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AKTION/1174: Urgent Action - Belarus, Haftverlängerung um ein Jahr


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-217/2012-1, AI-Index: EUR 49/016/2012, Datum: 29. August 2012 - ar

Belarus
Haftverlängerung um ein Jahr

Weitere Informationen zu UA-217/2012 (EUR 49/011/2012, 17. Juli 2012)



Herr ZMITSER DASHKEVICH

Der gewaltlose politische Gefangene Zmitser Dashkevich wurde wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen Gefängnisregeln zu einem weiteren Jahr in Haft verurteilt. Dies entschied am 28. August ein Gericht in einem Verfahren, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gefängniskolonie Glubokoe stattfand.

Im Juli erfuhr Amnesty International, dass die Verwaltung der Gefängniskolonie den Fall von Zmitser Dashkevich an den Untersuchungsausschuss der Republik Belarus weiterleitet hat. Der Untersuchungsausschuss eröffnete daraufhin auf der Grundlage von § 411 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus ("vorsätzlicher Ungehorsam gegen die Verwaltung einer Justizvollzugsanstalt") ein neues Strafverfahren gegen ihn. Das Gericht verurteilte Zmitser Dashkevich zu einem weiteren Jahr in Haft.

Zmitser Dashkevich wurde wegen verschiedener kleiner Verstöße gegen die Gefängisregeln wiederholt in eine Strafzelle verlegt. Die Gefängnisverwaltung gibt an, dass er in einigen Fällen deshalb in die Strafzelle gebracht wurde, um ihn vor körperlichen Übergriffen seitens seiner Mithäftlinge zu schützen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Zmitser Dashkevich ist einer von derzeit vier in Belarus in Haft befindlichen gewaltlosen politischen Gefangenen, deren Festnahme darin begründet liegt, dass sie am 19. Dezember 2010 an weitgehend friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten. An jenem Tag hatten sich in der Innenstadt von Minsk Zehntausende Menschen versammelt, um ihrem Protest gegen unfaire Wahlen Ausdruck zu verleihen. Die überwiegend friedliche Veranstaltung wurde durch einen gewalttätigen Zwischenfall vor dem Regierungssitz gestört, woraufhin die Bereitschaftspolizei einschritt und die Menschenmenge auseinander trieb.

Zmitser Dashkevich wurde am 24. Mai 2011 wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen § 339 (Rowdytum) am Vortag der Wahl, dem 18. Dezember 2010, zu zwei Jahren Haft in einer Arbeitskolonie verurteilt. Amnesty International ist der Auffassung, dass die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen einer Grundlage entbehren und konstruiert wurden, um seine Teilnahme an der Demonstration am 19. Dezember 2010 zu verhindern. Seit seiner Verurteilung im März 2011 wurde Zmitser Dashkevich wiederholt von der Gefängnisverwaltung unter Druck gesetzt. Bis September 2011 wurde er achtmal in eine Strafzelle verlegt, wo er seitdem die meiste Zeit verbracht hat. In Strafzellen herrschen besonders harte Bedingungen: Die Gefangenen erhalten keine Bettwäsche, die Temperatur fällt im Winter oft auf bis zu minus 15 Grad Celsius und sie dürfen weder Besuch noch Post erhalten. Im September wurde Zmitser Dashkevich die Gelegenheit geboten, im Gegenzug für ein Schuldgeständnis Straferlass beim Präsidenten zu beantragen, doch dieses Angebot nahm er nicht an. Zmitser Dashkevich wird vorgeworfen, auf "bösartige Weise" gegen Gefängnisregeln verstoßen zu haben. Er darf keinen Besuch von Familienangehörigen erhalten. Die andauernde Schikanierung von Zmitser Dashkevich wegen seines mutmaßlichen Verstoßes gegen Gefängnisregeln scheint darauf ausgerichtet zu sein, ihn körperlich und seelisch unter Druck zu setzen.

Die vier gewaltlosen politischen Gefangenen sind: Mykalau Statkevich, am 26. Mai 2011 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Pavel Sevyarynets, am 16. Mai 2011 zu drei Jahren Haft verurteilt. Zmitser Dashkevich, am 24. März 2011 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eduard Lobau, am 24. März 2011 zu vier Jahren Haft verurteilt.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass Zmitser Dashkevich ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er seine Menschenrechte friedlich wahrgenommen hat. Er sollte daher umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
  • Weiter möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, das körperliche und seelische Wohl von Personen in Gewahrsam sicherzustellen.
  • Ich fordere Sie höflich auf, die Schikanierung und Drangsalierung von Zmitser Dashkevich einzustellen.

APPELLE AN

GENERALSTAATSANWALT
Alexander Koniuk
Ul. Internatsionalnaya 22
220030 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt / Dear General Prosecutor)
Fax: (00 375) 17 226 42 52

INNENMINISTER
Igor Shunevich
Ul. Gorodskoi Val 4
220030 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Minister / Dear Minister)
Fax: (00 375) 17 203 99 18


KOPIEN AN

LEITER DER STRAFVOLLZUGSBEHÖRDEN
Sergei Doroshko
Ul. Vokzalnaya 42
220007 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Doroshko / Dear Sergei Doroshko)
Fax: (00 375) 17 226 18 06 (kombinierter Telefon-/Faxanschluss: Wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte "Fax")

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
berlin@belembassy.org
info@belarus-botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Oktober 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Reminding the Belarusian authorities that Zmitser Dashkevich is a prisoner of conscience, imprisoned solely for the peaceful expression of his human rights and that he should be released immediately and unconditionally.
  • Reminding the Belarusian authorities that they have a duty to protect the physical and psychological wellbeing of those in custody.
  • Calling on the Belarusian authorities to stop the harassment of Zmitser Dashkevich.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-217/2012-1, AI-Index: EUR 49/016/2012, Datum: 29. August 2012 - ar
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2012