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AKTION/571: Urgent Action - Syrien - Gewaltlose politische Gefangene im Hungerstreik


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-060/2011, AI-Index: MDE 24/009/2011, Datum: 4. März 2011 - mr

SYRIEN
Gewaltlose politische Gefangene im Hungerstreik


Frau TUHAMA MAHMOUD MA'ROUF, politische Gefangene

Die syrische politische Gefangene Tuhama Mahmoud Ma'rouf befindet sich seit dem 18. Februar im Hungerstreik. Sie verbüßt zurzeit eine sechsjährige Gefängnisstrafe wegen Mitgliedschaft in der verbotenen "Partei für Kommunistische Aktion". Amnesty International geht davon aus, dass sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur aufgrund der Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet.

Tuhama Ma'rouf wurde am 6. Februar 2010 von Angehörigen der syrischen Kriminalpolizei in ihrer Wohnung in der Stadt Aleppo im Norden Syriens festgenommen. Der Festnahme lag ein Haftbefehl zugrunde, der kurz nach ihrer Verurteilung in Abwesenheit zu sechs Jahren Gefängnis durch das Oberste Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court - SSSC) am 5. November 1995 erging. Sie war verurteilt worden, einer "Untergrundorganisation beigetreten zu sein". Damit ist ihre Mitgliedschaft in der Partei für Kommunistische Aktion gemeint. Amnesty International weiß nicht, warum die syrischen Behörden Tuhama Ma'rouf erst 15 Jahre nach ihrer Verurteilung festgenommen haben. Nach Angaben syrischer Menschenrechtsorganisationen verbrachte Tuhama Ma'rouf die ersten drei Tage ihrer Inhaftierung bei der Kriminalpolizei. Ihre Familie durfte sie dort besuchen. Am 9. Februar 2010 brachte man sie vor den Generalstaatsanwalt des Obersten Staatssicherheitsgerichts. Er ordnete an, sie in eine Politische Abteilung in Damaskus zu bringen. Daraufhin verlegte man sie umgehend in den politischen Teil des Zentralgefängnisses von Damaskus, wie das 'Adra-Gefängnis offiziell heißt. Dort wurde sie fast sechs Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Sie befindet sich weiter im 'Adra-Gefängnis, erhält aber inzwischen regelmäßig Besuch von ihrer Familie.

2007 soll die rechtliche Vertretung von Tuhama Ma'rouf beim Generalstaatsanwalt des SSSC eine Eingabe gemacht haben, in der er ihn bat, die Verurteilung seiner Mandantin aufzuheben, da nach seinem Verständnis des syrischen Rechts eine sechsjährige Gefängnisstrafe hinfällig wäre, wenn sie innerhalb von zwölf Jahren nicht vollstreckt wurde. Der Staatsanwalt lehnte dieses Gesuch ab. Amnesty International ist die Begründung dafür nicht bekannt. Im selben Jahr schrieb Tuhama Ma'rouf mit demselben Anliegen an den Präsidenten und den Innenminister, erhielt jedoch offensichtlich von keinem der beiden eine Antwort.

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge ist Tuhama Ma'rouf in den Hungerstreik getreten, um damit ihre Verlegung in das Frauengefängnis von Douma nahe Damaskus zu fordern. Am 26. Februar 2011 schrieb sie dem Innenminister und forderte ihn nachdrücklich auf, ihrer Verlegung zuzustimmen. Bislang hat sie nach Wissen von Amnesty International keine Antwort auf ihre Bitte erhalten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sind in Syrien stark eingeschränkt. Dazu tragen die Notstandsgesetze bei, die seit 1964 in Kraft sind. In Syrien sind nur die regierende Ba'ath Partei und ihr nahestehende Parteien offiziell anerkannt und Menschenrechtsorganisationen dürfen nicht aktiv sein. Menschenrechtsverteidiger_innen, Kritiker_innen der syrischen Behörden und Befürworter_innen politischer Reformen laufen ständig Gefahr, schikaniert, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden.

In den späten 1980ern und frühen 1990er Jahren gingen die syrischen Behörden hart gegen Angehörige der damals aktiven, nicht zugelassenen Partei für Kommunistische Aktion (Party for Communist Action - PCA) vor und nahmen hunderte ihrer Mitglieder fest. Vielen von ihnen machte man vor dem SSSC den Prozess und verurteilte sie zu Haftstrafen unterschiedlicher Länge. Tuhama Ma'rouf wurde 1992 im Zuge dieser Aktion festgenommen und inhaftiert, jedoch ein Jahr später wieder freigelassen. Mit Ausnahme der Urteilsverkündung nahm sie Berichten zufolge an allen Verhandlungstagen ihres Prozesses vor dem SSSC teil. Laut Angaben des Anwalts von Tuhama Ma'rouf fällt ihr Fall unter die Vollstreckungsverjährung, da sie vor rund 15 Jahren verurteilt wurde.

Die Partei für Kommunistische Aktion wurde 1976 noch unter einem anderen Namen gegründet, Partei für Kommunistische Aktion heißt sie seit 1980. Sie trat zwar ausschließlich für gewaltlose Formen des politischen Wandels ein, wurde aber im Zuge des harten Vorgehens gegen sie zerschlagen. Es ist nicht bekannt, ob und wie viele Mitglieder die Partei noch hat und ob noch irgendwelche Aktivitäten in ihrem Namen durchgeführt werden.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich appelliere an Sie, Tuhama Ma'rouf unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in Haft befindet.


APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
Bashar al-Assad
Presidential Palace
al-Rashid Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 332 3410
INNENMINISTER
Major Sa'id Mohamed Samour
Ministry of Interior
'Abd al-Rahman Shahbandar Street
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 222 3428


KOPIEN AN

AUßENMINISTER
Walid al-Mu'allim
Ministry of Foreign Affairs
al-Rashid Street,
Damascus, SYRIEN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 963) 11 214 6251
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK SYRIEN
Frau Abir Jarf
Geschäftsträgerin a.i., Botschaftsrätin
Rauchstr. 25
10787 Berlin
Fax: 030-5017 7311
E-Mail: info@syrianembassy.de oder
press@syrianembassy.de,
secretary@syrianembassy.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urging the authorities to immediately and unconditionally release Tuhama Mahmoud Ma'rouf as she is a prisoner of conscience detained solely for the peaceful exercise of her right to freedom of expression and association.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-060/2011, AI-Index: MDE 24/009/2011, Datum: 4. März 2011 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2011