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AKTION/400: Briefe gegen das Vergessen - Juli und August 2007


amnesty journal 7-8/2007 - Das Magazin für die Menschenrechte

Briefe gegen das Vergessen
Aktion des Monats Juli/August 2007

- USA - Troy Anthony Davis
- Vereingte Arabische Emirate - 'Abdullah Sultan al-Subaihat
- Weißrussland - Alexander Kasulin


Jeder Appell zählt!

Tag für Tag werden Menschen gefoltert, wegen ihrer Ansichten, Hautfarbe oder Herkunft inhaftiert, ermordet, verschleppt oder man lässt sie "verschwinden". amnesty international veröffentlicht jeden Monat drei Einzelschicksale politischer Verfolgung, um an das tägliche Unrecht zu erinnern. Internationale Appelle helfen, solche Menschenrechtsverletzungen anzuprangern und zu beenden. Sie können mit Ihrem persönlichen Engagement dazu beitragen, dass Folter gestoppt, ein Todesurteil umgewandelt oder ein Mensch aus politischer Haft entlassen wird. Schreiben Sie bitte, im Interesse der Betroffenen, höflich formulierte Briefe an die jeweils angegebenen Behörden des Landes.

Sollten Sie eine Antwort auf Ihr Appellschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an amnesty international.

amnesty international,
Postfach, 53108 Bonn
Tel.: 0228/983730;
Fax: 0228/630036
E-mail: Info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft
(BfS) Köln,
Kto.-Nr.: 8090100,
BLZ: 370 205 00
oder Postbank Köln,
Kto.-Nr.: 224046-502,
BLZ 370 100 50


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USA

Troy Anthony Davis

Troy Anthony Davis befindet sich seit über 15 Jahren im Todestrakt eines Gefängnisses im US-Bundesstaat Georgia. Er war im August 1991 für schuldig befunden worden, 1989 den Polizisten Mark Allen McPhail auf dem Parkplatz eines Restaurants ermordet zu haben. Davis gibt zwar zu, am Tatort gewesen zu sein, bestreitet allerdings den Mord. Im ursprünglichen Gerichtsverfahren waren unter den Zeugen der Anklage drei Personen, bei denen es sich nicht um Polizisten handelte. Der Schuldspruch gegen Davis basierte auf ihren Zeugenaussagen, die zum Zeitpunkt des Verfahrens teilweise widersprüchlich waren. Zudem hatten sie Davis im Verfahren zwar belastet, ihre Aussagen später aber widerrufen. Zu einigen dieser Aussagen sollen sie von Polizisten gezwungen worden sein. Nach Auffassung von ai bestehen bezüglich des Schuldspruchs gegen Davis erhebliche Zweifel, und auch das Verhalten der zuständigen Behörden des US-Bundesstaates Georgia wirft Fragen auf. Die Regierung des Bundesstaates hat gegen die "Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht" (Anhang zu Resolution 1984/50 des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO), verstoßen, in denen es heißt: "Die Todesstrafe darf nur dann verhängt werden, wenn die Schuld des Angeklagten eindeutig und überzeugend bewiesen und keine andere Erklärung der Fakten möglich ist." Verfahrenshindernisse und andere Schwierigkeiten hatten zur Folge, dass Troy Davis keine Prüfung der ihn belastenden Aussagen vor einem US-Bundesgericht gewährt wurde. Im Dezember 2006 wurde ein Rechtsmittel zurückgewiesen, in dem eine Anhörung vor dem 11. Bundesberufungsgericht gefordert worden war. Somit sind nahezu alle rechtlichen Möglichkeiten erschöpft, die Hinrichtung von Troy Anthony Davis abzuwenden.


Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an die Mitglieder des Begnadigungsausschusses von Georgia, in denen Sie die Begnadigung von Troy Anthony Davis fordern. Weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass nahezu alle Zeugen, die in dem Gerichtsverfahren aussagten, in der Zwischenzeit ihre Aussagen geändert, beziehungsweise widerrufen haben.

Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch an:
Board Members; State Board of Pardons and Paroles
2 Martin Luther King Jr. Drive, SE
Suite 458, Balcony Level
East Tower
Atlanta, Georgia 30334-4909
USA
(korrekte englische Anrede: Dear Board Members)
Telefax: 001 - 4046518502
E-Mail: webmaster@pap.state.ga.us

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Kanzlei der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
S.E. Herrn William Robert Timken, Jr.
Neustädtische Kirchstr. 4-5
10117 Berlin
Telefax: 030 - 83 05 12 15
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


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VEREINGTE ARABISCHE EMIRATE

'Abdullah Sultan al-Subaihat

Der 46-jährige Agraringenieur 'Abdullah Sultan al-Subaihat wurde am 8. Februar 2007 an seinem Arbeitsplatz von Beamten des Staatssicherheitsdienstes "Amn al-Dawla" festgenommen. Sie fuhren anschließend mit ihm zu seiner Wohnung, durchsuchten diese und beschlagnahmten mehrere Bücher. Dann führten sie ihn in Handschellen und mit verbundenen Augen ab. Unbestätigten Berichten zufolge wird er in der Hauptstadt Abu Dhabi festgehalten. Bislang ist keine Anklage gegen ihn erhoben worden, und die Gründe für seine Festnahme sind nicht bekannt. Da ihm der Kontakt zur Außenwelt verwehrt wird, ist er in Gefahr, misshandelt oder gefoltert zu werden.

'Abdullah Sultan al-Subaihat ist der Leiter der Verwaltungsbehörde für Landwirtschaft des Emirats 'Ajman. Er war bereits im August 2005 aus unbekanntem Anlass zusammen mit zwei anderen Personen in Haft genommen worden. Alle drei Männer waren damals ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden und kamen schließlich am 25. Oktober 2005 frei.

Es ist eine weit verbreitete Praxis in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Personen, denen politische Straftaten zur Last gelegt werden, ohne Kontakt zur Außenwelt an unbekannten Orten zu inhaftieren. Im Gewahrsam des Staatssicherheitsdienstes werden Gefangene, Berichten zufolge, oftmals in Einzelhaft gehalten und sind in Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden, unter anderem durch Schlafentzug, das Aufhängen an Hand- und Fußgelenken und brutale Schläge. Nach Angaben ehemaliger Gefangener war ihr Essen teilweise mit Substanzen versetzt, durch die sie das Bewusstsein verloren. Zudem untersagte man ihnen den Gang zur Toilette.


Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den Vizepräsidenten und Premierminister der Vereinigten Arabischen Emirate, in denen Sie die sofortige Freilassung von 'Abdullah Sultan al-Subaihat fordern, sofern man ihn keiner erkennbar strafbaren Handlung anklagt und ihm umgehend ein faires Gerichtsverfahren gewährt. Bitten Sie darum, dass der Gefangene in der Zwischenzeit Zugang zu Rechtsanwälten seiner Wahl und Familienangehörigen erhält und man ihm die erforderliche medizinische Versorgung gewährt.

Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch an:
Vice President and Prime Minister
His Highness Shaikh Mohammad bin Rashid Al-Maktoum
Office of the Prime Minister
POB 73311
Dubai
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(korrekte Anrede: Your Highness)
Telefax: 00971-4-3304000.

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
S. E. Herr Mohammed Ahmed Almahmoud
Hiroshimastr. 18-20
10785 Berlin
Telefax: 030-51 65 19 00

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 1,70 Euro)


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WEISSRUSSLAND

Alexander Kasulin

Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Alexander Kasulin wurde im Juli 2006 zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. ai setzt sich seitdem für die sofortige und bedingungslose Freilassung des gewaltlosen politischen Gefangenen ein, der allein wegen der Wahrnehmung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit inhaftiert worden ist.

Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006 waren Alexander Kasulin und sein Wahlkampfteam drangsaliert und eingeschüchtert worden. Kasulin war am 25. März mit den Teilnehmern einer öffentlichen Versammlung zum Akrestina-Gefängnis in Minsk marschiert, in dem sich Hunderte von Personen befanden, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen bei der gewaltsamen Auflösung von Demonstrationen in Haft genommen worden waren. Die staatlichen Sicherheitskräfte setzten dem Vernehmen nach exzessive Gewalt ein, um den Protestzug auseinanderzutreiben. Daraufhin schlug Kasulin den verbliebenen Demonstranten vor, sich in einer nahegelegenen Kirche zum Gebet zu versammeln. Sicherheitsbeamte schlugen ihn und brachten ihn in das Akrestina-Gefängnis.

Anschließend wurde er des "Rowdytums" und der "Organisation von Gruppenaktivitäten, welche gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, oder der aktiven Teilnahme an ähnlichen Handlungen" angeklagt. Die Anklage bezog sich auf die Ereignisse am 25. März 2006 sowie auf zwei vorangegangene Zwischenfälle. Am 2. März 2006 waren Kasulin und seine Anhänger von Ordnungskräften in Zivil geschlagen worden, als er versucht hatte, sich bei einer Konferenz zu registrieren. Anschließend wurde er nach eigener Aussage in einem Polizeitransporter herumgefahren, wobei er "zwischen den Sitzen auf dem Rücken liegend eingezwängt war und die Beine gegen seinen Kopf drückten", sodass er beinahe "an seinem eigenen Blut erstickt" wäre.


Schreiben Sie bitte höflich formulierte Briefe an den weißrussischen Staatspräsidenten, in denen Sie unter Verweis auf die Artikel 19, 20 und 21 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten Belarus gehört, die sofortige und bedingungslose Freilassung von Alexander Kasulin fordern.

Schreiben Sie in gutem Weißrussisch, Russisch, Englisch
oder auf Deutsch an:
President Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
Belarus
(korrekte englische Anrede: Dear President Lukashenka)
Telefax: 003 75-172-26 06 10, 001 75 - 172 - 22 38 72

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Schreibens an:
Botschaft der Republik Belarus
S. E. Herrn Wladimir Skworzow
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Telefax: 030 - 53 63 59 23
E-Mail: info@belarus-botschaft.de

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 0,70 Euro)


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Quelle:
amnesty journal, Juli/August 2007, S. 40-41
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30
E-Mail: info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2007