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AFRIKA/564: Sudan / EU - Flüchtlingspolitik contra Menschenrechte?


Presseerklärung vom 16. Februar 2016

Sudanesischer Außenminister in Brüssel (16./17.2.):

Flüchtlingspolitik contra Menschenrechte?
"Khartum-Prozess" muss transparenter werden!


Anlässlich des Beginns hochrangiger Gespräche des sudanesischen Außenministers Ibrahim Ghandour in Brüssel hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mehr Transparenz in den Beziehungen der Europäischen Union zum Sudan und insbesondere beim so genannten "Khartum-Prozess" gefordert. "Angesichts zunehmender Menschenrechtsverletzungen im Sudan verfolgen wir den Ausbau der EU-Kooperation mit dem Sudan in Flüchtlingsfragen mit großer Sorge", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius in Göttingen und forderte: "Menschenrechte dürfen nicht für Migrations- und Flüchtlingskontrolle geopfert werden. Der Sudan bietet keine Lösung, sondern ist Teil des Flüchtlingsproblems. Denn er verursacht nicht nur im eigenen Land ständig neue Flüchtlingskrisen, sondern weist dann auch noch zu Hilfe eilende humanitäre Organisationen aus."

Der sudanesische Außenminister wird in Brüssel mit der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini, dem Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos und dem für humanitäre Hilfe zuständigen Kommissar Christos Stylianides sprechen. Bereits im November 2015 hatte die EU auf ihrem Gipfel in Valetta einen Aktionsplan zur Kooperation mit Staaten Nordostafrikas verabschiedet. Darin hat die "Förderung von Entwicklung zur Bekämpfung von Migration und Flucht" hohe Priorität. Im Rahmen des so genannten "Khartum Prozesses" suchen die EU und einzelne europäische Staaten die Kooperation mit dem Sudan, um Flüchtlinge aus dem Nachbarland Eritrea in der Region zu halten. "Auch das Auswärtige Amt und das Entwicklungshilfeministerium planen Projekte im Rahmen des Khartum-Prozesses, doch es fehlt vollkommen an Transparenz", kritisierte Delius.

"Wir fürchten, dass die EU bei dieser Kooperation den Brandstifter zum Feuerwehrmann macht", warnte Delius. Denn der Sudan wird Gegenleistungen verlangen für sein vermeintliches Entgegenkommen bei der Migrationskontrolle. "Die Zusammenarbeit ist nicht nur unmoralisch, sondern auch nicht zielführend. Denn Flüchtlinge berichten regelmäßig von der Verstrickung sudanesischer Behörden in die dunklen Geschäfte von Schleusern."

Während der Sudan in Brüssel als Ordnungsmacht auftritt, ließ er noch am vorvergangenen Wochenende in einem Bergmassiv in Darfur 20 Dörfer bombardieren und zerstören. Mindestens 38.000 Darfuris mussten fliehen. Rund 60.000 Menschen können von Helfern nicht erreicht werden. Trotz anhaltender schwerer Menschenrechtsverletzungen und bewaffneter Konflikte betreibt der Sudan systematisch die Auflösung der Flüchtlingslager in Darfur, in denen noch 1,7 Millionen Menschen leben. 13 Jahre nach Beginn des Völkermords in Darfur hat sich die Menschenrechtslage dort 2015 weiter verschlechtert. Staatlich kontrollierte Milizionäre der Rapid Support Forces (RSF) verbreiten in Flüchtlingscamps und Dörfern Terror. Im Dezember 2015 wiesen die sudanesischen Behörden die britische Hilfsorganisation Tearfund aus, die zuletzt mehr als 17.000 unterernährte Kinder in Darfur versorgte.

Auch in den umkämpften Regionen Süd-Kordofan und Blauer Nil leben hunderttausende Menschen noch immer auf der Flucht vor Gewalt und Krieg. Seit dreieinhalb Jahren weigern sich die sudanesischen Behörden, die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung in Rebellengebieten in beiden Provinzen zuzulassen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 16. Februar 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Februar 2016

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