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MUMIA/803: Ein Kampf für Tausende (Mumia Abu-Jamal)


Kolumne # 841
Ein Kampf für Tausende

Die Gefängnisbehörde Pennsylvanias missachtet das Gericht und verwehrt Menschen hinter Gittern weiterhin die überlebenswichtige Hepatitis-C- Behandlung

von Mumia Abu-Jamal, Januar 2017


Anfang Januar hatte Bundesbezirksrichter Robert Mariani im Zuge meines Klageverfahrens gegen die Gefängnisbehörde Pennsylvanias (»Department of Corrections«, DOC) eine einstweilige Verfügung gegen das sogenannte Protokoll des DOC erlassen (jW berichtete). Darin ist die Behandlung (oder sollte ich besser sagen: die Nichtbehandlung) von Gefangenen festgelegt, die an einer Hepatitis-C-Infektion erkrankt sind. Mitte Januar hat die Gefängnisbehörde gegen den Richtspruch Berufung eingelegt.

Die Verantwortlichen der Behörde hatten annähernd zehn Tage gewartet, bis sie den Berufungsantrag gegen die einstweilige Verfügung stellten und dazu erklärten, es habe ihnen an der notwendigen Zeit gefehlt, einer gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, die ihnen für die Aufnahme der medizinischen Behandlung eine Frist von 21 Tagen gesetzt hatte. Zudem ignorierte die Behörde die richterliche Anordnung, die ihr die Befolgung ihres »Protokolls« untersagte, und handelt weiter nach ihren eigenen Richtlinien, als hätte es die richterliche Anordnung nie gegeben. Wenn das kein eklatanter Fall von »Missachtung des Gerichts« ist - was ist es dann?

Der Staat Pennsylvania bricht Tag für Tag die Verfassung (die ihm die Pflicht auferlegt, Gefangene in seiner Obhut vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen; Anm. d. junge Welt-Red.) - weil er es eben kann. Was ist da schon eine gerichtliche Anordnung? Für die Gefängnisbehörde ist sie nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht.

Von Anfang an ist die Gefängnisbehörde Richter Mariani mit Verachtung und Feindseligkeit begegnet. Ihre Beamten haben ihm sogar gefälschte Dokumente als Beweismittel überreicht, irreführende Angaben gemacht und versucht, ihn einzuschüchtern. Warum sollten sie sich nach seiner Entscheidung ihm gegenüber anders verhalten? Aber trotz alledem, der Kampf geht weiter, um Tausenden Gefangenen in Pennsylvanias Kerkern das Leben zu retten.


Copyright: Mumia Abu-Jamal
mit freundlicher Genehmigung des Autors

Übersetzung: Jürgen Heiser
Erstveröffentlicht in "junge Welt" Nr. 25 vom 30. Januar 2017


Am 12. Januar hatte die Gefängnisbehörde Pennsylvanias (»Department of Corrections«, DOC) gegen Richter Marianis einstweilige Verfügung Berufung eingelegt und ihn aufgefordert, seine Entscheidung »zu überdenken«. Daraufhin kam es am 13. Januar vor dem Amtssitz von Pennsylvanias Gouverneur Tom Wolf zu einer Protestkundgebung von Solidaritätsgruppen, die dem DOC laut der US-Wochenzeitung Workers World vorwarfen, »das Leiden Abu-Jamals zu verlängern und die lebensgefährliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes billigend in Kauf zu nehmen«. Und das entgegen der Empfehlung der »für Seuchenkontrolle und Prävention« zuständigen US-Behörde, die besagt, dass wegen der Ansteckungsgefahr jede »Person mit chronischer Hepatitis C sofort zu behandeln« sei.

Richter Marianis Entscheidung richtete sich gegen das 2015 vom DOC erlassene »Protokoll«, das die kostenintensive medikamentöse Behandlung für Gefangene, die sich mit Hepatitis C infiziert haben, erst dann begonnen werden soll, wenn das Leben der Erkrankten bedroht ist. In den wenigen Fällen, in denen es überhaupt zur Behandlung kam, war es für die Betroffenen jedoch zu spät, und sie starben. Hätte die Gefängnisbehörde keine Berufung eingelegt, wäre der Weg für die umgehende Behandlung von etwa 5.400 Gefangenen geebnet gewesen, die nach Angaben von Abu-Jamals Anwalt Bret Grote allein in Pennsylvanias Haftanstalten chronisch an Hepatitis C erkrankt sind und zu »mehr als 99 Prozent« nicht behandelt werden. (jh)

Erstveröffentlicht in "junge Welt" Nr. 25 vom 30. Januar 2017

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Quelle:
Der Beitrag entstammt der Website www.freedom-now.de
mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Heiser
Internationales Verteidigungskomitee (IVK)
Postfach 150 323, 28093 Bremen
E-Mail: ivk(at)freedom-now(dot)de
Internet: www.freedom-now.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2017

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