Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/395: Briefe gegen das Vergessen, Mai 2007


amnesty journal 5/2007 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen

Aktion des Monats Mai 2007


- Aserbaidschan - Sakit Zahidov
- Saudi-Arabien - Fatima A.
- USA - Gary Tyler


*


Jeder Appell zählt!

Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". amnesty international veröffentlicht jeden Monat drei Einzelschicksale politischer Verfolgung, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden. Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an amnesty international.

amnesty international,
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/983730;
Fax: 0228/630036
E-mail: Info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft
(BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100,
BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 224046-502,
BLZ 370 100 50


*


ASERBAIDSCHAN

Sakit Zahidov

Der bekannte regierungskritische Journalist Sakit Zahidov wurde in einem unfairen Prozess wegen angeblichen Drogenbesitzes zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Kollegen gehen indes davon aus, dass der Schuldspruch auf seine satirische Kolumne zurückzuführen ist, in der er regelmäßig die aserbaidschanische Regierung kritisiert hatte.

Sakit Zahidov schreibt für die oppositionelle Zeitung "Azadliq". Er wurde am 23. Juni 2006 von Angehörigen der Abteilung zur Drogenbekämpfung des Innenministeriums festgenommen und angeklagt, "verbotenes Rauschgift zum Zwecke der Distribution besessen" zu haben. Andere prominente regierungskritische Journalisten und Menschenrechtsverteidiger glauben den Angaben von Sakit Zahidov, wonach ihm die Drogen untergeschoben wurden, als ihn Unbekannte in einen Lieferwagen zwängten und anschließend festnahmen.

Bei dem Gerichtsverfahren gegen Sakit Zahidov im August vergangenen Jahres sollen widersprüchliche forensische Beweismittel vorgelegt worden und andere Unregelmäßigkeiten aufgetreten sein. Einige wichtige Zeugen hat das Gericht nicht vorgeladen, und Angaben zufolge wurde ein Teil der Aussagen des Angeklagten im anschließenden Gerichtsprotokoll weggelassen. Die Verteidiger von Sakit Zahidov haben dem Vernehmen nach bis heute keinen Einblick in das Protokoll erhalten.

Im Oktober 2006 erging gegen Sakit Zahidov eine reduzierte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Gegenwärtig befindet er sich in einer Hochsicherheitsstrafkolonie in der Region Qobustan, in der Menschenrechtsverteidiger in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen dokumentiert haben. ai vermutet, dass der Journalist möglicherweise allein wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den aserbaidschanischen Staatspräsidenten, in denen Sie darauf dringen, dass Sakit Zahidov umgehend eine Neuverhandlung in Einklang mit internationalen Standards für einen fairen Prozess gewährt wird.

Schreiben Sie in gutem Aserbaidschanisch, Türkisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch an:

President Ilham Atiyev
Office of the President of the Azerbaijan Republic
19 Istiqlaliyyat Street
Baku AZ1066
ASERBAIDSCHAN
(korrekte englische Anrede: Dear President)
Telefax: (00 994) 12-492 0625

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft der Republik Aserbaidschan
S.E. Herrn Parviz Shahbazov
Axel-Springer-Str. 54 a
10117 Berlin
Telefax: 030-2191 6152
E-Mail: office@azembassy.de

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 0,70 Euro)


*


SAUDI-ARABIEN

Fatima A.

Fatima A., eine 34-jährige Mutter von zwei Kindern, ist nach der von einem Gericht angeordneten Zwangsscheidung von ihrem Ehemann in Gefahr, zur Familie ihres Halbbruders zurückkehren zu müssen, wo ihr familiäre Gewalt droht.

Als ihr männlicher Vormund, der in Saudi-Arabien die uneingeschränkte Entscheidungsmacht über seine weiblichen Familienangehörigen hat, konnte ihr Halbbruder die Zwangsscheidung beantragen. Im August 2005 entschied ein Gericht, Fatima werde von ihrem Ehemann Mansur geschieden, weil dieser aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe einen niedrigeren Status habe als Fatima A., was er verschwiegen haben soll, als er um ihre Hand anhielt. Diese Begründung für die Scheidung basiert auf dem in dem Land unter der Bezeichnung "Takafu'" bekannten Gewohnheitsrecht, das den paritätischen Status zwischen Ehepartnern vorschreibt. Die Gerichtsentscheidung ignorierte die Wünsche des Ehepaares, die sich gegen eine Scheidung aussprachen, weil sie glücklich verheiratet seien und zwei Kinder miteinander haben.

Seit der Gerichtsentscheidung befindet sich Fatima A. mit ihrem einjährigen Sohn im Gefängnis al-Dammam, weil sie fürchtet, ins Haus ihres Halbbruders gebracht zu werden. Als geschiedene Frau würde man den Versuch, Kontakt zu ihrem Ex-Mann zu halten, als unerlaubte außereheliche Beziehung ansehen. Dies gilt in dem Land als Straftat, die mindestens mit einer Prügelstrafe belegt würde. Fatima A. wäre zudem in großer Gefahr, im Haus ihres Halbbruders familiärer Gewalt ausgesetzt zu sein.

Das Berufungsgericht bestätigte im Januar 2007 die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz über die Zwangsscheidung. ai befürchtet, dass die Frau nach wie vor in Gefahr ist, gegen ihren Willen ins Haus ihres Halbbruders gebracht zu werden.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den saudischen Innenminister, in denen Sie die Behörden auffordern, das Urteil über die Zwangsscheidung von Fatima A. nicht umzusetzen und sie nicht zu zwingen, zur Familie ihres Bruders zurückgebracht zu werden.

Schreiben Sie In gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:

His Royal Highness Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Minister of the Interior
Ministry of the Interior
PO BOX 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI ARABIEN
(korrekte englische Anrede: Your Royal Highness)
Telefax: (00 966) 1-403 1185

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien
S.E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Kurfürstendamm 63
10707 Berlin
Telefax: 030-8892 5179; 030-8892 5176

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


*


USA

Gary Tyler

Gary Tyler, ein 48-jähriger schwarzer US-Amerikaner, befindet sich seit dem Alter von 17 Jahren im US-Bundesstaat Louisiana in Haft, nachdem er in einem unfairen und von rassistisch motivierten Vorurteilen geprägten Gerichtsverfahren wegen Mordes für schuldig befunden worden war. Er wurde 1975 wegen der Ermordung von Timothy Weber, einem 13-jährigen weißen Schüler, der im Zuge von Rassenunruhen vor seiner Schule erschossen worden war, zum Tode verurteilt.

Gary Tyler saß damals mit schwarzen Schülern in einem Bus, der von Weißen mit Steinen beworfen wurde. Der tödliche Schuss soll aus dem Bus heraus abgefeuert worden sein. Ein Mädchen, das im Bus neben Gary Tyler saß, sagte aus, gesehen zu haben, wie er in die Menge schoss. Später "fand" die Polizei in dem Bus eine Waffe, die in einem Sitz mit einem gut sichtbaren Riss versteckt worden war. Der gesamte Bus war allerdings zuvor sorgfältig durchsucht worden, wobei keine Waffe entdeckt worden war.

Gary Tylers Gerichtsverfahren fand vor einer Jury statt, der nur weiße Geschworene angehörten, schwarze Kandidaten waren bewusst ausgeschlossen worden. Zudem war seine Verteidigung durch einen weißen Rechtsanwalt fehlerhaft. Nach dem Gerichtsverfahren traten Erkenntnisse zu Tage, die darauf hinweisen, dass Gary Tyler die tödlichen Schüsse nicht abgegeben hat. Zudem haben Zeugen, die ihn zuvor durch ihre Aussagen belastet hatten, darunter seine Sitznachbarin im Bus, inzwischen ausgesagt, von der Polizei zu ihren Aussagen genötigt worden zu sein. Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) hatte das vom Bundesstaat Louisiana gegen Gary Tyler verhängte Todesurteil für verfassungswidrig erklärt und 1977 die Umwandlung in eine lebenslange Haftstrafe verfügt.

Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an die Gouverneurin von Louisiana, in denen Sie diese auffordern, das Fehlurteil aufzuheben und Gary Tyler mit sofortiger Wirkung zu begnadigen. Fordern Sie eine unabhängige Untersuchung des Falls und dass alle Personen, die an Rechtsbeugung, Verschleierung oder anderen Verstößen in diesem Zusammenhang beteiligt waren, vor Gericht gestellt werden.

Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:

Governor Kathleen Babineaux Blanco
Office of the Governor
PO Box 94004
Baton Rouge
LA 70804-9004
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Telefax: (001) 225 342 7099
E-Mail: über www.gov.state.la.us

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:

Kanzlei der
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
S.E. Herrn William Robert Timken, Jr.
Neustädtische Kirchstr. 4-5
10117 Berlin
Telefax: 030-238 6290
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


*


Quelle:
amnesty journal, Mai 2007, S. 32-33
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2007