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AFRIKA/319: Mali - Pogromartige Übergriffe gegen Tuareg


Presseerklärung vom 3. Februar 2012

Nach Pogromartigen Übergriffen gegen Tuareg

Mali muss den Schutz von Tuareg garantieren


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat die Regierung Malis aufgefordert, den Schutz der Tuareg-Zivilbevölkerung zu garantieren. "Die Tuareg dürfen nicht alleine aufgrund ihrer ethnischen Abstammung pauschal als mutmaßliche "Aufständische" behandelt werden und ihnen der Schutz durch Sicherheitskräfte verweigert werden", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. "Verantwortliche für Pogromartige Übergriffe gegen unbewaffnete Tuareg müssen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Unbewaffnete Tuareg wie Freiwild zu behandeln, verstößt gegen internationale Menschenrechtskonventionen."

Nach militärischen Erfolgen von Tuareg-Rebellen sind seit letztem Dienstag Geschäfte und Häuser von Tuareg in den Städten Kati und Bamako angegriffen worden, ohne dass Sicherheitskräfte intervenierten. Vor allem Frauen und Mütter von Soldaten, die seit Ausbruch der neuen Tuareg-Revolte im Norden Malis im Januar 2012 getötet wurden, hatten in der Garnisonsstadt Kati eine Apotheke, ein Krankenhaus und weitere Geschäfte von Tuareg verwüstet und geplündert. Tuareg-Bewohner der Stadt suchten daraufhin im Polizeipräsidium Zuflucht, weil sie um ihr Leben fürchteten.

"Unbewaffnete Tuareg haben wie alle anderen Staatsbürger Malis ein Anrecht auf Schutz durch staatliche Sicherheitskräfte", erklärte Delius. Als oberster Garant der staatlichen Ordnung müssen Polizei und Armee die Sicherheit aller Staatsbürger sowie den Schutz ihres Eigentums unabhängig von ihrer ethnischen Abstammung gewährleisten.

Die Demonstranten und die Regierung Malis warfen Tuareg-Rebellen schwere Menschenrechtsverletzungen vor und erwägen die Einschaltung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. "Natürlich müssen auch diese Vorwürfe von unabhängiger Seite untersucht werden, was zurzeit aufgrund der katastrophalen Sicherheitslage im Norden Malis nicht möglich ist", sagte Delius. "Doch selbst wenn Verbrechen von Tuareg-Rebellen begangen worden sein sollen, so darf dafür nicht pauschal die gesamte ethnische Gruppe der Tuareg verantwortlich gemacht werden." So droht eine weitere Ausgrenzung der Tuareg aus der Gesellschaft Malis, die die Bemühungen um ein Ende des Tuareg-Aufstands noch mehr erschweren wird. Schon gelten Tuareg-Soldaten im Dienste der Armee nicht mehr als loyal und ihnen wird pauschal unterstellt, den Aufstand zu unterstützen.

Das Nachbarland Algerien hat inzwischen seine Militärhilfe an Mali ausgesetzt, um die Eskalation der militärischen Konflikte nicht zu fördern. Zurzeit finden in Algerien Gespräche zwischen der Regierung Malis und der sie bekämpfenden Tuareg-Gruppe "Nationale Bewegung für die Befreiung des Azawad (MNLA)" Gespräche statt, die jedoch nach jüngsten militärischen Erfolgen der MNLA als nicht sehr Erfolg versprechend gelten.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 3. Februar 2012
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2012