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EUROPA/550: Deutschland - Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld


Presseerklärung vom 18. Juli 2012

Asylbewerber haben Anspruch auf mehr Geld

Weitere Verbesserungen in der Asylgesetzgebung notwendig



Die GfbV begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, dass Asylbewerber und andere Flüchtlinge ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland künftig mehr Geld vom Staat bekommen müssen. Gleichzeitig fordert die Menschenrechtsorganisation längst überfällige Verbesserungen in der Asylgesetzgebung. Dazu gehören eine schnellere Bearbeitung der Verfahren und die Aufhebung der Residenzpflicht, so dass Asylbewerber ihren Landkreis oder ihr Bundesland endlich ungestraft und ohne Antrag bei den Behörden verlassen dürfen. Außerdem dürfe es keine Unterbringung in Sammelunterkünften mehr geben und Arbeitsverbote müssen abgeschafft werden. Darüber hinaus sollten den Betroffenen kostenlose Deutschkurse angeboten werden. "Erst wenn diese Forderungen erfüllt sind, kann von Respekt vor der Menschenwürde der Asylsuchenden und Flüchtlinge die Rede sein", erklärt die GfbV.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass Asylbewerber künftig mehr Geld bekommen müssen. Die staatlichen Hilfen sollen in etwa auf Hartz-IV-Niveau angehoben werden. Die bisherigen Leistungen reichten zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht aus.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Karlsruhe, den 18.07.2012
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
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E-Mail: presse@gfbv.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juli 2012