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MUMIA/697: »Wie ein Stück Eigentum« (jW)


junge Welt - Die Tageszeitung - Ausgabe vom 20.5.2015

»Wie ein Stück Eigentum«

Nach Kontaktsperre erstes Gespräch mit US-Gefangenem Mumia Abu-Jamal. Anwälte wollen Besuchsrecht durchsetzen

Von Jürgen Heiser


Die Anwälte des US-Aktivisten Mumia Abu-Jamal versuchen, per einstweiliger Verfügung bei einem US-Gericht das Recht ihres erkrankten Mandanten durchzusetzen, umgehend von seinen Anwälten besucht werden zu dürfen. Wie Bret Grote und Robert Boyle vom »Abolitionist Law Center« mitteilten, haben sie ihren Antrag am Montag morgen (Ortszeit) beim US-Bundesgericht für den mittleren Bezirk Pennsylvanias eingereicht. Ihr Mandant habe eine Woche lang faktisch einer Kontaktsperre unterlegen, seit er am Dienstag, dem 12. Mai, von der Krankenstation des Mahanoy-Gefängnisses in das Geisinger Medical Center in Danville verlegt worden war. Seitdem waren dem politischen Gefangenen alle Kontakte zu Angehörigen und Anwälten verwehrt worden. Der Antrag auf einstweilige Verfügung soll nun bewirken, dass das Bundesgericht den Besuch von Grote und Boyle als seine mit Vollmacht ausgestatteten rechtlichen Vertreter anordnet und damit sein verfassungsmäßiges Recht auf Zugang zu den Gerichten wiederherstellt. Außerdem soll das Gericht bei den zuständigen Justizbehörden auch die Besuchserlaubnis für Abu-Jamals Ehefrau Wadiya Jamal erzwingen.

Abu-Jamal leidet an Diabetes und einem Hautekzem. Nachdem er bereits in den Monaten zuvor stärkere gesundheitliche Probleme gehabt hatte, war er am 30. März zunächst als »medizinischer Notfall« auf die Intensivstation des Schuylkill Medical Center in Pottsville eingeliefert worden, einer südlich vom Gefängnis gelegenen Kleinstadt.

Anwalt Grote merkte an, die Gefängnisbehörde »Department of Corrections« (DOC) habe nun »erneut ihre Missachtung gegenüber den Menschenrechten demonstriert und ihre medizinische Fürsorgepflicht gegenüber Mumia Abu-Jamal verletzt, indem sie ihn unter Kontaktsperre hielt und weder seine Familie noch seine Anwälte zu ihm ließ«. Anstatt den persönlichen und juristischen Beistand »als Unterstützung und Förderung seines Heilungsprozesses anzusehen«, behandele die Behörde ihren Mandanten »wie ein Stück Eigentum, über das sie willkürlich Informationen herausgeben und zu dem sie nach Gutdünken Zugang gewähren kann, ohne dafür strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden«.

Sein Kollege Boyle hob zusätzlich das Recht der nächsten Angehörigen eines Patienten in einem Krankenhaus hervor, über seinen gesundheitlichen Zustand in Kenntnis gesetzt zu werden. »Dass meinem Mandanten und seinen Angehörigen dieses Recht verwehrt wurde, stellt eine klare Verletzung der Verfassung dar«, so Boyle. »Außerdem haben alle Gefangenen das Recht, mit ihren Anwälten zu kommunizieren«, insbesondere dann, wenn es sich um einen Notfall handele.

Laut Noelle Hanrahan von Prison Radio konnte Wadiya Jamal nach wiederholter Ablehnung eines Gesprächs am Montag 15 Minuten mit ihrem Mann in der Geisinger-Klinik telefonieren. Er schilderte ihr kurz seine Situation und sagte, es gehe ihm »verhältnismäßig gut«. Es seien mehrere medizinische Tests gemacht worden. Abu-Jamal erklärte auch, dass er vor seiner Verlegung am Dienstag vergangener Woche körperlich nicht in der Lage gewesen sei, bis zum nächsten Telefon zu laufen, das sich außerhalb der Krankenstation in einer anderen Abteilung der Haftanstalt befinde. Seine Vertrauensärzte vom Team »Ärzte für Mumia« haben jetzt auch in der Klinik keinerlei Zugang zu Abu-Jamal. Exakte Informationen über seinen aktuellen Gesundheitszustand liegen deshalb nach Hanrahans Worten weiterhin nicht vor. Dass Abu-Jamal nach der einwöchigen Kontaktsperre für Angehörige, Anwälte und Öffentlichkeit wieder »aufgetaucht« sei, wertet das Berliner »Free Mumia«-Bündnis als Folge eines zuvor veröffentlichten Aufrufs, erneut die Gefängnisbehörde DOC und auch das Krankenhaus mit einer Welle von Anrufen, Faxen und Mails zu überziehen. Erst dann sei »Bewegung in die Angelegenheit gekommen«, so das Bündnis. Laut Hanrahan bleibe nun abzuwarten, wie das angerufene US-Bundesgericht entscheidet. Die Anwälte wollten dann sofort mit einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gehen.

http://www.jungewelt.de/2015/05-20/014.php

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Quelle:
junge Welt vom 20.05.2015, Seite 6
mit freundlicher Genehmigung der Redaktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2015

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