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ASIEN/819: Rohingya wegen Republikflucht zu Haftstrafen verurteilt


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 7. März 2020

Rohingya wegen Republikflucht zu Haftstrafen verurteilt

Skandalöse Kriminalisierung Geflüchteter in Myanmar
Zynische und unmenschliche Verfolgung der muslimischen Minderheit


Göttingen, den 7. März 2020 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Myanmar vorgeworfen, Geflüchtete der verfolgten Rohingya-Minderheit gezielt zu kriminalisieren. Nachdrücklich verurteilte die Menschenrechtsorganisation, dass gegen 15 Rohingya gestern von einem Gericht in Myanmar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren wegen illegaler "Republikflucht" verhängt wurden. "Rohingya werden gleich doppelt bestraft. Zunächst beschränkt man willkürlich ihre Bewegungsfreiheit in ihrer Heimat, um sie in das Gefängnis zu werfen, wenn sie aus Hoffnungslosigkeit fliehen. Das ist zynisch und unmenschlich", erklärte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Samstag in Göttingen.

Die 15 Erwachsenen und ein Kind wurden am 14. Februar 2020 ohne Ausweispapiere auf der Flucht aus dem Rakhine-Staat aufgegriffen. Das Kind wurde in ein staatliches Kinderheim eingewiesen. Die Rohingya wurden auf der Grundlage des Einwanderungsgesetzes wegen angeblicher Verletzung der Ausreisebestimmungen verurteilt. "Doch wie sollen Rohingya legal ausreisen, wenn sie sich im Rakhine-Staat nocht nicht einmal frei von Dorf zu Dorf bewegen dürfen", sagte Delius. Es sei eine Perversion vermeintlicher legaler Regeln, wenn man den Rohingya zunächst die Bürgerrechte entziehe, um sie auch noch willkürlich zu bestrafen, wenn sie sich dem steigenden Verfolgungsdruck durch Flucht entziehen würden. Aung San Suu Kyi's vermeintlicher Rechtsstaat werde zur Farce, wenn Rechtsbestimmungen in so eklatanter Weise zur Verfolgung missbraucht würden.

Mindestens 67 Erwachsenen und drei Kindern, die vier Tage später von den Behörden auf der Flucht aufgegriffen wurden, droht ebenfalls eine Verurteilung zu Haftstrafen. Im Jahr 2019 wurden mindestens 250 Rohingya auf der Flucht von den Sicherheitsbehörden Myanmars aufgegriffen. Seit dem Jahr 2015 wurden mehr als 2.200 Rohingya bei der illegalen "Republikflucht" festgenommen. Hunderte werden in Gefängnissen festgehalten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2020
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2020

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