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AFRIKA/538: Burundi - Politisch motivierte Gewalt hält an


Presseerklärung vom 16. November 2015

Politisch motivierte Gewalt in Burundi hält an

Appell an Nachbarländer: Burundi nicht den Vorsitz der Ostafrikanischen Gemeinschaft übertragen!


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat am Montag an die Mitgliedstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) appelliert, den Vorsitz der zwischenstaatlichen Organisation Ende November nicht wie geplant an Burundi zu übertragen. "Die EAC wird beim bevorstehenden Einsatz von Friedenstruppen der Afrikanischen Union oder der Vereinten Nationen ein gewichtiges Wort mitreden. Es wäre fatal, wenn die Stimme Ostafrikas dabei Burundis umstrittener Präsident Pierre Nkurunziza wäre. Denn die Staatsführung selbst ist für die Eskalation der Gewalt in Burundi entscheidend verantwortlich", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Montag in Schreiben an die Staatschefs der in der EAC zusammengeschlossenen Länder Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda und Burundi.

Erst am 12. November hatte der Weltsicherheitsrat in einer einstimmig verabschiedeten Resolution ein sofortiges Ende der Gewalt gefordert. Doch am vergangenen Wochenende hat es in Burundi bei politisch motivierten Übergriffen und Zusammenstößen wieder sieben Tote gegeben. So wurde bei einem Überfall auf ein Cafe in der Hauptstadt Bujumbura Samstagnacht ein Mensch getötet. Sieben Personen wurden verletzt. In dem gleichen Stadtviertel Bwiza wurden Sonntagnacht vier Menschen erschossen, davon drei in einem Vergnügungslokal. Zwei Zivilisten wurden in den im Süden Bujumburas gelegenen Stadtvierteln Kanyosha und Kinanira erschossen. Auch drei Polizisten erlitten Schussverletzungen.

Die im Jahr 2000 gegründete Ostafrikanische Gemeinschaft wird am 30.November 2015 auf einem Gipfel über ihren zukünftigen Vorsitz entscheiden. Im Rahmen der alljährlichen Rotation der Ämter ist bislang Burundi dafür vorgesehen. "Eine Übernahme des Vorsitzes durch Burundi wäre nicht nur kontraproduktiv für den Frieden in der Region, sondern würde auch gegen die Grundprinzipien der Organisation verstoßen", erklärte Delius. Denn in Artikel 6 des EAC-Gründungsvertrags wurden gute Regierungsführung, Transparenz, der Schutz von Menschenrechten und von Demokratie als Grundsätze für jede Mitgliedschaft bestimmt. Burundis Opposition wirft Präsident Nkurunziza Amtsmissbrauch und mangelnden Respekt von Verfassung und Demokratie vor. Ein Großteil der Gewalt und Übergriffe auf Menschenrechtler, Journalisten und Regierungskritiker geht von staatlichen Sicherheitskräften aus.

Auch innerhalb der EAC-Staaten gibt es kritische Stimmen gegen Nkurunziza. Denn es wird befürchtet, der EAC könnte bei einem Vorsitz Burundis von Geberländern die finanzielle Unterstützung gekürzt werden. Zahlreiche Staaten haben aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen und schlechter Regierungsführung die Entwicklungskooperation mit staatlichen Stellen Burundis eingestellt.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 16. November 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2015

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