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EUROPA/569: Nach Grundsatzurteil Entschädigung für Srebrenica-Überlebende gefordert


Presseerklärung vom 6. September 2013

Grundsatzurteil: Niederlande für den Tod von bosnischen Muslimen in Srebrenica verantwortlich

Gesellschaft für bedrohte Völker fordert: Niederlande und Vereinten Nationen müssen Überlebenden von Srebrenica Entschädigung zahlen!



Die Niederlande und die Vereinten Nationen (UN) müssen den überlebenden Angehörigen der Opfer von Srebrenica jetzt Entschädigung zahlen, forderte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Göttingen nach dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes der Niederlande am Freitag. "Die Entscheidung der Richter führt der internationalen Öffentlichkeit das Versagen der UN im Bosnienkrieg noch einmal deutlich vor Augen", sagte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch. Das Oberste Gericht hat den niederländischen Staat für den Tod von drei muslimischen Bosniern verantwortlich gemacht, die 1995 auf dem Stützpunkt der niederländischen UN-Friedenstruppe in einem Vorort von Srebrenica Schutz vor den serbischen Truppen gesucht hatten und von den Blauhelmen fortgeschickt worden waren.

"Auch die 5.000 bis 6.000 Einwohner von Srebrenica, die sich vor den Truppen der Serbenführer Radovan Karadzic und Ratko Mladic auf das Gelände der Blauhelme geflüchtet hatten, wurden von den Niederländern nicht beschützt, sondern in die Hände der Mörder ausgeliefert. Mehrere hundert bosniakische Männer und Jungen aus dieser Gruppe wurden Opfer des Völkermordverbrechens von Srebrenica", kritisierte der GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch am Freitag in Göttingen. "Viele Überlebende sind schwer traumatisiert und leben im verarmten Bosnien im Elend. Es muss selbstverständlich sein, dass sie jetzt endlich eine ausreichende Rente sowie Ausbildungshilfen für ihre Kinder erhalten."

Der Kläger vor dem Obersten Gericht der Niederlande, der Dolmetscher Hasan Nuhanovic, musste miterleben, wie seine Eltern und sein Bruder am 13. Juli 1995 in den Tod geschickt wurden. Auch der Elektriker Rizo Mustafic hätte überlebt, wenn er nicht mit seiner Frau und seinen Kinder aus dem UN-Stützpunkt gewiesen worden wäre.

Dem Völkermordverbrechen von Srebrenica fielen 8.372 Menschen zum Opfer, unter ihnen 510 Frauen. Hasan Nuhanovic und Mehida Mustafic-Mujic sowie ihre Kinder Damir und Alma reichten 2003 mit Hilfe ihrer niederländischen Anwältin für Menschenrechte, Liesbeth Zegveld, Klage gegen die Niederlande ein.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 6. September 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2013