Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER


EUROPA/657: Wahlen in Bosnien am 7. Oktober 2018


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 4. Oktober 2018

Kritik am Ausschluss von Minderheiten

Menschenrechtler fordern Änderung des Wahlgesetzes


Göttingen / Sarajevo, den 4. Oktober 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat der Regierung in Bosnien und Herzegowina (BiH) vorgeworfen, bei den bevorstehenden allgemeinen Wahlen Minderheiten auszugrenzen und zu diskriminieren. Dringend müsste die Regierung endlich den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachkommen und auch Angehörigen von Minderheiten die Kandidatur für höchste Staatsämter gestatten, erklärte die Menschenrechtsorganisation. "Bosnien und Herzegowina verletzt mit seiner Diskriminierung von Minderheiten die Europäische Menschenrechtskonvention", sagte die BiH-Expertin der GfbV, Jasna Causevic, am Donnerstag in Göttingen. Bislang ist aufgrund des Wahlgesetzes nur Bosniaken, Kroaten und Serben die Kandidatur für das Präsidium oder für die Völkerkammer im Staatsparlament erlaubt. Am 7. Oktober 2018 finden in BiH allgemeine Wahlen statt.

Nachdrücklich forderte die Menschenrechtsorganisation den Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrates (Peace Implementation Council, PIC) des Daytoner Abkommens auf, sich für ein Ende der Diskriminierung im Wahlrecht einzusetzen. Diesem Rat gehören 55 Nationen und Internationale Organisationen aus aller Welt an, unter anderem auch Deutschland.

Die GfbV wies darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon im Jahr 2009 in einem Urteil die Diskriminierung kritisiert hatte und eine zügige Änderung des Wahlgesetzes gefordert habe. Doch nichts sei seither geschehen, da sich die regierenden Parteien nicht auf eine einvernehmliche Änderung des Wahlrechts hätten verständigen können. "Die fortbestehende Ausgrenzung von Minderheiten ist nicht nur eine Schande für BiH, sondern auch für die Garantiemächte des Daytoner Abkommens, die sich der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte verschrieben haben", erklärte Causevic.

Mit Sorge verfolgt die Menschenrechtsorganisation auch Initiativen von Politikerinnen und Politikern in BiH, öffentlich für eine weitere Zersplitterung und Aufteilung des Landes zu werben. Solche nationalistischen Ansätze würden auf eine Schwächung des Staates abzielen und seien brandgefährlich. Dringend müssten solche Brandstifter international mit Sanktionen belegt werden, um eine weitere Zunahme von Spannungen in BiH zu verhindern.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Oktober 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang