Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/847: Urgent Action - Myanmar - Gefangenen wird Trinkwasser verweigert


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-322/2011, AI-Index: ASA 16/007/2011, Datum: 3. November 2011 - gs

Myanmar
Gefangenen wird Trinkwasser verweigert


Herr NYI NYI TUN
Herr THAW ZIN alias NGAPAIN
Herr KAUNG MYAT HLAING
Herr KO SAW NOBEL
Herr THAN NAING OO
Herr KO WUNNA HLAY alias U VITHODDI
Herr HAUNG NAING
Herr NYAN TUN LIN alias YAN NAING
Herr KO AUNG
Herr INTER alias SPY
Herr SWAM KHANT THWAM
Herr ZIN MIN SHEIN
Herr SANDIMAR alias TUN NAUNG
Herr AUNG MOE ZAW
Herr KO SOE MOE TUN

Fünfzehn im Insein-Gefängnis in Myanmar inhaftierte politische Gefangene, die sich im Hungerstreik befinden, sind Berichten zufolge gefoltert oder misshandelt worden. Aus Quellen vor Ort wurde bekannt, dass den Gefangenen das Trinkwasser verweigert wird, und acht von ihnen in Hundezwingern untergebracht worden sind.

In den Mittagsstunden des 26. Oktober traten 15 im Insein-Gefängnis inhaftierte politische Gefangene in den Hungerstreik. Mit ihrer Aktion protestieren sie gegen die Handhabung der Behörden, politischen Gefangenen im Gegensatz zu Strafgefangenen in der Regel keine Reduzierung ihrer Freiheitsstrafen zu gewähren. Zwischen dem 27. Oktober und 2. November wurde den Gefangenen offenbar das Trinkwasser verweigert. Durch ihr Vorgehen, Gefangenen als Strafsanktion für ihre Beteiligung an einem Hungerstreik sauberes Trinkwasser zu verwehren, könnte die Behörden eine Mitschuld treffen, falls die Hungerstreikenden an Flüssigkeitsmangel sterben sollten. Die Behörden würden damit gegen das in völkerrechtlichen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht auf Leben verstoßen.

Die Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen schreiben in Punkt 20 (2) ebenfalls vor, dass Gefangenen Trinkwasser zur Verfügung stehen muss, wann immer sie es benötigen.

Nach vorliegenden Meldungen wurden am 29. Oktober acht der 15 Hungerstreikenden in Hundezwinger verlegt. Um wen es sich dabei konkret handelt, konnte bislang nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Hundezwinger im Insein-Gefängnis haben eine Länge von etwa drei und eine Breite von zwei Metern. Sie sind fensterlos und oft nur schlecht belüftet. Sanitäre Einrichtungen, Betten oder auch nur Bodenmatten gibt es in den Zwingern nicht.

Bis zum Morgen des 1. November sollen zwei der Hungerstreikenden ins Krankenhaus eingeliefert worden sein. Um wen es sich dabei handelt und wie es ihnen geht, ist nicht bekannt. Die hungerstreikenden Gefangenen durften weder von ihren Familien besucht werden, noch Briefe oder Päckchen mit Nahrungsmitteln oder Medikamenten von ihnen erhalten.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Fünf der 15 derzeit im Hungerstreik befindlichen politischen Gefangenen hatten sich im Mai 2011 im Insein-Gefängnis schon einmal an einem solchen Streik beteiligt und eine Verbesserung der harten Haftbedingungen gefordert. Während des damaligen Streiks waren sieben Gefangene, unter ihnen drei politische Gefangene, in Hundezwingern in Einzelhaft verlegt worden. Bei den Hungerstreikenden vom Mai handelte es sich unter anderem um Nyi Nyi Tun, Ko Wunna Htay alias U Vithoddi, Aung Naing, Zin Min Shein und Ko Soe Moe Tun. Die wegen des derzeitigen Hungerstreiks in Hundezwinger gepferchten Gefangenen sind Nyi Nyi Tun, Ko Wunna Htay aka U Vithoddi und Ko Soe Moe Tun. Im August 2011 hielt sich der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Myanmar im Land auf und traf während eines Besuchs im Insein-Gefängnis mit Nyi Nyi Tunzu einem Gespräch zusammen.

Um gegen ihre Behandlung und die schlechten Haftbedingungen zu protestieren, treten politische Gefangene in Myanmar immer wieder in Hungerstreik. Die Gefängnisbehörden reagieren auf Häftlingsproteste mit Folter oder grausamer, erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung. Zu den Strafmaßnahmen gehören Kürzungen der Nahrungsration, das Anketten, die Verlegung in Dunkelzellen oder Zwinger für Armeehunde über längere Zeiträume hinweg.

Amnesty International dokumentiert bereits seit 15 Jahren Fälle von Unterbringung in Hundezwingern als Strafmaßnahme. Eine Vielzahl politischer Gefangener wurde wegen Verstoßes gegen willkürliche Gefängnisregeln über eine unterschiedliche Dauer darin festgehalten.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte Sie eindringlich, umgehend sicherzustellen, dass die Hungerstreikenden mit ausreichend Trinkwasser versorgt und aus den Hundezwingern entfernt werden. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Streikenden weder gefoltert noch körperlich oder psychisch misshandelt werden.

- Ich möchte Sie daran erinnern, dass Folter und anderweitige Formen der Misshandlung laut Völkerrecht vollständig untersagt sind.

- Ich fordere Sie höflich auf, eine umfassende und unparteiische Untersuchung von Berichten durchzuführen, denen zufolge acht Hungerstreikende in Hundezwinger gesperrt wurden und ihnen Trinkwasser verwehrt worden ist. Stellen Sie bitte sicher, dass die Untersuchungsergebnisse öffentlich bekannt gegeben und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gebracht werden.


APPELLE AN

INNENMINISTER
Lt. Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs, Office No. 10, Nay Pyi Taw
MYANMAR
(korrekte Anrede : Dear Minister/ Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 95) 67 412 439

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
U Win Mya
Myanmar National Human Rights Commission
27 Pyay Road, Hline Township, Yangon
MYANMAR
(korrekte Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)


KOPIEN AN

STELLVERTRETENDER DIREKTOR DES INSEIN-GEFÄNGNISSES
U Thet Shay
Insein Central Prison
Middle Ywama Ward
Insein Township, Yangon
MYANMAR

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
S.E. Herrn U Tin Win
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Dezember 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Requesting the Myanmar authorities to take immediate action to ensure that the hunger strikers are provided with adequate drinking water and removed from dog cells, and not subjected to further torture or other ill-treatment, including subjecting them to mental or physical abuse.

- Explaining to the authorities that torture and other forms of ill-treatment are absolutely prohibited under international law.

- Urging the authorities to conduct a full and impartial investigation into the reports that eight hunger strikers were placed in dog cells and that others were deprived of drinking water; with the results of the investigation made public and those responsible brought to justice.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN - FORTSETZUNG

Politische Gefangene, die in der Vergangenheit in einem Hundezwinger festgehalten worden waren, berichten, ihnen sei vorübergehend Wasser, Nahrung sowie das Recht auf Besuch von Familienangehörigen verweigert worden. Ein politischer Gefangener gab an, in dem Zwinger, in dem er untergebracht gewesen sei, habe es von weißen Läusen gewimmelt und nach Exkrementen gerochen. Gefangene werden üblicherweise allein oder mit bis zu vier anderen Personen in einen Zwinger gesperrt. Es gibt Berichte über Fälle, bei denen verurteilte Straftäter mit politischen Gefangenen zusammen untergebracht wurden, wodurch die politischen Gefangenen der Gefahr tätlicher Übergriffe ausgesetzt waren. Häftlinge werden darüber hinaus häufig geschlagen und erleiden zum Teil schwere Verletzungen, wenn sie in die Zwinger geführt werden, wo ihnen kein Zugang zu medizinischer Versorgung gewährt wird. Gefängnisbehörden wenden diese Art von Bestrafung scheinbar ohne Rücksicht auf die gesundheitliche Verfassung oder das Alter der Häftlinge an, was zu gesundheitlichen Problemen und einer zusätzlichen Verschlechterung bereits existierender gesundheitlicher Beschwerden führt.


*


Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-322/2011, AI-Index: ASA 16/007/2011, Datum: 3. November 2011 - gs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Postfach - 53108 Bonn
Heerstr. 178, 53111 Bonn
Telefon:+ 49 228 98373-0, Fax: +49 228 630036
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2011