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AFRIKA/658: Albino-Kinder in Mosambik ermordet - besseren Schutz für Menschen mit Albinismus gefordert


Presseerklärung vom 26. Juli 2017

Zwei Albino-Kinder in Mosambik ermordet:

- Menschen mit Albinismus müssen besser geschützt werden
- Aktionsplan umsetzen!


Nach der Ermordung von zwei Albino-Kindern in Mosambik hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) einen wirksameren Schutz von Menschen mit Albinismus in afrikanischen Ländern gefordert. "Ein von den Vereinten Nationen mitentwickelter Aktionsplan für das südliche Afrika muss nun schnell umgesetzt werden, um Menschen mit Albinismus vor Übergriffen zu schützen", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Die Morde ereigneten sich nach Polizeiangaben am vergangenen Wochenende. Opfer sind ein sechs Jahre alter Junge und ein 13-jähriges Mädchen mit Albinismus.

Menschenhändler zahlen hohe Geldbeträge für Leichenteile von Menschen mit Albinismus, denen nach traditionellem Glauben große Heilwirkungen und magische Kräfte nachgesagt werden. Seit dem Jahr 2006 wurden daher vor allem im östlichen und südlichen Afrika mehr als 600 Albinos angegriffen und verletzt. Dutzende von ihnen wurden bei diesen Überfällen getötet.

Als Schwerpunkte der Übergriffe gelten die Länder Malawi und Mosambik. In Malawis Rumphi-Distrikt hatten Kriminelle erst vor zehn Tagen versucht, den Leichnam einer im Jahr 2004 verstorbenen Albino-Frau zu exhumieren, um die Leichenteile meistbietend zu verkaufen. Sie waren bei der Grabschändung jedoch von Angehörigen der Verstorbenen beobachtet worden, die die Polizei informierten. In Mosambik werden für Leichenteile von Menschen mit Albinismus bis zu 75.000 Euro gezahlt.

Der zunächst bis zum Jahr 2021 angelegte Regionale Aktionsplan zum Albinismus in Afrika sieht nicht nur verstärkte Bildungsbemühungen und Öffentlichkeitsarbeit vor, um den Aberglauben der Heilwirkung von Albino-Gliedmaßen zu bekämpfen. Er soll auch zu einem wirksameren gesetzlichen Schutz und einer konsequenteren Strafverfolgung von Übergriffen beitragen. Die Afrikanische Menschenrechtskommission sprach sich am 22. Mai 2017 für eine umfassende und zügige Umsetzung des Aktionsplanes aus.

Die UN-Sonderbeauftragte für die Rechte von Menschen mit Albinismus, Ikponwosa Ero, hat die Staaten Afrikas im Sommer 2017 mehrfach dazu aufgerufen, die Zusammenarbeit beim Kampf gegen Diskriminierung und Gewalt an Menschen mit Albinismus zu verstärken und den Aktionsplan umzusetzen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 26. Juli 2017
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2017

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