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AFRIKA/231: Sudanesische Regimekritiker dürfen nicht an IStGH-Konferenz teilnehmen


Presseerklärung vom 31. Mai 2010

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) berät ab heute in Uganda über Fortentwicklung internationaler Strafbarkeit

Sudanesische Regimekritiker dürfen nicht an IStGH-Konferenz teilnehmen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Regierung des Sudan vorgeworfen, systematisch jede Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei der Bekämpfung der Straflosigkeit in Darfur zu verweigern. Scharf verurteilte die Menschenrechtsorganisation, dass ein führender Menschenrechtler aus Darfur und zwei bedeutende Oppositionspolitiker von den sudanesischen Behörden daran gehindert wurden, an der am heutigen Montag in Kampala (Uganda) beginnenden Überprüfungskonferenz des IStGH teilzunehmen. "Mit dem Ausreiseverbot will Staatspräsident Omar Hassan al Bashir um jeden Preis den falschen Eindruck aufrechterhalten, dass alle Sudanesen den vom IStGH ausgestellten Haftbefehl gegen seine Person ablehnen", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Doch auch im eigenen Land ist Bashir wegen seiner Verantwortung für die Gräueltaten in Darfur nicht unumstritten." Selbst in seiner Regierungspartei mehren sich Stimmen, die ihm einen Rückzug aus der Politik nahe legen, da sein Auftreten dem Ruf des Sudan schadet.

"Nur wenige Tage nach der Amtseinführung des wiedergewählten Staatspräsidenten wird deutlich, dass unter Bashir nicht mit einem Ende der Willkürherrschaft im Sudan zu rechnen ist", sagte Delius. Am vergangenen Samstag (29.5.) hatten die sudanesischen Behörden den aus Darfur stammenden Menschenrechtsanwalt und Parlamentsabgeordneten Salih Mahmoud Osman an der Ausreise nach Kampala gehindert. Osman arbeitet seit Jahren als Rechtsanwalt für die "Sudanesische Organisation gegen Folter" und fordert seit langem eine Bestrafung der Verantwortlichen des Völkermords in Darfur. 2007 wurde er für sein Engagement mit dem Sacharow-Preis des Europaparlaments ausgezeichnet.

Neben Osman durfte auch die führende Oppositionspolitikerin Mariam al Mahdi nicht nach Uganda reisen. Die Tochter des früheren Premierministers Sadiq al Mahdi, der von Bashir gewaltsam gestürzt wurde, gilt als bedeutendste Vertreterin der oppositionellen Umma-Partei. Auch der Rechtsanwalt und Parlamentsabgeordnete Al Bukhari Aljaali von der bekannten Oppositionspartei Democratic Unionist Party (DUP) musste im Sudan bleiben.

Auf der Konferenz Kampala beraten Vertreter der 111 Vertragsstaaten des Römischen Statuts des IStGH bis zum 11. Juni 2010 über Perspektiven der Fortentwicklung des Gerichtshofs.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 31. Mai 2010
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2010