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MELDUNG/069: Appell an Innenminister - Syrischen Flüchtlingen helfen, Familienzusammenführung erleichtern


Presseerklärung vom 4. Dezember 2013

Innenministerkonferenz in Osnabrück (4.-6.12.2013)

Appell an Innenminister: Syrischen Flüchtlingen helfen - Familienzusammenführung erleichtern!



Zum Auftakt der Innenministerkonferenz, die sich von 4. bis 6. Dezember in Osnabrück trifft, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Mittwoch an die Politiker appelliert, die Familienzusammenführung der in Deutschland lebenden Syrer zu erleichtern und ihnen so die Sorge um ihre notleidenden Angehörigen im Bürgerkrieg zu nehmen. "Nahezu täglich bitten uns Syrer, aber auch deutsche Staatsbürger um Rat und Hilfe, wie sie ihre unmittelbar bedrohten oder flüchtenden Verwandten zu uns in Sicherheit bringen können", heißt es in dem Schreiben der Menschenrechtorganistaion an die Innenminister und -senatoren. "Deutsche Behörden müssten großzügiger und unbürokratischer arbeiten, damit sich allen voran Kinder, Frauen und ältere Menschen schnell nach Deutschland retten können." Das Auswärtige Amt solle deutschen diplomatischen Vertretungen in Ankara, Beirut, Amman sowie in anderen Städten in den Nachbarländern Syriens mehr Personal zur Verfügung stellen, damit Anträge auf Familienzusammenführung zügiger bearbeitet werden können.

Syrische Staatsbürger, die in Deutschland bereits als Flüchtlinge anerkannt sind, haben grundsätzlich das Recht, ihre Familien nachzuholen. Doch das Verfahren ist langwierig und kompliziert. So müssen die Angehörigen zahlreiche Dokumente vorlegen, die belegen, dass sie Verwandte sind: Die Heiratsurkunde, eine Urkunde über die Eintragung der Eheschließung im syrischen Zivilregister, ein Familienbuch, eine Geburtsurkunde oder andere Dokumente. Für viele Kriegsflüchtlinge ist es kaum möglich, alle erforderlichen Papiere in kurzer Zeit beizubringen. Darüber hinaus verlangen die deutschen Botschaften, dass die Echtheit der Dokumente durch das syrische Außenministerium bestätigt wird. "Dieses Legalisationsverfahren birgt jedoch viele Gefahren und Hindernisse", sagt der GfbV-Nahostreferent Kamal Sido. "Manchmal sollen Antragsteller sogar zu einem Gespräch nach Damaskus kommen. So wird verlangt, dass die Menschen ihr Leben in Gefahr bringen, denn in der Region um die syrische Hauptstadt sowie in vielen anderen Teilen des Landes wird heftig gekämpft. Darüber hinaus sollen Antragssteller sich dann an Behörden einer Regierung wenden, die sie verfolgt, das ist unzumutbar!"

In den vergangenen Wochen und Monaten hat die GfbV immer wieder gefordert, dass Deutschland ein Kontingent von mindestens 50.000 Flüchtlingen aus Syrien aufnehmen soll. Die Kapazitäten in den Nachbarländern Syriens wie Libanon, Jordanien und Irakisch-Kurdistan, in denen etwa zwei bis drei Millionen Flüchtlinge Zuflucht gesucht haben, seien ausgeschöpft. Spätestens jetzt müssten sich auch Deutschland und Europa mehr für die Vertriebenen engagieren.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 4. Dezember 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
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E-Mail: presse@gfbv.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2013