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AKTION/591: Urgent Action - Ukraine - Unmittelbar drohende Abschiebung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-072/2011, AI-Index: EUR 50/005/2011, Datum: 15. März 2011 - gs

UKRAINE
Unmittelbar drohende Abschiebung


ELF AFGHANISCHE STAATSANGEHÖRIGE

In der Ukraine droht elf afghanischen StaatsbürgerInnen die Abschiebung in ihr Herkunftsland. Eine Möglichkeit, die Maßnahme anzufechten, beispielsweise Asyl oder anderweitigen internationalen Schutz zu beantragen, steht ihnen nicht offen. Drei der AfghanInnen haben sich aus Protest gegen ihre drohende Abschiebung am eigenen Körper Verletzungen zugefügt.

Die elf AfghanInnen werden derzeit auf dem Gelände des Flughafens Boryspil in der ukrainischen Hauptstadt Kiew festgehalten. Drei ihrer Landsleute sind bereits am 14. März nach Afghanistan abgeschoben worden, unter ihnen eine unbegleitete minderjährige Person. Diejenigen AfghanInnen, die sich Verletzungen zugefügt hatten, sind medizinisch versorgt worden. Ihre Abschiebung, so wurde ihnen mitgeteilt, wird jedoch nicht ausgesetzt.

Einige der AfghanInnen hatten in der Ukraine Asyl beantragt, ihr Antrag war jedoch abschlägig beschieden worden. Die Möglichkeit, den Ablehnungsbescheid anzufechten oder Widerspruch gegen ihre Abschiebung einzulegen, räumte man ihnen nicht ein. Die AfghanInnen erklärten, ihnen sei weder im Asyl- noch im Abschiebungsverfahren ein Dolmetscher zu Seite gestellt worden. Überdies hätten sie Dokumente unterschreiben müssen, die in einer ihnen fremden Sprache verfasst waren. Über die Anträge einiger der AfghanInnen wurde in ihrer Abwesenheit verhandelt. Eigenen Angaben zufolge sind die afghanischen Staatsbürger während ihrer Überführung nach Kiew misshandelt worden. Nach innerstaatlichem und internationalem Recht müssen die ukrainischen Behörden sicherstellen, dass Asylsuchende umfassend und uneingeschränkt Zugang zu einem Asylverfahren erhalten. Jeder Asylantrag sollte einzeln und gemäß eines fairen und wirksamen Verfahrens zur Feststellung des Flüchtlingsstatus geprüft werden und die Möglichkeit einschließen, Widerspruch gegen den Bescheid einlegen zu können.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die 14 AfghanInnen waren nach vorliegenden Meldungen wegen versuchten illegalen Grenzübertritts von der Ukraine in die Europäische Union festgenommen und sechs Monate lang in einem Haftzentrum in Volin im Nordwesten der Ukraine in Gewahrsam gehalten worden. Mindestens acht von ihnen haben nach mehrmonatiger Inhaftierung in der Ukraine um Asyl nachgesucht. Eine angemessene rechtliche Beratung ist ihnen in der Haft allem Anschein nach nicht zuteil geworden. Noch am Tag der Ablehnung ihres Asylantrags erging gegen die AfghanInnen ein Ausweisungsbescheid, der nicht angefochten werden konnte. Die Männer wurden per Zug nach Kiew und von dort zum Flughafen Boryspil gebracht.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich appelliere an Sie, die elf derzeit auf dem Gelände des Flughafens Boryspil inhaftierten AfghanInnen nicht abzuschieben, sondern ihnen in Übereinstimmung mit innerstaatlichen und internationalen Rechtsvorschriften Zugang zu einem effektiven Verfahren zu ermöglichen, damit sie die Ablehnung ihres Asylantrags und ihre Ausweisung nach Afghanistan anfechten können.

- Bis zu einem Bescheid über die Rechtsmittel der AfghanInnen sollte eine angemessene Alternative zur Unterbringung in einer Hafteinrichtung in Erwägung gezogen werden.

- Ich erwarte, dass die elf AfghanInnen angemessen medizinisch betreut und die Wunden der drei verletzten Personen fachgerecht versorgt werden.

- Ich bitte um die Zusicherung, dass jeder der elf AfghanInnen Kontakt zu einem Rechtsbeistand und zum Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge aufnehmen kann, um sicherzustellen, dass ihr Recht auf eine faire Prüfung ihres Asylantrags und auf Einlegung weiterer Rechtsmittel gewahrt wird.

- Darüber hinaus sollten die Vorwürfe untersucht werden, denen zufolge die AsylbewerberInnen aus Afghanistan misshandelt worden sind.


APPELLE AN

LEITER DER GRENZSCHUTZTRUPPEN
Mykola Mykolyovych Lytvyn
Ukraine Administration of the State Border Guard Service
Volodymyrska Street, 26
01001 Kyiv, UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Mr Lytvyn)
Fax: (00380) 44 239 8480
E-Mail: dkk@pvu.gov.ua

STELLVERTRETENDER STAATSCHEF
Colonel-General Pavlo Shysholin
Border Guard Service of Ukraine
Ukraine Administration of the State
Volodymyrska Street, 26
01001 Kyiv, UKRAINE
(korrekte Anrede: Dear Colonel-Generl Shysholin)
Fax: (00 380) 44 239 8480
E-Mail: dkk@pvu.gov.ua


KOPIEN AN

SEKRETARIAT DER GRENZSCHUTZTRUPPEN
The Secretariat of the State Border Guard Service of Ukraine
Volodymyrska Street, 26
01001 Kyiv, UKRAINE
Wenn möglich, rufen Sie gern auch an und drücken Sie auf Ukrainisch,
Russisch oder in Ihrer Sprache Ihre Besorgnis aus:
Tel: (00 380) 44 527 6348

BOTSCHAFT DER UKRAINE
I.E. Frau Nataliia Zarudna
Albrechtstraße 26
10117 Berlin
Fax: 030-2888 7163
E-Mail: ukremb@t-online.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Ukrainisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. April 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urging Ukrainian authorities not to deport the eleven Afghan citizens currently being held in Boryspil airport until they have had access to an effective procedure to challenge their deportation to Afghanistan, and to appeal against the negative asylum decisions respectively, in line with obligations under domestic and international law.

- Calling on the Ukrainian authorities to consider appropriate alternatives to detention, pending further review of such an appeal.

- Calling for all eleven to be given access to medical care to allow for proper assessment and treatment of their health needs and, in the case of the three who have injured themselves, for continuing attention to their wounds.

- Seeking assurances that each individual is given access to legal representation and access to the Office of the United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) in order to guarantee their right to fair consideration of their asylum claims and right to appeal.

- Calling on the Ukrainian authorities to investigate into allegations that the asylum-seekers have been ill-treated.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-072/2011, AI-Index: EUR 50/005/2011, Datum: 15. März 2011 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2011