Menschenrechte, wie er sich beispielsweise aus der politischen Verlegenheit bei jährlicher Offenlegung vor der Menschenrechts-Kommission der Vereinten Nationen ergibt, um zu zeigen, daß die Staaten, welche die Konventionen noch nicht ratifiziert haben, weiter dazu angehalten werden sollten.

Dieser Tenor einer sich angesichts des Problems der Folter, die schließlich durch die blosse Bemessung der Grausamkeiten und die moralische Beschämung der verantwortlichen Regierung zum verwaltbaren Negativposten menschlichen Sozialverhaltens erklärt wird, eher in Bescheidenheit übenden Ärzteschaft bestimmt das Buch in seinen Grundzügen und verwandelt Betroffenheit angesichts der eklatanten dokumentierten Grausamkeiten in einen Akt distanzierter Zurkenntnisnahme. In dem Maße, in dem sich der objektivierende Charakter der Publikation aufgrund übersichtlicher Strukturierung, nachhaltiger Herausstreichung der für den Arzt relevanten Fragen und ausführlicher Dokumentation als gut handhabbare Informationsquelle für diesen Fragenkomplex bewährt, verfällt auch die grundlegende Stellungsnahme im Sinne simpelster menschlicher Erwägungen.

Die berufsständische Sichtweise dominiert das Feld und läuft Gefahr, sich mehr um das Ansehen des ärztlichen Standes zu sorgen als um die Belange der Opfer politischer und staatlicher Gewalt. Hier zeigt sich das im Werk immer wieder anklingende, aber niemals explizit thematisierte Problem der innigen Verstrickung der Medizin als Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens mit den Interessen des Staates, die kaum über den bloßen Anspruch ärztlicher Unabhängigkeit zu lösen ist. Schon die Qualifikation der ärztlichen Beteiligung an der Folter als "standeswidrig" drückt die wesentliche Besorgnis um das Ansehen eines Berufsstandes aus, der sich im Unterschied zu anderen Professionen in einem besonderen Maße ethischen Idealen verpflichtet fühlt und diese ebenso engagiert verfechtet, wie er sie im Dienste der Forschung und des Geldes ignoriert.

So wirkt das einleitende Zitat des argentinischen Schriftstellers Jacobo Timerman, der die Gegenwart eines freundlich parlierenden Folterarztes als furchtbar empfand, "weil er das Zeichen war, daß ein wissenschaftliches Instrument dabei ist, wenn man von den Bestien gefoltert wird", keineswegs überraschend auf denjenigen Leser, der sich etwa am Beispiel der Qualen von Tieren wie auch angeblich therapeutisch in Anspruch genommener Menschen in der medizinischen Forschung mit der Übereinstimmung von Wissenschaft und Grausamkeit vertraut gemacht hat. Die vermeintlich verratene Medizin dominiert das Buch als unangetastet positiver Wert, was in entschuldigenden Begriffskonstrukten wie dem der "pervertierten menschlichen Genialität" im Vorwort des ai-Vertreters Torsten Lucas resultiert, als ob die Grenze zwischen Wohl und Qual, zwischen Heilung und Zerstörung immer eindeutig zu ziehen wäre.

Medizin und Psychiatrie bleiben, wiewohl als wohlfeile Instrumente des Terrors ausgemacht, unangetastete Säulen bester menschlicher Absichten, und der in diesem Zusammenhang gerne zur Ausgrenzung mißliebiger Personen verwendete Krankheitsbegriff wird ebenfalls keiner näheren Untersuchung unterzogen. Statt dessen schließt man im Kapitel "Mißbrauch der Psychiatrie zu politischen Zwecken" das Eingehen auf die Antipsychiatrie-Debatte ausdrücklich aus, widmet sich der Elektroschocktherapie nur in Fällen, "in denen sie ersichtlich mit Strafwirkung angewendet wird", und läßt umstrittene Verfahren wie Aversionstherapie, Schlaftherapie und Psychochirurgie unberücksichtigt, "da sie außerhalb des Rahmens unserer Untersuchung zu liegen scheinen".

Die Beispiele dokumentieren den fiktiven Grat, auf dem die Verfechter einer an sich von Gewalt, ob über direkte Folter oder sozialhygienische Maßnahmen vermittelt, unbefleckten Medizin wandeln. So ist die Unterscheidung von lebensrettender Maßnahme und Folter keineswegs so leicht zu treffen, wie es der Apologet einer angeblich dem Wohl des Patienten verpflichteten Standesethik glauben machen möchte, wenn er die Zwangsernährung unkommentiert als medizinische Behandlungsform stehen läßt. Am Beispiel im Hungerstreik befindlicher Gefangener wird von der BMA zwar ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Wunsch des Menschen, der beschlossen hat, in seinem Kampf auch das Leben einzusetzen, zu respektieren sei und man keine Zwangsernährung einleiten solle. Hat der Hungerstreikende dieses jedoch dem Arzt vorher nicht explizit klargemacht, so soll dieser seinem medizinischen Anspruch gemäß, Leben zu retten, auch zur Einleitung der Zwangsernährung berechtigt sein.

In der Präambel der Erklärung des Weltärztebundes zu Hungerstreikenden im Anhang des Buches wird dem Gefangenen zwar nominell weitgehende Selbstbestimmung zugestanden, die Modalitäten der ärztlichen Versorgung lassen jedoch einen großen Interpretationsspielraum und münden in einer Aussage, die den Arzt davon entbindet, als Anwalt des Gefangenen zu fungieren:

Die letzte Entscheidung über Einschreiten oder Nichteinschreiten sollte dem einzelnen Arzt ohne Einschaltung Dritter überlassen bleiben, deren Hauptinteresse nicht dem Wohl des Patienten gilt. Der Arzt sollte jedoch dem Patienten klar machen, ob er die Entscheidung des Patienten, die Behandlung oder, im Falle des Koma, künstliche Ernährung unter Lebensgefahr abzulehnen, hinnehmen kann oder nicht. Kann der Arzt die Entscheidung des Patienten zur Ablehnung dieser Hilfe nicht akzeptieren, dann wäre der Patient berechtigt, von einem anderen Arzt behandelt zu werden.

Schon die Möglichkeitsform bei der Wahl eines anderen Arztes drückt aus, wie es um den Handlungsraum eines Hungerstreikenden inmitten einer feindlichen Gefängnisumwelt und vor einem mit der Gefängnisverwaltung zusammenarbeitenden Mediziner bestellt ist. Das letzte Mittel eines in allen Aspekten unterlegenen Häftlings wird auf diese Weise trotz vorgeblich bester Absichten der Ärzte unterlaufen, indem ihm sowohl der Ausweg in den Tod verbaut als auch sein Sterben als Machtmittel in einem politischen Kampf genommen wird. Obwohl der Bericht der BMA im Kontext eigener Erfahrungen mit den Hungerstreiks nordirischer Gefangenen durchaus die Dimensionen eines solchen Instruments im politischen Kampf abzuschätzen weiß, vermeidet er tunlichst, ein "so aggressives wie potentiell gefährliches Vorgehen" wie das der Zwangsernährung selbst als gezielt eingesetzten Bestandteil der Folter zu bezeichnen, mit der der Gefangene zur Aufgabe seines Hungerstreiks gezwungen werden soll.

Die Diktion des Weltärztebundes, der immer nur von "Patienten" und nicht von Gefangenen spricht, verrät die Achse, über die sich der Mediziner einer grundlegenden Stellungsnahme gegenüber den Grausamkeiten, die er bezeugt und begeht, entzieht. Er ist zuallererst in seiner Funktion als Arzt vor Ort und scheint als solcher ethischer Richtlinien zu bedürfen, die sich eigentlich als schlichtes Gebot der Menschlichkeit von selbst verstehen sollten. Der "Verräter" an der Medizin bedient sich eben derjenigen Grundlagen eines berufsständischen Ethos, die ihn eigentlich davon abhalten sollten, sich als Folterknecht zu betätigen - er ist in offiziellem Auftrag unterwegs und tritt als Mensch überhaupt nicht in Erscheinung.

So entspricht die Mitwirkung von Ärzten an der Folter, der im betreffenden Kapitel des Buches durch die Präsentation verschiedener Studien auf die Spur gekommen werden soll, im Prinzip der gar nicht so großen Distanz, die es vom ethischen Anspruch zur praktischen Teilnahme hin zu überwinden gilt. An Motivationen vom persönlichen Vorteil über Angst vor Repressionen bis hin zu politischen Glaubensbekenntnissen herrscht ebensowenig Mangel wie an nachträglich angebotenen Rationalisierungen, die im Buch etwa in Form eines "Doppelung" genannten psychologischen Prozesses dargeboten werden, bei dem es zur "Teilung des Selbsts in zwei funktionierende Ganzheiten" kommen soll, "so daß das Teilselbst als ungeteiltes Selbst handelt".

Diese in ihrer fiktionalen Haltlosigkeit abstruse These, mit der der Sozialwissenschaftler Lifton die Beteiligung von Ärzten an den Grausamkeiten in deutschen Konzentrationslagern erklären wollte, wird ebenso ungerührt als Ursache ärztlicher Beteiligung aufgelistet wie die "'Bürokratisierung' der Rolle des Arztes:"

Für manche Ärzte könnte die Medizin wie eine technischer Prozeß aussehen oder fortschreitend den Charakter eines technischen Prozesses annehmen, der von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten abhängt, einen moralischen Rahmen jedoch nicht erfordert (oder vielleicht einen anderen als den allgemein akzeptierten moralischen Rahmen).

Die in Klammern gesetzte Relativierung des moralischen Selbstverständnisses drückt aus, daß innerhalb der Ärzteschaft durchaus unterschiedliche Ansichten über medizinische Ethik und ihre Anwendung herrschen, wie sich vielleicht am besten an der Sterbehilfe-Debatte zeigen läßt. Während die praktische Umsetzung des Hitlerschen Tötungsgebots für "unwertes Leben" noch als exemplarisches Beispiel für den Mißbrauch der Medizin untersucht wird, macht die sich im Zug der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abzeichnende Entsorgung altersschwacher, unheilbar kranker und behinderter Menschen rapide Fortschritte, ohne tatsächlich mit medizinischer Ethik ins Gehege zu kommen. Die dient auch in diesem Rahmen beiden Seiten als Legitimationsbasis, sie verfügt keinesfalls über den im Buch nahegelegten absoluten Charakter, sondern läßt sich bestens an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen.

Die "Bürokratisierung" stellt dabei kaum einen Sonderfall der Legitimation von Folterern dar, die sich als meinungslose Bestandteile eines anonymen Apparats begreifen, sie gehört als Merkmal einer auf die Administrierung aller Arten von körperlichen Belangen ausgerichteten Verwaltungswissenschaft zu den wichtigsten sozialen Funktionen der Medizin und macht sie gerade deshalb für alle Formen staatlich legitimierter Gewaltanwendung so interessant. Im gleichen Atemzug, mit dem dieses wesentliche Charakteristikum der Medizin zur Ausrede einiger weniger erklärt wird, blenden die Verfasser auch den administrativen Zusammenhang zu den Institutionen der Justiz und des Militärs aus, die im Rahmen dieses Buchs meist als primäre Täter auftreten.

So wird an dieser Stelle zwar in Klammern von der paradoxen Situation der Gerichtsmediziner berichtet, die mögliche Verbrechen ihres Arbeitgebers untersuchen müßten, jeder weitergehende Zusammenhang, der sich aus der der beanspruchten Unabhängigkeit widersprüchlich gegenüber stehenden Tatsache eines staatlich finanzierten Wissenschaftsbetriebs und Gesundheitswesens sowie dem vielseitigen Einsatz von Medizinern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ergibt, bleibt jedoch außerhalb der Analyse ärztlicher Bereitschaft zur Umdeutung des Berufsethos.

Das Buch "Verratene Medizin" kann daher nicht erklären, warum der hehre Anspruch notwendigerweise zum Vorwand und zum Hilfsmittel entufert, exakt diejenigen Dinge, die hier als Schändung des Standes angeprangert werden, in den Kreis ärztlicher Zuständigkeiten zu integrieren und als Handlungen auszuweisen, die der Unterstützung des Menschen in seinem Kampf gegen Zerfall, Krankheit und Tod dienen. Es ist schließlich nichts Neues in der Geschichte der berufsständischen Selbstbehauptung, die Klarheit einer bestimmten Position in Anspruch zu nehmen, um die düsteren Motive und Beweggründe, die Her- und Hinkünfte einer von persönlichen Obsessionen und der Teilhaberschaft an der Macht des Stärkeren getragenen Praxis ins Licht bester Absichten zu rücken.

Daß es sich bei dem in allen Fragen ärztlicher Zuständigkeit durchgetragenen Anspruch der Neutralität um ein Wesensmerkmal herrschender Doktrinen handelt, die die Subjektivität des aufbegehrenden Individuums zur vereinnahmenden Gesinnung erklären, wird auch an der im Buch vollzogenen Disqualifikation der Weltgesundheitsorganisation als "politikempfindlicher" Institution deutlich. Die ihr anläßlich einer nichtvorhandenen Stellungsnahme zum Schutz verfolgter Ärzte unterstellte "eigentümliche eklektische Haltung" zu den Menschenrechten läßt sich wohl am besten durch die inzwischen verworfene Gesundheitsdefinition der WHO widerlegen, die dem Menschen in nicht mehr dagewesener Form zugesteht, was ihm keine der im Anhang aufgelisteten Menschenrechts-Konventionen in dieser Freizügigkeit gewährt - einen Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und das für jeden Menschen erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.


Beteiligung von Ärzten an Menschenrechtsverletzungen
Verratene Medizin
Edition Hentrich, Berlin 1995
285 Seiten, 29,80 Mark