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AKTION/1269: Urgent Action - Saudi-Arabien, Drohende Hinrichtungen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-327/2012, AI-Index: MDE 23/021/2012, Datum: 8. November 2012 - ar

Saudi-Arabien
Drohende Hinrichtungen



IBRAHIM BIN MOHAMMAD BIN SAGHIR HASSAN, jemenitischer Staatsangehöriger
JUM'A ALI AL-TALIB, syrischer Staatsangehöriger

Der jemenitische Staatsbürger Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und der syrische Staatsangehörige Jum'a Ali al-Talib könnten jederzeit in Saudi-Arabien hingerichtet werden. Sie waren wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden.

Der Jemenit Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und der Syrer Jum'a Ali al-Talib waren im Mai 2006 gemeinsam mit einem namentlich nicht bekannten saudischen Staatsbürger in Saudi-Arabien wegen Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen worden. Am 20. Oktober 2006 verurteilte das zuständige Gericht in Qurayyat in der nördlichen Provinz Dschauf Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und Jum'a Ali al-Talib zu 15 Jahren Haft und 2.000 Peitschenhieben. Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan soll in Untersuchungshaft keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten haben. Berichten zufolge unterschrieb er ein "Geständnis", nachdem er tätlich angegriffen und geschlagen worden war.

Der saudische Staatsbürger wurde zu acht Jahren Haft und 800 Peitschenhieben verurteilt. Man geht jedoch davon aus, dass ihm nicht die Hinrichtung droht.

Am 8. April 2008 änderte das Kassationsgericht in Riad das Strafmaß von Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und Jum'a Ali al-Talib und verhängte stattdessen gegen beide die Todesstrafe. Das Strafmaß des saudischen Staatsangehörigen wurde auf 15 Jahre Gefängnis und 1.500 Peitschenhiebe erhöht.

Ob der König die Todesurteile ratifiziert hat, ist nicht bekannt. Sollten die Urteile ratifiziert werden, könnten Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und Jum'a Ali al-Talib jederzeit hingerichtet werden. Die saudischen Behörden haben seit Beginn des Jahres 2012 mindestens 21 Personen wegen Drogendelikten hingerichtet. Dies lässt um das Leben von Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und Jum'a Ali al-Talib fürchten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Seit Beginn des laufenden Jahres sind in Saudi-Arabien mindestens 65 Todesurteile vollstreckt worden, von denen 21 wegen Drogendelikten verhängt worden waren. In den beiden zurückliegenden Jahren ist ein starker Anstieg in der Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten zu verzeichnen gewesen. Während im Jahr 2010 nur eines von 27 vollstreckten Todesurteilen auf eine Verurteilung wegen eines Drogendeliktes zurückzuführen war, gingen 2011 elf von insgesamt 89 Hinrichtungen auf Drogendelikte zurück.

In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Straftaten verhängt. Die Verfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Prozesse. Angeklagten wird das Recht auf Verteidigung durch einen Rechtsbeistand meist verwehrt, und oft werden sie nicht über den Stand des Gerichtsverfahrens informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten "Geständnissen" zulässig. Amnesty International ist in großer Sorge um mehr als 100 Gefangene, die sich derzeit in Saudi-Arabien im Todestrakt befinden.

Amnesty International hebt in einem englischen Bericht aus dem Jahr 2008 die häufige Anwendung der Todesstrafe in Saudi-Arabien und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer StaatsbürgerInnen aus Entwicklungsländern hervor: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia vom 14. Oktober 2008, online unter:
http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-executions-target-foreign-nationals-20081014.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan und Jum'a Ali al-Talib zu stoppen.
  • Bitte wandeln Sie die Todesurteile der beiden Männer und aller weiteren zum Tode verurteilten Gefangenen dringend in Haftstrafen um mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
  • Ich bitte Sie, solange die Todesstrafe noch nicht vollständig abgeschafft ist, die internationalen Mindeststandards einzuhalten und die Todesstrafe nur für "schwerste Verbrechen" zu verhängen. Drogendelikte sind nicht zu dieser Kategorie zu zählen.
  • Ich appelliere zudem an Sie, die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, ausnahmslos zu befolgen, nach denen die Todesstrafe nur nach fairen Verfahren verhängt werden darf, in denen Angeklagten ein "angemessener Rechtsbeistand in allen Verfahrensabschnitten" gewährt worden ist. Ich weise jedoch darauf hin, dass Amnesty International sich bedingungslos gegen die Todesstrafe wendet, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt und das Recht auf Leben verletzt.

APPELLE AN

KÖNIG
His Majesty King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125
(über das Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125


KOPIEN AN

GOUVERNEUR DER PROVINZ DSCHAUF
His Highness
Prince Fahed Bin Bader bin Abdul Aziz Al Saud
Sakaka
al-Jawf Province
SAUDI-ARABIEN
E-Mail: 61300@aljouf.gov.sa

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Dezember 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the King to halt the executions of both Ibrahim bin Mohammad bin Saghir Hassan and Jum'a Ali Talib.
  • Calling on him to commute the death sentence of the two men - and all others under sentence of death in Saudi Arabia - as a matter of urgency, with a view to abolishing the death penalty.
  • Reminding the authorities that, pending full abolition, they should act in accordance with international minimum standards and limit the use of the death penalty to "most serious crimes", which do not include drugs-related offences; likewise, they should abide fully with the UN Safeguards guaranteeing protection of the rights of those facing the death penalty, which state that capital punishment may only be imposed after a fair trial in which the defendant is provided with "adequate legal assistance at all stages of the proceedings".

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-327/2012, AI-Index: MDE 23/021/2012, Datum: 8. November 2012 - ar
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2012