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AKTION/1706: Urgent Action - Brasilien, Gesetzesvorhaben schränkt Meinungsfreiheit ein


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-041/2014, AI-Index: AMR 19/001/2014 Datum: 24. Februar 2014 - sm

Brasilien
Gesetzesvorhaben schränkt Meinungsfreiheit ein



PROTESTIERENDE UND ANDERE BÜRGERINNEN

Im brasilianischen Kongress wird momentan ein Gesetzesvorhaben diskutiert, das in Fällen von "Terrorismus" und "Unruhestiftung" zur Anwendung kommen soll und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gefährdet. Die neuen "Straftaten" könnten dazu verwendet werden, BürgerInnen zu kriminalisieren, die an Protestveranstaltungen teilnehmen.

Der Gesetzentwurf PL 499/2013 führt den Tatbestand des "Terrorismus" im brasilianischen Strafrecht ein und soll dem brasilianischen Senat am 25. Februar oder kurz danach zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Definition dessen, was als Terrorismus gilt, ist dabei sehr vage: des Terrorismus macht sich schuldig, wer "durch den Angriff oder versuchten Angriff auf das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit bzw, durch den Freiheitsentzug einer Person Terror oder Massenpanik verursacht". Durch diese vage Formulierung könnte das Gesetz dazu verwendet werden, die Menschenrechte rechtswidrig einzuschränken. Ein weiterer Gesetzentwurf, der momentan diskutiert wird, definiert "Unruhestiftung" als neuen Strafbestand, um Kontrolle über die momentanen Proteste zu erlangen; was dabei als Unruhestiftung gilt, wird nur vage erläutert. In seiner momentanen Fassung enthält der Gesetzentwurf Paragraphen, die die bloße Teilnahme an einer Demonstration zu einer Straftat erklären; eine Beteiligung an illegalen Handlungen ist dabei nicht einmal mehr nötig. Zudem würde das neue Gesetz das Vermummen während oder direkt nach öffentlichen Demonstrationen, Protesten oder Versammlungen verbieten.

Während des Confederations Cup im Juni 2013 sowie während des Lehrerstreiks im Oktober 2013 nahmen hunderttausende Menschen an massiven landesweiten Protesten teil, die von der Polizei mit harter Hand niedergeschlagen wurden. Die Polizei bediente sich in vielen Fällen exzessiver und unnötiger Gewalt und führte rechtswidrige Festnahmen durch, was zu erneuten gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Polizei führte, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden. Die Gesetze, die aktuell für Anklagen gegen Protestierende herangezogen werden, wie beispielsweise das Gesetz gegen Kriminelle Vereinigungen und das Gesetz zur Nationalen Sicherheit, haben dazu geführt, dass mehrere Personen strafrechtlich belangt wurden, nur weil sie ihr Recht auf friedlichen Protest wahrgenommen hatten. Der neue Gesetzesvorschlag ist vage formuliert und birgt eindeutig die Gefahr, dass gewaltloses Demonstrieren und die Wahrnehmung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit noch weiter kriminalisiert werden. Um gesetzeskonform zu sein, dürfen Gesetze, die die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken, den Strafverfolgungsbehörden keine uneingeschränkten Befugnisse einräumen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Im Juni 2013 nahmen in Brasilien Demonstrationen, die sich gegen die gestiegenen Preise im öffentlichen Transport und gegen den anstehenden FIFA Confederations Cup richteten, ein zuvor unbekanntes Ausmaß an. Hunderttausende BürgerInnen nahmen in zahlreichen Städten des Landes an Demonstrationen teil. Die Polizei reagierte auf diese Protestveranstaltungen mit Gewalt und Unterdrückung; mehrere Personen, darunter auch JournalistInnen, wurden festgenommen oder verletzt. Es wurde deutlich, dass die brasilianische Polizei weder ausreichend vorbereitet noch ausgebildet war, um bei Großdemonstrationen angemessen zu reagieren, und ihr auch eine Ausbildung im umsichtigen Umgang mit Schusswaffen fehlt. Im Oktober 2013 kam es im Zuge von Streiks von LehrerInnen erneut zu Demonstrationen, in denen die Polizei mit Gewalt vorging. In Rio de Janeiro wurden hunderte friedliche Protestierende festgenommen. Die Gesetze, die angewendet werden, um gegen Protestierende Anklage zu erheben, sind nicht angemessen und dienen eindeutig der Kriminalisierung der Protestierenden. Beispielsweise wird das Gesetz gegen Kriminelle Organisationen (Gesetz 12.850 vom 2. August 2013) herangezogen, das eigentlich erlassen wurde, um gegen das internationale organisierte Verbrechen und Milizverbände in den Großstädten vorzugehen, sowie das Gesetz zur Nationalen Sicherheit (Gesetz 7.170 vom 14. Dezember 1983), das noch während der Diktatur erlassen wurde und das ebenfalls in Fällen von organisiertem Verbrechen zur Anwendung kommen soll. So wird gegen Personen, die sich gar nicht kennen, aber auf derselben Demonstration festgenommen werden, Anklage wegen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation erhoben. Auch wegen "Gegenwehr" oder "Beamtenbeleidigung" (desacato) wird häufig Anklage erhoben.


SCHREIBEN SIE BITTE

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE, E-MAILS ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte den Senat dringend bitten, den Gesetzesvorschlag PL 499/2013, in dem es um "Terrorismus" geht, nicht anzunehmen.
  • Ich möchte den Kongress auffordern, die Gesetzentwürfe abzulehnen, in denen die Straftaten "Terrorismus" und "Unruhestiftung" dergestalt definiert werden, dass dadurch die friedliche Wahrnehmung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu einer Straftat wird.
  • Zudem möchte ich die brasilianische Regierung dazu aufrufen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die in der brasilianischen Verfassung verbrieften Rechte auf Meinungsfreiheit und auf friedliche Versammlung geschützt und die Sicherheit von Protestierenden garantiert wird.

APPELLE AN

SENATSPRÄSIDENT
Renan Calheiros
Senado Federal
Praça dos Três Poderes, Anexo I - 15º andar
CEP 70165-900 Brasília DF
BRASILIEN
(Anrede: Dear Senator / Exmo. Senador / Sehr geehrter Herr Senator)
Fax: (0055) 61 3303 1695
E-Mail: renan.calheiros@senador.gov.br
Twitter: @renancalheiros_; @pr_senado

KABINETTSCHEF
Aloizio Mercadante
Palácio do Planalto
Praça dos Três Poderes, 4º andar
CEP 70150-900 Brasília DF
BRASILIEN
(Anrede: Dear Minister / Exmo. Sr. Ministro / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (0055) 61 3321 1461
E-Mail: casacivil@presidencia.gov.br
Twitter: @CasaCivilBR


KOPIEN AN

ANISTIA INTERNACIONAL BRASIL
Rua das Laranjeiras n. 5, casa
Laranjeiras - 22.231-170
Rio de Janeiro, RJ
BRASILIEN

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
I.E. Frau Maria Luiza Ribeiro Viotti
Wallstraße 57
10179 Berlin
Fax: 030-7262 83-20 oder -21
E-Mail: brasemb.berlim@itamaraty.gov.br


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. März 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the Brazilian Senate to reject proposed law PL 499/2013 that defines the crimes of "terrorism".
  • Urging the Brazilian Congress not to approve any laws that create the crimes of "terrorism" and "disorder" using definitions of such terms that will criminalize the rights to freedom of expression and peaceful assembly.
  • Calling on the Brazilian government to take all appropriate measures to ensure the rights to freedom of expression and peaceful assembly as guaranteed under Brazilian Constitution, including the safety of protesters.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Am 13. Februar diesen Jahres starb der Kameramann Santiago Andrade, nachdem er angeblich am 6. Februar bei einer Demonstration von einem von zwei Protestierenden abgeschossenen Feuerwerkskörper verletzt worden war. Dieser Vorfall verstärkte die Diskussion über "Terrorismus" und beschleunigte die Vorlage des Gesetzentwurfs zur Abstimmung im Kongress. Illegale oder gewalttätige Handlungen auf Großdemonstrationen werden von der brasilianischen Mainstream-Presse und von Teilen der Bevölkerung mit "Terrorismus" gleichgesetzt. Amnesty International möchte darauf hinweisen, dass der in Brasilien aktuell diskutierte Gesetzesvorschlag den Begriff "Terrorismus" erheblich breiter auslegt, als der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus, Martin Scheinin, es in einer Richtlinie ausführte.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-041/2014, AI-Index: AMR 19/001/2014 Datum: 24. Februar 2014 - sm
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2014