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MUMIA/820: Etappensieg für Mumia Abu-Jamal (jw)


junge Welt - Die Tageszeitung - Ausgabe vom 08.05.2017

Etappensieg für Mumia Abu-Jamal

USA: Justiz muss unter Verschluss gehaltene Dokumente zum Prozess des inhaftierten Journalisten herausgeben

Von Jürgen Heiser


Im juristischen Kampf des afroamerikanischen Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal gegen seine Widersacher in der US-Strafjustiz ist etwas Außerordentliches passiert: Zum ersten Mal in der 36jährigen Prozessgeschichte des politischen Gefangenen hat ein Gericht vergangene Woche die Staatsanwaltschaft aufgefordert, alle den Prozess betreffenden, bislang unter Verschluss gehaltenen Aktenteile herauszugeben. Der auch für Abu-Jamals Prozessanwältinnen Judith Ritter und Christina Swarns überraschende Teilerfolg wurde von Richter Leon Tucker eine Woche nach dem ersten Verhandlungstag offiziell bekanntgegeben. Dieser fand am 24. April, Abu-Jamals 63. Geburtstag, vor dem Staatsgericht in Philadelphia statt.

Der Journalist und engagierte Rassismuskritiker war 1982 nach kurzem Prozess zum Tode verurteilt worden. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International hatten kritisiert, der Prozess sei nicht fair, sondern von Rassismus und Vorurteilen geprägt gewesen. Die Verteidigung hatte nach Ablehnung der Berufung mehrere Wiederaufnahmeanträge gestellt und argumentiert, Polizei und Staatsanwaltschaft hätten Beweise manipuliert, Zeugen zu Falschaussagen erpresst und alle Unschuldsbeweise unterdrückt, um Abu-Jamal, über den seit seiner Arbeit als junger Pressesprecher der Black Panther Party Ende der 1960er Jahre eine mehr als 700 Seiten umfassende FBI-Akte geführt worden war, als unbequemen Journalisten mundtot zu machen.

Fast drei Jahrzehnte hatte Abu-Jamal in der Isolation des Todestrakts zubringen müssen, zwei angeordnete Hinrichtungen konnten 1995 und 1999 von der Verteidigung und der weltweiten Solidaritätsbewegung nur knapp verhindert werden. Erst 2011 gab ein US-Bundesgericht dem internationalen Druck nach, erklärte den Prozess in Teilen für verfassungswidrig und wandelte das Todesurteil in lebenslange Haft um.

Den aktuellen Antrag hatten die Juraprofessorin Ritter und ihre Kollegin Swarns, Juristin der Bürgerrechtsorganisation NAACP, Anfang August 2016 für ihren Mandanten mit dem Ziel gestellt, »das Urteil gegen ihn aufzuheben und seine Freilassung zu erreichen«.

Im Kern geht es dabei um die Rolle des 2015 in Pension gegangenen Richters am Obersten Gerichtshof Pennsylvanias, Ronald D. Castille. Er hatte 1982 im Prozess gegen Abu-Jamal und bei der Ablehnung mehrerer Berufungsanträge eine wesentliche Funktion innerhalb der Bezirksstaatsanwaltschaft inne und saß schließlich auf der Richterbank des höchsten Gerichts Pennsylvanias, das jeden Versuch der Verteidigung Abu-Jamals vereitelte, Gerechtigkeit für ihren Mandanten zu erreichen. Der Republikaner Castille hatte seine Verbitterung über den Verlust eines Fußes im Vietnamkrieg nur schlecht verbergen können und sich als Ankläger und Richter stets als Linkenhasser und motivierter Gegner Abu-Jamals gezeigt. Die rechte Polizeibruderschaft »Fraternal Order of Police« unterstützte ihn deshalb nach Kräften. Für sie zeichnete den Mann aus, dass während seiner Zeit als Staatsanwalt 45 Männer, darunter Abu-Jamal, zum Tode verurteilt worden waren.

Seine Doppelrolle als Ankläger und hoher Richter in zahlreichen dieser Verfahren hatte Castille zu verbergen versucht. Anwältin Swarns bezeichnete dieses Verhalten in der Anhörung vom 24. April als »Lüge gegenüber dem Berufungsgericht«, die »nicht zu tolerieren« sei. Dieser Ansicht werde sich auch der Oberste Gerichtshof der USA in Washington D. C. anschließen, erklärte Swarns. Denn in einem ähnlich gelagerten Fall habe das Verfassungsgericht bereits ein Grundsatzurteil zugunsten eines Beschwerdeführers gefällt. Gemeint ist die Entscheidung »Williams gegen Pennsylvania 579 U.« vom 9. Juni 2016. Castille hatte 1986 als Staatsanwalt auch am Todesurteil gegen Terrance Williams mitgewirkt. Später hatte Castille dann wie in Abu-Jamals Fall auch als Oberster Richter Pennsylvanias über die Ablehnung der Berufung entschieden.

Mit der Begründung, dass es sich dabei »um eine Verletzung des ordnungsgemäßen Prozesses vor einem unparteiischen Gericht« handelt, »wenn ein Richter, der als Staatsanwalt am Urteil beteiligt war«, dieses nicht aufhebt, entschieden die höchsten US-Richter, Castille hätte sich wegen seiner »persönlichen Motive« zwingend für befangen erklären müssen, und kassierten das Todesurteil gegen Williams.

In Abu-Jamals Fall zeigte sich nun der afroamerikanische Richter Leon Tucker den Argumenten der Anwältinnen gegenüber aufgeschlossen und entschied, die Bezirksstaatsanwaltschaft müsse »ausnahmslos alle in ihrem Besitz oder anderweitig unter ihrer Kontrolle befindlichen Dokumente und Akten herausgeben«. Darin eingeschlossen sei alles, was Castilles »persönliche Beteiligung« im Fall Abu-Jamals einschließlich seiner »öffentliche Äußerungen während und nach seiner Amtszeit als Bezirksstaatsanwalt von Philadelphia« betreffe.

https://www.jungewelt.de/artikel/310238.etappensieg-für-mumia-abu-jamal.html

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Quelle:
junge Welt vom 08.05.2017, Seite 6
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2017

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