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MUMIA/425: Todesurteil für verfassungswidrig erklärt (Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!)


Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal! - 27. April 2011

Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal von 1982 erneut für verfassungswidrig erklärt


Das 3. Bundesberufungsgericht der USA in Philadelphia hat das Todesurteil gegen Mumia Abu-Jamal einstimmig für verfassungswidrig erklärt. Mit der Entscheidung vom heutigen Tage bestätigte das Gericht seinen Befund von 2008, nach dem die Geschworenen in der Strafphase des ursprünglichen Prozesses 1982 falsch über die Verfahrensweise zur Feststellung mildernder Umstände belehrt wurden, die zu einer lebenslänglichen Haftstrafe [statt einem Todesurteil] hätten führen können.

Das Gericht befand, dass die Jury fälschlich zu der Überzeugung gebracht wurde, dass sie nur einstimmig Umstände betrachten könne, die für eine lebenslange Freiheitsstrafe sprachen. Laut Gericht verstieß dies gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1988 im Fall Mills versus Maryland und verletzte Mumia Abu-Jamals Recht auf ein faires Verfahren in grundlegender Weise.

Der NAACP Legal Defense & Educational Fund Inc. (LDF) und die Jura-Professorin Judith Ritter von der Rechtsfakultät der Widener University vertreten Mumia Abu-Jamal in seiner Berufung gegen sein Gerichtsurteil von 1982, mit dem er des Mordes an einem Polizeibeamten in Philadelphia, Pennsylvania, für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurde.

"Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt vorwärts in dem Kampf um die Korrektur der Fehler, die in einem unseligen Kapitel der Rechtsgeschichte Pennsylvanias begangen wurden", erklärte John Payton, der juristische Direktor des LDF. "Die erneute Anerkennung der Existenz eines klaren Verfassungsbruchs im Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal durch das 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia stärkt das Vertrauen in das System der Strafjustiz und trägt dazu bei, die Art von Unfairness, auf der dieses Urteil beruhte, zu einer Sache der Vergangenheit zu machen."

Professorin Ritter merkte an, Pennsylvania habe "die verwirrenden und irreführenden Anweisungen und Formulare, auf die sich die Jury in Abu-Jamals Verfahren stützen musste, schon vor langer Zeit abgeschafft, um unfairen und ungerechten Todesurteile einen Riegel vorzuschieben. Die Gerichte verwenden heute eine klare und unmissverständliche Sprache, um die Geschworenen über ihre Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umständen aufzuklären, die für eine lebenslange Haftstrafe sprechen. Abu-Jamal hat Anspruch auf genau denselben verfassungsmäßigen Schutz."

Mumia Abu-Jamal befindet sich seit 29 Jahren im Todestrakt des Staates Pennsylvania.

NAACP Legal Defense & Educational Fund, Inc., 26. April 2011


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Quelle:
Mitteilung vom 27. April 2011
Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal!
im HdD (Haus der Demokratie)
Greifswalderstr.4, 10405 Berlin
E-Mail: free.mumia@gmx.net
Internet: www.mumia-hoerbuch.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2011