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REZENSION/673: T. Müller-Heidelberg, E. Steven u.a. (Hg.) - Grundrechte-Report 2017 (SB)


Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming, Cara Röhner, Rolf Gössner, Julia Heesen und Arthur Helwich (Herausgeberinnen und Herausgeber)


Grundrechte-Report 2017

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland



"Die Lage der Grundrechte ist der wichtigste Seismograph für die Haltung von Staat und Gesellschaft zu Freiheit und Würde der Menschen." Mit diesem Zitat des Schriftstellers Ilija Trojanow, auf dem Buchrücken des soeben erschienenen "Grundrechte-Reports 2017 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" durch Rotdruck hervorgehoben, betont der Herausgeberkreis [1] die ungebrochene Relevanz und Aktualität seiner als der "wahre Verfassungsschutzbericht" bezeichneten Textsammlung. In über 40 Beiträgen befassen sich die Autoren kritisch-analytisch mit der Frage, wie es im zurückliegenden Jahr um die Einlösung der postulierten Grund- und Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland bestellt war.

Angesichts der Einschränkungen und Beschneidungen der proklamierten Schutzrechte gegenüber staatlicher Gewalt und Allmacht, die seit zwei Jahrzehnten in dem alljährlich erscheinenden Grundrechte-Report dokumentiert werden, scheinen immer mehr Menschen nicht zuletzt auch aufgrund eigener Alltagserfahrungen das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine ebenfalls behauptete Fähigkeit, etwaige Mißstände und Fehlentwicklungen auf den demokratisch vorgeebneten Wegen auskorrigieren zu können, verloren zu haben. Wie nicht anders zu erwarten stand, wurden auch in dem neuen Report "erschreckende Gefährdungen des an die Menschenrechte gebundenen demokratischen Rechtsstaats durch staatliche Institutionen" (Buchrücken) festgestellt.

Wie die Herausgeber in ihrem Vorwort unterstreichen, stellen sie seit 1997 den von Staat und Geheimdiensten beschworenen Feindbildern angeblich verfassungsfeindlich gesinnter Bürger und mutmaßlich extremistischer Organisationen die nüchterne Analyse der Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte durch den Staat und seine Institutionen entgegen. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, daß sich zwar die Feindbilder verändert hätten, nicht jedoch die "Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung, für den an Menschenrechte gebundenen Rechtsstaat und die Grundrechte", die von einer Regierung ausgingen, die "auf Straftaten mit dem gefährlichen Ausbau von Überwachungsmaßnahmen und mit neuen Eingriffsbefugnissen für Geheimdienste und Polizei reagiert". (S. 13)

Dabei hat die derzeitige Bundesregierung in der Schlußphase der Legislatur ein besonders hohes Tempo vorgelegt mit der Folge, daß der Grundrechte-Report 2017 schon im Moment seines Erscheinens nicht mehr auf dem alleraktuellesten Stand dieser Entwicklung sein konnte. Anfang April preschte die bayerische Landesregierung mit einem Kabinettsbeschluß für ein Polizeiaufgabengesetz vor, das den Präventivgewahrsam über das bisher geltende Zeitlimit von maximal 14 Tagen hinaus ermöglicht; am 27. April bzw. 12. Mai stimmten Bundestag bzw. Bundesrat dem neuen BKA-Gesetz zu, durch das sogenannte Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden können sowie zu bestimmten Ereignissen eine zentrale BKA-Datenbank errichtet werden kann. Eine Woche später, am 18. Mai, beschloß der Bundestag ohne weitere Aussprache das umstrittene Personalausweisgesetz, das den Geheimdiensten und der Polizei wie auch den Zoll- und Steuerfahndern einen erweiterten Zugriff auf die Paß- und Ausweisdaten aller Bundesbürger ermöglicht, was der frühere Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar als eine datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit bezeichnete.

Im neuen Grundrechte-Report ist Schaar mit einem Beitrag vertreten [3], in dem er die Frage gestellt, ob die EU-Datenschutzreform ihre Ziele erreichen wird, und daran erinnert hat, daß sich alle EU-Staaten zur Achtung der Datenschutzkonvention des Europarats von 1981 verpflichtet haben. Seit 1995 liegen verbindliche Vorgaben einer EG-Datenschutzrichtlinie für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor, deren Umsetzung sei jedoch defizitär. Die 2016 verkündete Datenschutzreform der EU trete zwar am 25. Mai 2018 in Kraft, werde jedoch, so Schaar, nur zum Teil die erhoffte Stärkung des Datenschutzes bringen. Da beispielsweise die Nachrichtendienste weiterhin keinerlei Beschränkungen unterlägen, insoweit ihre Tätigkeit der nationalen Sicherheit diene, werde sich die Hoffnung, so das Fazit des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten, daß der weltweiten Überwachung durch Geheimdienste zumindest in Europa Grenzen gesetzt werden könnten, nicht erfüllen.

Dem - inzwischen verabschiedeten - BKA-Gesetz widmete sich im neuen Grundrechte-Report Dr. Clemens Arzt, Prof. für Öffentliches Recht an der HWR Berlin. Er machte deutlich, daß das sog. Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom 25. Dezember 2008, durch das die Befugnisse des BKA mehr als verdoppelt und extrem ausgeweitet worden waren, nach über siebenjähriger Nutzung vom Bundesverfassungsgericht am 20. April 2016 zwar in bezug auf einzelne, neu zu regelnde Teile beanstandet, in seinem enormen Befugniszuwachs jedoch abgesegnet worden sei. Damit hätten die Verfassungshüter ihre schon früher vollzogene Abkehr von einem an liberalen Grundsätzen orientierten Polizeirecht ein weiteres Mal bestätigt. Die Sicherheit des Staates zu einem Verfassungswert zu erklären, so wie das Bundesverfassungsgericht es getan habe, der im gleichen Rang stünde mit anderen hochwertigen Verfassungsgütern, sei gefährlich, so der Autor. Bei den im neuen BKA-Gesetz vorgenommenen Änderungen dürfte es sich demnach bestenfalls um kosmetische Korrekturen, aber keineswegs um eine im Kernbereich dieses Befugniserweiterungsgesetzes ansetzende grundsätzliche Zäsur handeln.

Wiewohl im Grundsatz konstatiert wird, daß die realen Gefährdungen dessen, was im Rechtsstaat Deutschland via Grundrechte als unabänderlicher menschenrechtlicher Sockel mit Ewigkeitsgarantie postuliert wird, durch die Exekutivorgane eben dieses Staates selbst erfolgen, spiegeln sich in dem jeweils aktuellsten Grundrechte-Report doch die Kernbereiche wider, in denen im Berichtszeitraum besonders exzessiv oder folgenschwer an die Grund- und Menschenrechte Hand angelegt wurde. Viele Menschen, die sich zur Flucht aus ihren Heimatländern gezwungen sahen infolge von Kriegen und Krisen, an deren Zustandekommen oder Aufrechterhaltung westliche Staaten möglicherweise nicht ganz unbeteiligt sind, halten sich unter anderem auch in Deutschland auf, wo sie allerdings alles andere als erwünscht sind.

Ihnen bzw. dem Thema "Flüchtlingsabwehr" sind gleich mehrere Beiträge im neuen Report gewidmet. Anlaßlose und verdachtsunabhängige Polizeikontrollen gehören für Menschen nicht-weißer Hautfarbe in Deutschland immer noch zum Alltag, was in Einzelfällen von den Verwaltungsgerichten für rechtswidrig erklärt wurde. [4] Das Oberverwaltungsgericht Koblenz beispielsweise gab einem klagenden deutschen schwarzen Paar zwar recht, erklärte jedoch im Grundsatz, daß die zugrundeliegende Norm aus dem Bundespolizeigesetz verfassungs- wie europarechtlichen Vorgaben entsprechen würde. Der UN-Ausschuß für die Beseitigung der Rassendiskriminierung vertritt die Ansicht, daß die generelle Kontrollbefugnis zu rassistischer Diskriminierung führt, die Bundesregierung jedoch bleibt bei ihrer Behauptung, die (Bundes-) Polizei würde kein Racial Profiling anwenden.

Zu verhindern, daß weitere Menschen aus den Kriegs- und Krisengebieten Deutschland erreichen und das Asylrecht in Anspruch nehmen wollen, ohne die Aussetzung dieses Grundrechts allzu deutlich werden zu lassen, scheint ein Kernanliegen bundesdeutscher Politik zu sein. In den Beiträgen des Grundrechte-Reports wird dezidiert geschildert, wie beispielsweise die Entscheidungspraxis bei Flüchtlingen aus Syrien gehandhabt wird mit Blick auf den - ihnen verwehrten - Familiennachzug. Bundesinnenminister de Maizière hatte im November 2015 einen dementsprechenden Vorstoß gemacht, der zwar auf Kritik auch in der Regierungskoalition gestoßen, dann jedoch administrativ umgesetzt worden war. Die Bundesregierung hatte 2016 im sogenannten Asylpaket II beschlossen, daß für "subsidiär Schutzberechtigte" - womit zunächst Menschen gemeint waren, die Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten hatten -, für zwei Jahre, bis März 2018, das Recht auf Familiennachzug ausgesetzt werde. Hinzu kam, daß das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Entscheidungspraxis änderte und syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen vermehrt eben diesen "subsidiären Schutz" zuerkannte. [5]

Der "krumme Deal", der zwischen der EU und der Türkei im März 2016 geschlossen wurde, steht seitdem vielfach in der Kritik und fand auch im aktuellen Grundrechte-Report eine kritische Berücksichtigung. Er stellt eine massenhafte Menschenrechtsverletzung dar, da eine solche Ausreiseverhinderung gegen das Menschenrecht, jedes Land, also auch das eigene, zu verlassen, verstößt. Juristisch gesprochen dürfte das Recht auf Ausreise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit oder zum Schutz der Rechte anderer eingeschränkt werden, nicht jedoch zum Schutz von Rechtsgütern anderer Staaten. Selbst der Schutz vor Selbstgefährung auf hoher See müßte vor einer freien Entscheidung zurückstehen. De Geflohenen werden durch den EU-Türkei-Deal einer völlig unzureichenden "Schutzsituation" in einem autoritären Staat ausgesetzt, um sie von der EU fernzuhalten. [6]

In weiteren Beiträgen wird dargelegt, wie der Zugang zum Asylverfahren durch die geplante Reform der Dublin-III-Verordnung noch weiter ausgehöhlt wird, wie durch das Flughafenasylverfahren Schutzsuchende sozusagen im Schnellverfahren abgeschoben werden unter anderem auch nach Afghanistan, und wie beispielsweise den Roma das Grundrecht auf Asyl verwehrt wird, indem ihre Herkunftsländer zu "sicheren Drittstaaten" erklärt wurden. [7] Völlig verfehlt wäre jedoch die Annahme, die im Grundrechte-Report geschilderten Zuspitzungen der ohnehin prekären Menschenrechtslage würde im wesentlichen nicht-deutsche Menschen betreffen. Da zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland auch die Umsetzung des Sozialstaatsprinzips gehört, fanden auch Maßnahmen und Gesetzesvorhaben, die sich auf die sozialen Verhältnisse auswirken, Aufnahme und Berücksichtigung.

Der bundesweit bekannte Armutsforscher Christoph Butterwegge beispielsweise legte dar, inwiefern die vom Bundesverfassungsgesetz durch eine Entscheidung vom 17. Dezember 2014 erzwungene Erbschaftssteuerreform die Eigentümer bzw. Erben von Unternehmen immer noch begünstigt. 2014 waren das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz wegen "Überprivilegierung" von Firmenerben für verfassungswidrig erklärt worden, doch 2016 sei im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat lediglich ein "fauler Kompromiß" gefunden worden. [8] Dargelegt wird auch, daß ungeachtet der Einführung des Mindestlohngesetzes das Auseinanderdriften der Lohnschere weiter vorprogrammiert ist und daß sich durch das "Schuldenbremse" genannte Verbot der Kreditneuaufnahme mittelbar die Kommunen gezwungen sehen, ihre Ausgaben auch im Sozialbereich zu kürzen, wodurch nicht nur die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, sondern auch nach Art. 1 GG die Menschenwürde sowie das Sozialstaatsprinzip verletzt werden. [9]

Daß sich in diesem Report gleich zwei Texte mit der Situation gefangener Menschen befassen, die besonders eklatanten Grundrechtsverletzungen ausgesetzt sind, darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Daß schon im Strafvollzugsgesetz von 1977 festgelegt wurde, daß im Gefängnis arbeitende Menschen in die Rentenversicherung aufgenommen werden sollen, ist nicht unbedingt allgemein bekannt. Dieses Gesetz wurde seitdem, also seit 40 Jahren, einfach nicht umgesetzt mit der Folge, daß die Altersarmut der Betroffenen politisch gewollt sein muß, denn anders ist dieser Mißstand nach so langer Zeit wohl kaum zu erklären. Indirekt hängt damit auch das Thema eines weiteren Beitrags zusammen zu der Frage, ob Gefangene Gewerkschaften gründen dürfen. Was läge näher, als daß Inhaftierte, wie inzwischen bereits geschehen mit der Gefangenen-Gewerkschaft / Bundesweite Organisation, sich gewerkschaftlich organisieren, um für die Durchsetzung ihrer Rechte zu kämpfen? Mit fadenscheinigen Begründungen wird den Gefangenen die Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 (3) GG jedoch verwehrt. [10]

Wie es um die Meinungsfreiheit tatsächlich bestellt ist, erörtert Elke Steven in ihrem Beitrag über einen Friedensaktivisten, dessen Flugblätter als Aufrufe zu Straftaten gewertet wurden. Friedenspolitischen Fragen wurde auch der letzte Beitrag des diesjährigen Reports gewidmet. Verfassungswidriges im neuen Bundeswehr-Weißbuch, so der Untertitel eines Textes, in dem die Auslandseinsätze der Bundeswehr ebenso fundiert und kritisch hinterfragt werden wie die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten des Militärs im Innern. [11]

Alles in allem bietet der Grundrechte-Report, auch wenn er keinerlei Vollständigkeit beanspruchen kann und will, Ansatzpunkte und Angriffsflächen in Hülle und Fülle, wenn es gilt, die Probe aufs Exempel zu machen und den noch immer weitverbreiteten Glauben in den (Rechts-)Staat und seine Institutionen konsequent zu hinterfragen und in den vielen konkreten Fällen, aus denen sich die Realität der Grund- und Menschenrechtsversprechen zusammensetzt, zu überprüfen.


Fußnoten:

[1] Die Herausgabe des seit 1997 alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports ist ein gemeinsames Projekt der Humanistischen Union, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Bundesarbeitskreises Kritischer Juragruppen, von Pro Asyl, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte und der Neuen Richtervereinigung.

[2] https://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2017/120/index.php

[3] Wird die EU-Datenschutzreform ihre Ziele erreichen? Peter Schaar, Grundrechte-Report 2017, S. 31

[4] Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Immer noch - Racial Profiling bei der Bundespolizei. Sophie Rotino, Grundrechte-Report 2017, S. 51

[5] Beschränkung der Flüchtlingszahlen um jeden Preis. Die Entwicklung der Entscheidungspraxis zu Asylsuchenden aus Syrien und die Aussetzung des Familiennachzugs. Pauline Endres de Oliveira / Maximilian Pichl, Grundrechte-Report 2017, S. 85

[6] Ein krummer Deal: Flüchtlinge sitzen in der Türkei fest. Nora Markard, Grundrechte-Report 2017, S. 124

[7] Verschlimmbesserung der Dublin-Verordnung, EU reformiert Asylzuständigkeitsrecht, Marei Pelzer, S. 128; Das Flughafenasylverfahren - volles Risiko zu Lasten von Flüchtlingen, Bernd Mesovic, S. 136, Roma - nicht Nutznießer, sondern Opfer des Grundrechts auf Asyl, Norman Paech, S. 132.

[8] Reichtum per Gesetz. Die unsozialen Folgen der
Erbschaftssteuerreform. Christoph Butterwegge, S. 147

[9] Mindestlohn: Unzureichender Fortschritt mit Durchsetzungslücken, Heiner Fechner, S. 151; Bund und Länder sparen, Kommunen und Bürger*innen darben, Kirsten Wiese, S. 193

[10] Keine Rente für Gefangene - zu einem 40 Jahre alten sozialpolitischen Skandal, Martin Singe, S. 155; Dürfen Gefangene Gewerkschaften gründen? Kirstin Drenkhahn, S. 99.

[11] Friedensaktivist streitet für Meinungsfreiheit, Letztinstanzliche Freisprüche und neue Klagen, Elke Steven, S. 69; und Globale Krisenbewältigung durch die Bundeswehr? Verfassungswidriges im neuen Bundeswehr-Weißbuch, Martin Kutsch und Werner Koep-Kerstin, S. 197

23. Mai 2017


Till Müller-Heidelberg, Elke Steven, Marei Pelzer, Martin Heiming,
Cara Röhner, Rolf Gössner, Julia Heesen und Arthur Helwich (Hg.)
Grundrechte-Report 2017
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, Juni 2017,
223 Seiten
ISBN 978-3-596-29819-8


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