ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-048/2013, AI-Index: ASA 21/005/2013, Datum: 12. Februar 2013 - cw
Indonesien
Zwei Männer in Foltergefahr
Herr DANIEL GOBAY
Herr MATAN KLEMBIAP
In Jayapura, in der indonesischen Provinz Papua, befinden sich zwei Männer willkürlich in Haft. PolizeibeamtInnen sollen sie gefoltert und in anderer Weise misshandelt haben. Daniel Gobay und Matan Klembiap werden derzeit auf dem Bezirksrevier der Polizei in Jayapura in der Provinz Papua festgehalten. Bei der Befragung über den Aufenthaltsort zweier UnabhängigkeitsaktivistInnen sollen sie und fünf weitere Männer von PolizeibeamtInnen gefoltert und in anderer Weise misshandelt worden sein. Seit ihrer Festnahme haben sie weder medizinische Versorgung noch Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten. Glaubwürdigen Quellen zufolge sollen in Zivil gekleidete PolizeibeamtInnen Daniel Gobay und zwei weitere Männer am Morgen des 15. Februar 2013 in Depapre in der Provinz Papua festgenommen haben. Zunächst zwang man die drei Männer, auf dem Bauch zu der etwa 30 Meter entfernten Polizeistation des Unterbezirks zu kriechen, eine Stunde später brachte man sie dann auf das Bezirksrevier in Jayapura. Dort zwang man sie, sich auszuziehen, trat ihnen ins Gesicht, gegen Kopf und Rücken und schlug sie mit Rattanstöcken. PolizistInnen sollen ihnen die Läufe ihrer Waffen gegen Kopf, Mund und Ohren gedrückt haben. Die Befragungen dauerten bis spät in die Nacht und wurden am nächsten Morgen fortgeführt.
Matan Klembiap und drei weitere Männer wurden am Morgen des 15. Februar 2013 von in Zivil gekleideten PolizeibeamtInnen in Depapre festgenommen und zum Bezirksrevier von Jayapura gebracht. PolizeibeamtInnen zwangen die vier Männer, sich auszuziehen, traten sie und schlugen sie mit Rattanstöcken und Holzklötzen. Einer der Männer sagte aus, die PolizistInnen hätten ihm Stromstöße versetzt. Die Aussage wurde auf Video aufgenommen.
Am 16. Februar wurden fünf der Männer ohne Anklage wieder freigelassen. Daniel Gobay und Matan Klembiap befinden sich jedoch noch immer in Polizeigewahrsam. Gegen sie soll Anklage wegen des "Besitzes scharfer Waffen" nach Notstandsverordnung 12/1951 erhoben worden sein.
Bei Amnesty International gehen anhaltend Berichte über Menschenrechtsverletzungen seitens der Polizei in den Provinzen Papua und Westpapua ein, dazu gehören Folter und andere Misshandlungen, unnötige und exzessive Gewaltanwendung, unverhältnismäßiger und exzessiver Gebrauch von Schusswaffen sowie möglicherweise rechtswidrige Tötungen. Untersuchungen zu diesen Berichten werden nur selten durchgeführt und nur wenige TäterInnen wurden bislang vor Gericht gestellt. In den wenigen Fällen, in denen die Opfer über Menschenrechtsverletzungen von polizeilicher Seite berichten, kommt es häufig zu zusätzlichen Einschüchterungen und Schikanen durch die Polizei.
Die derzeitigen internen disziplinarischen Mechanismen der Polizei sind für Straftaten, bei denen es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, nicht angemessen. Zudem sind sie der Öffentlichkeit häufig nicht bekannt. Darüber hinaus haben externe Polizeikontrollorgane keine ausreichenden Befugnisse, um die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu stellen. Im Januar 2011 verurteilte ein Militärgericht drei Soldaten wegen Missachtung von Befehlen zu Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Monaten. Sie waren dabei gefilmt worden, wie sie PapuanerInnen traten und beleidigten. Das Video verbreitete sich über YouTube. Die Opfer waren zu verängstigt, um persönlich auszusagen, da es für sie keine angemessenen Sicherheitsgarantien gab. Im November 2011 erhielten acht PolizeibeamtInnen, die an der gewaltsamen Auflösung einer friedlichen Versammlung in Papua beteiligt waren, bei der drei Menschen starben, lediglich eine schriftliche Verwarnung.
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
LEITER DER INDONESISCHEN NATIONALPOLIZEI
General Timur Pradopo
Jl. Trunojoyo No. 3
Jakarta Selatan
INDONESIEN
(Anrede: Dear General / Sehr geehrter Herr General)
Fax: (00 62) 21 722 0669
LEITER DER ABTEILUNG PROFESSIONALITÄT UND
SICHERHEIT
Brigjen Syafruddin
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan, Jakarta Selatan 12950,
INDONESIEN
(Anrede: Dear General / Sehr geehrter Herr General)
Fax: (00 62) 21 7280 0947
E-Mail: info@propam.polri.go.id
GENERALDIREKTOR FÜR MENSCHENRECHTE
Harkristuti Harkrisnowo
Ministry of Law and Human Rights
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan, Jakarta Selatan 12950,
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 525 3095
BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S.E. Herrn Eddy Pratomo
Lehrter Straße 16-17, 10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: nur über die Website http://botschaft-indonesien.de/de/botschaft/organisation.htm
Kontaktformular: http://www.botschaft-indonesien.de/de/kontak/kontakt.php
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. April 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Der Zugang internationaler MenschenrechtsbeobachterInnen, Nichtregierungsorganisationen und JournalistInnen zu Papua ist stark eingeschränkt, was zu einer Kultur der Straffreiheit beiträgt.
Die Anwendung von Folter ist im indonesischen Strafgesetzbuch noch immer nicht als Straftat aufgeführt. Dies ist einer der Gründe, weshalb es in Indonesien nach wie vor zu Fällen von Folter und anderweitiger Misshandlung kommt. Der UN-Ausschuss gegen Folter hat die indonesische Regierung 2008 aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu überarbeiten und darin Folter als Straftat gemäß der Definition in Artikel 1.1 des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe aufzunehmen. Zudem wurde die Regierung Indonesiens aufgefordert sicherzustellen, dass jede Art der Folter mit angemessenen Strafen geahndet wird, die die Schwere der Tat berücksichtigen Das Strafgesetzbuch wird seit etwa dreißig Jahren überarbeitet. Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, bleibt die derzeitige Version in Kraft.
Als Vertragsstaat sowohl des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) als auch des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UNCAT) ist Indonesien in der Pflicht, Folter und anderweitige Misshandlungen unter allen Umständen zu unterbinden. Die Verfassung des Landes wie auch das Gesetz über die Menschenrechte (Nr. 39/1999) schützen das Recht aller Menschen in Indonesien, weder gefoltert noch anderweitig misshandelt zu werden.
Des Weiteren besagt die Richtlinie des Leiters der Nationalpolizei für die Durchsetzung von Menschenrechtsgrundsätzen und -standards bei der Polizeiarbeit (Richtlinie Nr. 8/2009), dass die Polizei "Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe weder veranlassen noch tolerieren darf".
*
Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-048/2013, AI-Index: ASA 21/005/2013, Datum: 12. Februar 2013 - cw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2013