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MUMIA/951: »Böse Mädchen« (Mumia Abu-Jamal)


Kolumne 952
»Böse Mädchen«

Übergriffe auf Inhaftierte:
Gefängniswärter in Scranton gehen straffrei aus

von Mumia Abu-Jamal, April 2019


Nur in wenigen Justizfällen ist die Verfolgung der Taten so schwierig wie in Strafverfahren gegen Polizisten, Sheriffs oder Gefängniswärter. Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass diese Berufsgruppen in der öffentlichen Wahrnehmung als die »guten Jungs« angesehen werden, die es dauernd mit »bösen Jungs« zu tun haben - oder, wie im vorliegenden Fall, mit »bösen Mädchen«.

Das Verfahren gegen die »Lackawanna County 7« kam im September 2018 offiziell in Gang, als Ermittlungsbeamte im Auftrag des Justizministers mehrere Stunden lang das Staatsgefängnis von Scranton durchsuchten und kistenweise Beweismaterial beschlagnahmten. Die Ermittlungen liefen bereits seit 2016, nachdem die Gefängnisbehörde von Pennsylvania Anzeige bei den Justizbehörden erstattet hatte. Mitte Februar 2018 wurden schließlich sechs aktive und ein ehemaliger Gefängniswärter aus dem nordöstlichen Knastbezirk des US-Bundesstaats verhaftet. Fast ein Jahr lang hatte eine staatsanwaltschaftliche Grand Jury die Vorwürfe gegen die Wärter wegen »systematischer sexueller Übergriffe gegen weibliche Insassen« des Gefängnisses untersucht. Die sechs Beamten im aktiven Dienst wurden suspendiert und alle sieben unter Anklage gestellt. Alle kamen auf Kaution frei.

In den USA ist Richtern und Geschworenen praktisch »gerichtsbekannt«, dass diese Art von Verbrechen zum Gefängnisalltag gehören. Dennoch war dieser Fall für die Region eine echte Sensation, als er Mitte 2018 zum ersten Mal an die Öffentlichkeit kam. Für die lokalen Medien in Scranton war die Geschichte von »Sex and Crime« hinter Mauern ein journalistischer Festschmaus, weil er mitten in Hollywoods »Me-Too«-Skandal platzte und so der Lokalberichterstattung eine eigene Bedeutung verlieh. Aber das war damals, und auch wenn nicht wirklich viel Zeit vergangen ist, sieht der Fall heute ganz anders aus.

Kaum dass das Interesse der örtlichen Blätter nachgelassen hatte, wurden gegen einen der Beschuldigten, den Gefängnisbeamten Paul Voglino, alle Anklagepunkte wegen schwerer Verbrechen fallengelassen. Bei einer Anhörung im Rahmen der gerichtlichen Voruntersuchung blieb lediglich ein Anklagepunkt wegen eines geringfügigen Vergehens übrig. Sein Verfahren wurde von denen seiner sechs Mitangeklagten abgetrennt.

Anfang und Mitte Februar 2019 fanden dann auch in den anderen vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren vergleichbare Entwicklungen statt. Gegen den Justizvollzugsbeamten George McHale wurde in der ersten Februarwoche vor Gericht verhandelt. Sein mutmaßliches Opfer, eine Strafgefangene, deren Namen in den Medienberichten nicht erwähnt wurde, sagte als Zeugin eine Stunde lang vor der Jury des Bezirksgerichts aus. Bereits nach zweistündiger Beratung der Geschworenen wurde McHale von der Anklage des »nicht einvernehmlichem Geschlechtsverkehrs« freigesprochen, alle weiteren Ermittlungen wurden eingestellt.

Kurze Zeit später erklärte der Gefängnisbeamte Jeffrey Staff in seinem Verfahren, er verweigere die Aussage, was juristisch auch so bewertet werden kann, als würde er auf »schuldig« plädieren. Die Aussageverweigerung erlaubt dem Angeklagten jedoch, später weiter seine Unschuld zu behaupten.

Die Verfahren gegen die anderen vier Angeklagten, Mark Johnson, James Walsh, George Efthimiou und John Shnipes, sind damit noch nicht abgeschlossen, es deutet aber jetzt schon vieles darauf hin, in welche Richtung sie sich entwickeln. Weder Richter noch Geschworene scheinen den Aussagen der betroffenen Frauen Glauben schenken zu wollen. Als Gefangene sind sie ja die »Bösen« und scheinen damit ihren Anspruch auf Schutz durch das Gesetz in dem Moment verloren zu haben, als sie hinter Gefängnismauern verschwanden. Wir werden sehen, ob das so bleibt.


Copyright: Mumia Abu-Jamal
mit freundlicher Genehmigung des Autors

Übersetzung: Jürgen Heiser
Erstveröffentlicht in "junge Welt" Nr. 83 vom 8. April 2019

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Quelle:
Der Beitrag entstammt der Website www.freedom-now.de
mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Heiser
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2019

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