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MELDUNG/063: Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten in EU-Ländern


Amnesty International - Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012

Polizeigewalt gegen friedliche Demonstranten in EU-Ländern

Amnesty-Bericht: Schläge, Tritte, Einsatz von Gummigeschossen und Tränengas bei Protesten gegen Sparpolitik in EU-Staaten



25. Oktober 2012 - In vielen EU-Ländern gehen Polizisten gegen Proteste mit unverhältnismäßiger Gewalt vor: Friedliche Demonstranten, die die Sparpolitik der EU-Regierungen kritisierten, wurden von Polizeibeamten geschlagen, getreten oder durch Gummigeschosse und Tränengas verletzt. In vielen Fällen wurden diese Menschenrechtsverletzungen weder untersucht noch geahndet. Das ist das Ergebnis eines neuen Berichts von Amnesty International. "Die Polizei muss für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen, aber sie hat auch die Verantwortung dafür, dass die Menschen in der EU ihr Recht auf friedlichen Protest wahrnehmen können", sagt Marie von Möllendorff, Europa-Expertin bei Amnesty International.

So wurden unter anderem in Griechenland, Rumänien und Spanien Demonstranten misshandelt und willkürlich verhaftet. Verletzte hatten oft keine Möglichkeit, sich medizinisch versorgen zu lassen. In vielen Fällen prügelte die Polizei mit Gummiknüppeln auf friedliche Demonstranten ein - Schläge auf den Kopf und in den Nacken verursachten ernsthafte Verletzungen. "Die Regierungen der EU müssen klar machen, dass Polizeibeamte nur dann Gewalt anwenden dürfen, wenn es unumgänglich ist. Außerdem müssen strikte Richtlinien beim Einsatz von Pfefferspray, Tränengas, Wasserwerfern und Gummigeschossen eingehalten werden", so von Möllendorff.

Amnesty International fordert unter anderem, dass Sicherheitskräfte niemals Schusswaffen nutzen dürfen, um bei Demonstrationen eine Menschenmenge aufzulösen, dass Gummiknüppel oder Schlagstöcke nicht gegen friedliche Demonstranten zum Einsatz kommen und dass Tränengas nur so genutzt wird, dass es nicht zu ernsthaften Verletzungen führt. Zudem müssen Verletzte so schnell wie möglich medizinisch versorgt werden und Fehlverhalten seitens der Polizei untersucht und geahndet werden.

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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 25. Oktober 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2012