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AKTION/852: Urgent Action - Südsudan - Journalisten willkürlich in Haft


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-327/2011, AI-Index: AFR 65/003/2011, Datum: 7. November 2011 - ns

Südsudan
Journalisten willkürlich in Haft


NGOR GARANG, Journalist
DENGDIT AYOK, Journalist

Der nationale Sicherheitsdienst im Südsudan (NSS) hat zwei Journalisten inhaftiert. Es wurden keine Anklagepunkte gegen sie erhoben und sie haben weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu ihren Familien. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen. Ngor Garang, Chefredakteur der Zeitung The Destiny und Journalist bei der Online-Zeitung The Sudan Tribune, wurde am 1. November festgenommen. Er war wegen eines Artikels in The Destiny beim Leiter des Sicherheitsdienstes NSS vorgeladen worden. Der Journalist nahm zwei seiner Kollegen mit zu dem Treffen, die nach einer dreistündigen Befragung gehen durften. Ngor Garang wird seitdem jedoch ohne Anklageerhebung festgehalten.

Am 5. November fuhren zwei Fahrzeuge mit Angehörigen der NSS, darunter sechs bewaffnete, bei den Büroräumen der Zeitung The Destiny vor und stürmten die Büros. Sie nahmen den Journalisten Dengdit Ayok fest, der ebenfalls ohne Anklageerhebung gefangen gehalten wird. Amnesty International geht davon aus, dass die beiden Journalisten sich im Hauptsitz des NSS in Jebel befinden. Der Kontakt zu einem Rechtsbeistand sowie ihren Familien wird ihnen verweigert. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen.

Offenbar hängen die Festnahmen mit einem Artikel von Dengdit Ayok zusammen, in dem er Salva Kiir, den Präsidenten Südsudans, kritisierte, weil dieser seiner Tochter die Erlaubnis gab, einen nicht südsudanesischen Mann zu heiraten. Die NSS stellte die Veröffentlichung der Zeitung The Destiny am 1. November auf unbestimmte Zeit ein, obwohl am 31. Oktober eine öffentliche Entschuldigung gegenüber dem Präsidenten Salva Kiir in The Destiny veröffentlicht wurde. Der Vorstand der Zeitung hatte außerdem eine fünftägige Einstellung der Veröffentlichung der Zeitung sowie den einmonatigen Ausschluss des Journalisten Dengdit Ayok angeordnet. Eine Person ohne richterliche Genehmigung länger als 24 Stunden festzuhalten - wie es bei beiden Journalisten der Fall ist - ist im Südsudan illegal. Gemäß Artikel 19(4) der Übergangsverfassung der Republik Südsudan muss eine verdächtige Person nach 24 Stunden gegen Kaution freigelassen werden, es sei denn, ein Gericht entscheidet, dass die Person in Untersuchungshaft bleiben muss.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Der Südsudan wurde am 9. Juli für unabhängig erklärt und ist somit der jüngste Staat der Welt. Die Unabhängigkeit war das Ergebnis einer Volksabstimmung im Rahmen des Umfassenden Friedensabkommens aus dem Jahre 2005, das das Ende des 22-jährigen Bürgerkrieges im Sudan markierte. Als Staat, der von einer langen Reihe von Konflikten geprägt ist, steht der Südsudan nun großen Herausforderungen, wie beispielsweise die Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Pressefreiheit, gegenüber.

Die Sicherheitskräfte im Südsudan sind für ihre Schikanierungen und willkürliche Festnahmen von JournalistInnen, die die Regierung kritisieren, bekannt. Während der Wahlen im Sudan im Jahr 2010 nahmen sie Personen - darunter auch JournalistInnen - fest, die ihrer Ansicht nach gegen die führende Sudanesische Volksbefreiungsbewegung (Sudan People's Liberation Movement - SPLM) waren.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich bitte Sie hiermit, die Journalisten Ngor Garang und Dengdit Ayok unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

- Geben Sie bitte Informationen über den Verbleib der Journalisten bekannt und gewähren Sie Ngor Garang und Dengdit Ayok unverzüglich Zugang zu ihren Familien, einem Rechtsbeistand und, falls erforderlich, zu medizinischer Versorgung.

- Ich fordere Sie außerdem höflich auf, sich gemäß Artikel 19(4) und 24(2) der Übergangsverfassung der Republik Südsudan aus dem Jahre 2011 und den internationalen Menschenrechtsstandards an die vorgegebenen Abläufe für Inhaftierungen zu halten und die freie Meinungsäußerung nicht zu unterbinden.


APPELLE AN

MINISTER FÜR INFORMATION
Dr Barnaba Marial Benjamin
c/o Mustafa Biong Majak Koul
Director General of Information
Ministry of Information
Juba, SÜDSUDAN
(korrekte Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: musabiong@yahoo.ca

INNENMINISTER
General Alison Manani Magaya
c/o Peter Wal Athieu
Undersecretary
Ministry of Internal Affairs
Juba, SÜDSUDAN
(korrekte Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister)


KOPIEN AN

JUSTIZMINISTER
John Luk Jok
c/o Moses Ateny Makol
Ministry of Justice
Juba, SÜDSUDAN
(korrekte Anrede: Honourable / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: mosesatenydemakol@yahoo.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
Government of South Sudan Liason Office / Embassy
Rue de La Loi 26
1040 Brüssel
BELGIEN
Fax: (00 32) 22 80 31 44


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Dezember 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Call for Ngor Garang and Dengdit Ayok to be immediately and unconditionally released.

- Urge the authorities to reveal the whereabouts of Ngor Garang and Dengdit Ayok and grant them immediate access to their families, lawyers, and any medical treatment they may require.

- Call on the authorities to adhere to legal proceedings of detention and allow for freedom of expression, in accordance to Article 19(4) and Article 24(2) of the Republic of South Sudan's 2011 Transitional Constitution and international human rights standards.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-327/2011, AI-Index: AFR 65/003/2011, Datum: 7. November 2011 - ns
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2011