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AKTION/1214: Urgent Action - Kuwait, Angehörige der Bidun festgenommen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-307/2012, AI-Index: MDE 17/005/2011, Datum: 9. Oktober 2012 - we

Kuwait
Angehörige der Bidun festgenommen



25 ANGEHÖRIGE DER GEMEINSCHAFT DER BIDUN

Mindestens 25 Angehörige der Gemeinschaft der Bidun in Kuwait wurden zwischen dem 2. und 8. Oktober 2012 festgenommen. Sie hatten an friedlichen Protesten anlässlich der anhaltendenden Menschenrechtsverletzungen gegen staatenlose Personen teilgenommen. Es könnte sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene halten. Am 2. Oktober 2012, dem Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit, versammelten sich Hunderte von Bidun, die seit vielen Jahren in Kuwait leben, aber keine Staatsbürgerschaft besitzen, auf dem Platz der Freiheit in Taima im Gouvernement al-Dschahra (al-Jahra). Sie forderten die Aufhebung ihres Status als Staatenlose, den sie bereits seit Jahrzenten innehaben, und ein Ende ihrer sozialen Ausgrenzung. Trotz erhöhter Sicherheitsmaßnahmen, schafften es die Demonstrierenden sich auf dem Platz zu versammeln, als sie eine angrenzende Moschee verließen. Kurz darauf trafen jedoch Angehörige der Bereitschaftspolizei und der Sicherheitskräfte ein und setzten Plastikgeschosse, Tränengas und Geräuschbomben ein, um den Protest aufzulösen. Mehr als 20 Bidun wurden festgenommen, von denen sich 18 noch immer in Haft befinden. Nach der Zerschlagung des Protests in Taima wurden weitere Demonstrationen, die für den 5. Oktober geplant waren, durch ein sehr hohes Aufgebot an Sicherheitskräften verhindert. Es kam jedoch während der Nacht und im Verlauf des folgenden Tages zu weiteren Festnahmen von Angehörigen der Bidun. Einige der AktivistInnen wurden aufgefordert, sich selbst den Behörden zu stellen.

Mindestens 25 Menschen befinden sich noch immer in Haft. Gegen sie wurde unter anderem Klage wegen "Aufenthalt in einem abgesperrten Gebiet", "Veranstalten einer unzulässigen Demonstration", "Randalierens", "Gewalt und Widerstand gegen die Polizei" und "Widersetzens gegen Anordnungen zur Auflösung der Demonstration" erhoben. Die meisten der Festgenommenen werden Berichten zufolge im Zentralgefängnis festgehalten. Zwei sollen sich in der Hafteinrichtung der Kriminalpolizei befinden. Am 5. Oktober wurden zudem fünf Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren vor ihren Elternhäusern festgenommen. Man beschuldigte sie an den Demonstrationen teilgenommen zu haben und brachte sie in eine Jugendstrafanstalt. Am 9. Oktober ließ man sie dann gegen eine Kaution in Höhe von 200 Kuwait-Dinar (etwa 550 Euro) frei.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

2011 feierte Kuwait den 50. Jahrestag seiner Unabhängigkeit. Genauso lange besitzen die dort lebenden Bidun den Status der Staatenlosigkeit. Die Mitglieder der Gemeinschaft der Bidun protestieren in der Vergangenheit immer wieder gegen ihren anhaltenden Status als Staatenlose. Sie forderten die kuwaitische Staatsangehörigkeit, um ebenso wie kuwaitische BürgerInnen kostenlos Bildung und Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen zu können und gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Es leben derzeit mehr als 100.000 Bidun in Kuwait. Bei vielen handelt es sich um die Nachkommen von MigrantInnen, die Beduinenstämmen angehörten und in der Vergangenheit frei über die Grenzen der Golfregion zogen. Weil sie die Bedeutung einer Staatsangehörigkeit nicht verstanden, ihre jahrhundertealte Lebensweise nicht für die Zugehörigkeit zu einem Land aufgeben wollten oder AnalphabetInnen waren, beantragten sie die Staatsbürgerschaft nicht. Viele der Bidun machen bei ihrer Forderung nach der kuwaitischen Staatsbürgerschaft geltend, dass die Mehrzahl von ihnen über offizielle Dokumente verfügen, die ihre langjährige und ununterbrochene Niederlassung in Kuwait belegen.

1959 trat das Staatsangehörigkeitsgesetz in Kuwait in Kraft. Darin werden kuwaitische Staatsangehörige als diejenigen Personen definiert, die sich vor 1920 in Kuwait niedergelassen haben und die ihren ordentlichen Wohnsitz bis zum Erlass des Gesetzes beibehalten haben. Viele erhielten auf dieser Grundlage die kuwaitische Staatsbürgerschaft. Andere wurden eingebürgert und erhielten Teilrechte. Alle übrigen Personen wurden zu Bidun erklärt.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, die 25 Inhaftierten unverzüglich und bedingungslos freizulassen, sollten sie sich nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft befinden.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Sicherheitskräfte bei der Überwachung von Demonstrationen in Kuwait internationale Standards für die Polizeiüberwachung befolgen.
  • Sorgen Sie unbedingt dafür, dass die 25 Inhaftierten vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden und Zugang zu ihren Familienangehörigen, den von ihnen ausgesuchten Rechtsbeiständen und jeglicher erforderlichen medizinischen Versorgung erhalten.
  • Ich bitte Sie zudem eindringlich, die rechtswidrige Einschränkung der Rechte auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu beenden.

APPELLE AN

EMIR DES STAATES KUWAIT
His Highness Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
al-Diwan al-Amiri, al-Safat, KUWAIT
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 965) 2243 0559
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

JUSTIZMINISTER
His Excellency Mohammad Mohsen al-Afasi
Minister of Justice
Ministry of Justice
P.O. Box 6, al-Safat 1300, KUWAIT
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 965) 2242 257
E-Mail: info@moj.gov.kw

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee
National Assembly, P.O. Box 716, al-Safat 13008 KUWAIT
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr)
Fax: (00 965) 2245 5806
E-Mail: ipu-grp@kna.kw (Betreff: FAO Chairperson of the Parliamentary Human Right Committee)


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S.E. Herrn Musaed Rashed A Alharoun
Griegstraße 5-7, 14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. November 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the Kuwaiti authorities to release the 25 detainees immediately and unconditionally, if they are held solely for peacefully expressing their right to freedom of expression, assembly and association.
  • Calling on the authorities to ensure that security forces follow international policing standards in policing all demonstrations in Kuwait.
  • Stressing that the 25 detainees must be protected from torture or other ill-treatment, allowed access to their families, lawyers of their choosing and any necessary medical treatment.
  • Asking the authorities to stop unlawfully restricting the freedoms of association, assembly and expression.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-307/2012, AI-Index: MDE 17/005/2011, Datum: 9. Oktober 2012 - we
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2012