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AKTION/679: Urgent Action - Kamerun - Drei Jahre Haft wegen Homosexualität


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-166/2011, AI-Index: AFR 17/003/2011, Datum: 3. Juni 2011 - mr

Kamerun
Drei Jahre Haft wegen Homosexualität


Herr JEAN-CLAUDE ROGER MBEDE

Jean-Claude Roger Mbede ist wegen Homosexualität zu 36 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Homosexualität stellt nach Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs eine Straftat dar. Herr Mbede verbüßt die Strafe derzeit im Zentralgefängnis Kondengui im Yaoundé, der Hauptstadt von Kamerun. Ihm drohen körperliche Übergriffe und andere Formen der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aufgrund seiner vermeintlichen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung. Amnesty International betrachtet Jean-Claude Roger Mbede als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund seiner sexuellen Orientierung in Haft befindet. Am 2. März wurde Jean-Claude Roger Mbede bei einem Treffen mit einem männlichen Bekannten von Angehörigen eines dem Verteidigungsministeriums angegliederten Sicherheitsdienstes (Secretary of State for Defence - SED) festgenommen. Vor diesem Treffen hatte sein Bekannter der Polizei SMS-Nachrichten gezeigt, die er von Jean-Claude Roger Mbede erhalten hatte, und sie darüber informiert, dass sie sich gleich treffen würden. Jean-Claude Roger Mbede wurde unter dem Verdacht der Homosexualität in der Hafteinrichtung Gendarmerie du Lac in Yaoundé in Gewahrsam genommen. Dort hielt man ihn sieben Tage lang fest, ehe Anklage wegen Homosexualität und versuchter homosexueller Handlungen erhoben wurde und man ihn am 9. März in das Zentralgefängnis Kondengui verlegte. Am 10. und 24. März fand Jean-Claude Roger Mbedes Gerichtsverhandlung vor dem zuständigen Gericht (Tribunal de première instance) in Yaoundé statt. Am 28. April befand ihn das Gericht der Homosexualität und versuchter homosexueller Handlungen für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis. Er verbüßt die Strafe im Zentralgefängnis Kondengui. Dort drohen ihm aufgrund seiner vermeintlichen oder tatsächlichen sexuellen Orientierung homosexuellenfeindliche Übergriffe sowie Misshandlungen durch andere Gefängnisinsassen oder Gefängnisangestellte. Darüber hinaus sind die Haftbedingungen im Zentralgefängnis in Kondengui sehr schlecht und die Gefangenen leiden unter der Überbelegung der Hafteinrichtung, schlechten sanitären Verhältnissen und unzureichender Nahrung. Die AnwältInnen von Jean-Claude Roger Mbede haben am 3. Mai Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.

Abschnitt 347a des Strafgesetzbuches von Kamerun führt aus: "Sexuelle Handlungen mit einer Person desselben Geschlechts werden mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft und mit einer Geldstrafe zwischen 20 000 und 200 000 CFA-Francs (etwa 30,50 - 305 Euro) belegt. Dies verstößt gegen internationale und regionale Menschenrechtsabkommen, darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die Kamerun unterzeichnet und ratifiziert hat.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Homophobie ist in der kamerunischen Gesellschaft sehr weit verbreitet und selbst der staatliche Menschenrechtsausschuss weigert sich, die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender (LGBT) anzuerkennen und zu schützen. Homosexuelle Männer werden regelmäßig festgenommen, strafrechtlich verfolgt und vor Gericht gestellt. Die Gefängnisse und Hafteinrichtungen in Kamerun sind überfüllt und die Haftbedingungen darin häufig lebensbedrohlich. Oftmals gibt es weder Nahrung noch medizinische Versorgung oder beides wird nur in unzureichender Weise zur Verfügung gestellt. Die GefängniswärterInnen werden schlecht ausgebildet und ausgestattet und sind für eine viel zu große Zahl von Gefangenen zuständig.

Die Artikel 2.1 und 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte garantieren allen BürgerInnen Freiheit von Diskriminierung und Gleichheit vor dem Gesetz. Artikel 17 gewährt allen Menschen das Recht auf Privatsphäre. Artikel 21 gewährleistet die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. In Artikel 2 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker ist ausgeführt, dass alle Menschen das Recht auf Schutz vor Diskriminierung haben, und Artikel 10 garantiert die Vereinigungs - und Versammlungsfreiheit.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich appelliere an Sie, Jean-Claude Roger Mbede umgehend und ohne Auflagen aus der Haft zu entlassen.

- Jean-Claude Roger Mbede ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der sich allein wegen seiner sexuellen Orientierung in Haft befindet.

- Ich möchte Sie dringend auffordern, Abschnitt 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs aufzuheben und damit Ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker nachzukommen, deren Vertragsstaat Kamerun ist.

- Bitte gewährleisten Sie die körperliche Unversehrtheit von Jean-Claude Roger Mbede in Haft und sorgen Sie dafür, dass er aufgrund seiner sexuellen Orientierung weder schikaniert noch misshandelt wird und keine Gewaltakte gegen ihn verübt werden.


APPELLE AN

PRÄSIDENT VON KAMERUN
His Excellency Paul Biya
President of the Republic, Office of the President
P.O. Box 100, Yaoundé, REPUBLIK KAMERUN
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Präsident / Your Excellency / Son Excellence)
Fax: (00 237) 2222 0870
E-Mail: cellcom@prc.cm

VIZE-PREMIERMINISTER UND JUSTIZMINISTER
M Amadou Ali
Deputy Prime Minister
Minister of Justice, Keeper of the Seals
Ministry of Justice, Yaoundé, REPUBLIK KAMERUN
(korrekte Anrede: Sehr geehrter Herr Vizepräsident / Dear Deputy Prime Minister / Mr le Vice Premier Ministre)
Fax: (00 237) 2223 4090


KOPIEN AN

STAATSMINISTER FÜR TERRITORIALE VERWALTUNG UND DEZENTRALISIERUNG
M Marafa Hamidou Yaya
Minister of State for Territorial Administration and Decentralisation
Yaoundé, REPUBLIK KAMERUN
Fax: (00 237) 2222 3735

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KAMERUN
S. E. Herrn Jean-Marc Mpay
Ulmenallee 32
14050 Berlin
Fax: 030-8 90 68 09 29
E-Mail: über die Website http://www.ambacam.de/index.php?pid=40


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Juli 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Call for the immediate and unconditional release of Jean-Claude Roger Mbede.

- Note that he is a prisoner of conscience imprisoned solely because of his sexual orientation.

- Urge the authorities to repeal Section 347a of the Penal Code in accordance with their obligations under the International Convention on Civil and Political Rights and under the African Charter on Human and Peoples' Rights.

- Express concern about his physical safety while in prison because of his sexual orientation and call on the authorities to ensure that he is not subjected to any form of ill-treatment, harassment or violence while in prison.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-166/2011, AI-Index: AFR 17/003/2011, Datum: 3. Juni 2011 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2011