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AKTION/1539: Urgent Action - Belarus, drohende Gefängnisstrafe wegen Religionszugehörigkeit


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-179/2013, AI-Index: EUR 49/012/2013, Datum: 17. Juli 2013 - dw

Belarus
Drohende Gefängnisstrafe



Herr ALIAKSEI SHCHADROU, 28 Jahre alt

Aliaksei Shchadrou droht eine zweijährige Gefängnisstrafe in Belarus, weil er im Namen einer nicht registrierten religiösen Organisation tätig ist. Im Falle einer Verurteilung wäre er ein gewaltloser politischer Gefangener.

Der 28-jährige Aliaksei Shchadrou, ein gläubiger Katholik, hatte seit Dezember 2011 obdachlosen Menschen Unterkunft in seinem freistehenden Haus in einem Dorf der westlichen Region von Hrodna gewährt. In dem Haus befindet sich ein Gebetsraum. Aliaksei Shchadrou versorgte Bedürftige, darunter Obdachlose, Alkoholiker und Drogenkonsumenten, mit Lebensmitteln, Kleidung, einem Bett und einem Bad. Während der kalten Zeit in diesem und letztem Jahr, lebten beinahe 30 Menschen in seiner Unterkunft. Im Februar und April 2013 führte die Polizei eine Razzia durch. Im Februar beschlagnahmte sie dabei religiöse Bücher. Der Chef der Polizeibehörde im Bezirk Shchychyn leitete am 11. Juni strafrechtliche Schritte gegen Aliaksei Shchadrou. Er beruft sich dabei auf Artikel 193-1 des Strafgesetzbuches, der Aktivitäten nicht registrierter Organisationen unter Strafe stellt. Amnesty International setzt sich für die Aufhebung des Artikels 193-1 ein, da er das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt. Aliaksei Shchadrou steht seit Juli 2012 wegen der Einrichtung "einer nicht registrierten religiösen Organisation in seinem Wohnsitz" unter Anklage. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, das Funktionieren der Organisation sichergestellt zu haben, obwohl sie entgegen der gesetzlichen Vorschriften nicht registriert ist. Aliaksei Shchadrou berichtete der Menschenrechtsorganisation Forum 18, die sich für Religionsfreiheit einsetzt, er gebe ihnen Essen, ein Bett, ein Bad und Kleidung und bete gemeinsam mit ihnen. Es handle sich nicht um eine religiöse Organisation, sondern lediglich um eine wohltätige Handlung.

Am 15. Juli legte Aliaksei Shchadrou bei dem Staatsanwalt in Shchychyn Rechtsmittel gegen die Anklage ein. Er begründet dies damit, dass das nach Artikel 193-1 gegen ihn angestrebte Verfahren verfassungswidrig sei und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoße.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Artikel 193-1 wurde am 15. Dezember 2005 dem Strafgesetzbuch hinzugefügt. Dadurch wurde jede Handlung im Namen einer nicht registrierten Organisation, einschließlich politischer Parteien und religiöser Organisationen, zu einer Straftat, die mit einer Geld- oder Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann. 2011 erklärte die Venedig Kommission des Europarats, dass "allein die Existenz von Artikel 193-1 eine abschreckende Wirkung auf die Aktivitäten von NGOs hat" und, dass "die gesetzlichen Beschränkungen derart stark sind, dass sie nicht nur die Vereinigungsfreiheit, sondern auch die Meinungsfreiheit in einem unvertretbaren Maße beschneiden".

Der Einführung des Artikels 193-1 folgten mehrere Verurteilungen junger AktivistInnen. Vier Mitglieder der NGO "Initiative Partnership", Mikalay Astreyka, Enira Branizkaya, Alyaksandr Shalayka und Tsimafey Dranchuk waren am 21. Februar 2006 verhaftet und wegen "Aufbau und Betreiben einer nicht registrierten Organisation, die gegen die Bürgerrechte verstößt", verurteilt worden. Sie hatten vorgehabt, die Präsidentschaftswahl 2006 kritisch zu beobachten. Am 1. November 2006 wurde Zmitser Dashkevich, führendes Mitglied der demokratischen Jugendorganisation "Malady Front" (Junge Front), wegen "Organisation oder Teilnahme an einer Aktion einer nicht registrierten NGO" zu 18 Monaten Haft verurteilt. Fünf weitere Mitglieder der Malady Front, Nasta Palazhanka, Boris Garetskii, Oleg Korban, Zmitser Fedoruk und Aleksej Yanushevskii wurden am 29. Mai 2007 ebenfalls wegen "Organisation oder Teilnahme an einer Aktion einer nicht registrierten Organisation" angeklagt. Vier der Beschuldigten wurden zu Geldstrafen verurteilt, ein fünftes Mitglied erhielt eine offizielle Verwarnung. Zwei weitere Mitglieder der Organisation, Ivan Shilo und Nasta Azarka, wurden am 4. September 2007 in zwei verschiedenen Gerichtsverfahren wegen desselben Vergehens schuldig gesprochen. Nasta Azarka wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen Ivan Shilo verhängte der Richter keine Strafe, sprach aber eine Verwarnung aus.

In jüngerer Zeit wird Artikel 193-1 eingesetzt, um sowohl die Religions- als auch Vereinigungsfreiheit religiöser Organisationen einzuschränken. Drei Mitglieder einer nicht registrierten protestantischen Kirche wurden am 1. Juni 2012 offiziell verwarnt, für eine nicht registrierte Organisation nach Artikel 193-1 zu wirken und rassistischen, nationalen sowie religiösen Hass zu schüren. Die Verwarnung wegen des Schürens von rassistischem, nationalem oder religiösem Hass wurde vom Gericht zurückgewiesen, die Verwarnung nach Artikel 193-1 wurde jedoch bestätigt.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich die strafrechtliche Verfolgung von Herr Aliaksei Shchadrou einzustellen. Im Falle der Verhängung einer Haftstrafe aufgrund seiner menschenrechtlichen Aktivitäten wird Amnesty International ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen betrachten.
  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie laut Völkerrecht die Verpflichtung haben, die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit anzuerkennen und zu schützen.
  • Bitte schaffen Sie Artikel 193-1 des Strafgesetzbuchs ab, da er gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstößt.

APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

LEITER DES SHCHYCHYN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES
Investigative Committee of Shchychyn
Ul. Krasnoarmeiskaya 1
231510 Hrodna Region
BELARUS
(Anrede: Dear Head of the Investigative Committee / Sehr geehrter Leiter des Untersuchungsausschusses)


KOPIEN AN

GENERALSTAATSANWALT
Alyaksandr Koniuk
Internatsionalnaya str. 22
220050 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 375) 17 226 42 52 (Wenn jemand abhebt, sagen Sie bitte deutlich "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: germany@mfa.gov.by
berlin@belembassy.org
info@belarus-botschaft.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. August 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Calling on the authorities to halt criminal proceedings against Aliaksei Shchadrou, and stating that if he is jailed for his human rights activities Amnesty International will consider him a prisoner of conscience.
  • Reminding them of their obligation under international law to respect and protect the rights to freedom of expression, peaceful assembly and association.
  • Urging them to abolish article 193-1 of the Criminal Code, as it violates the freedom of association.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-179/2013, AI-Index: EUR 49/012/2013, Datum: 17. Juli 2013 - dw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2013