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BERICHT/190: Der Bundeswehrskandal in Coesfeld (Forum Pazifismus)


Forum Pazifismus Nr. 17 - I/2008
Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewaltfreiheit

"Bedauerlicher Einzelfälle" sind Teil des Systems
Der Bundeswehrskandal in Coesfeld

Von Michael Behrendt


Seit dem 19. März 2007 verhandelt das Landgericht Münster gegen ursprünglich 18 Bundeswehrausbilder, einen Offizier und 17 Unteroffiziere. Ihnen wird vorgeworfen, 163 Rekruten im Sommer 2004 in einer Ausbildungskompanie in der Freiherr-vom-Stein-Kaserne bei Coesfeld (NRW) körperlich misshandelt und entwürdigend behandelt zu haben. Für den Prozess waren 45 Verhandlungstage anberaumt, das abschließende Urteil sollte ursprünglich am 19. Dezember 2007 fallen. Mittlerweile wird aber auch noch 2008 verhandelt, Verfahren gegen einzelne Angeklagte wurden abgetrennt. Es handelt sich um den bisher größten Prozess in der Geschichte der Bundeswehr, bei dem Soldaten wegen Misshandlungsvorwürfen und/oder ähnlich groben Verfehlungen vor Gericht stehen.


Rückblick

Zum Abschluss eines Unteroffizier-Lehrgangs findet eine "Durchschlageübung" statt, an der mehr als 100 Lehrgangsteilnehmer als "Gefangene" beteiligt sind. Die Soldaten werden in Bunker gesperrt. Die Wände sind mit Nägeln und Haken versehen, damit die "Gefangenen" sich nicht anlehnen können. Die Soldaten müssen mehr als 15 Stunden stehen und werden in dieser Zeit nicht verpflegt. Außerdem werden sie mit eiskaltem Dreckwasser und Trockenlöschpulver bespritzt. Ihre Notdurft müssen sie im Bunker verrichten. Mindestens ein Soldat wird am zweiten Tag der Übung vor einer "Vernehmung" zu einer "Morgengymnastik" befohlen und soll sich dafür ausziehen. Nachdem er das verweigert, werden ihm die Hände auf den Rücken gefesselt, mit einem Strick nach oben gezogen und am Bunkerdach befestigt; anschließend wird er wieder mit Dreckwasser bespritzt. Nach einer halben Stunde wird er mit einem Strick um den Hals zum "Verhör" gebracht und erneut mit Wasser übergossen. Danach muss er in einem anderen Bunker, in dem das eiskalte Dreckwasser zehn Zentimeter hoch steht, gefesselt auf dem Boden liegen. Lediglich dieser eine Soldat beschwert sich später beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Bei der Untersuchung des Vorfalls wird festgestellt, dass die Übung ohne Beanstandung durch disziplinarische Vorgesetzte und ohne Beschwerden von Betroffenen bereits mehrfach abgehalten worden war und zu "Selbstdisziplin und Härte" der Soldaten führen sollte.

Bei diesem beschriebenen Ereignis handelt es sich nicht um den "Einzelfall" Coesfeld, sondern um einen Fall aus den 1970er-Jahren (Wehrbeauftragtenbericht 1974).

Bundeswehrinterne Ereignisse, die als "besondere Vorkommnisse" offiziell gemeldet werden müssen, werden in der Regel als Einzelfall bezeichnet und bewertet. Es sind Einzelfälle, die sich ähneln. Einzelfälle, in denen Untergebene entwürdigend behandelt oder gar misshandelt werden. Einzelfälle, über die der Wehrbeauftragte regelmäßig berichtet, wenn sie ihm bekannt gemacht werden.


Die "Einzelfall"-Konstruktion

Im Jahr 1960 stellte der erste Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Helmuth von Grolman, seinen ersten Bericht über den Zustand der Truppe dem Parlament vor. Das Amt des Wehrbeauftragten, dessen Institution 1957 zum "Schutz der Grundrechte" und als "Hilfsorgan des Parlaments" zur "Kontrolle der Streitkräfte" etabliert wurde, war 1959 mit zweijähriger Verspätung besetzt worden. Dies gibt bereits einen Eindruck über die Situation und die Stellung des Amtes. Von den Militärs geschnitten, weil sie keine Kontrolle wollen, von vielen Politikern angefeindet, weil als Alibi für SPD und Kriegsgegner bei der Wiederbewaffnung institutionalisiert, hatten die ersten Wehrbeauftragten einen schweren Stand.

Helmuth Guido Heye (CDU), zweiter Wehrbeauftragter (1961-1964), sagte dazu in einem Interview mit der Illustrierten "Quick" am 26. Juni 1964: "Es erfüllt mich mit Sorge, feststellen zu müssen, dass maßgebende Politiker und Militärs den Wehrbeauftragten in die Rolle eines reinen Buchhalters für Beschwerden und Eingaben verweisen wollen. Ja, einige halten inzwischen die Institution des Wehrbeauftragten für überflüssig."

In diesem Sinn entstanden bereits um die ersten Jahresberichte hitzige Debatten über die Zuständigkeiten des Wehrbeauftragten und es wurde die Frage aufgeworfen, ob er denn überhaupt Negativbeispiele in seinem Bericht darstellen dürfe, da dies ein schlechtes Licht auf die Bundeswehr werfe.

Wegen des ersten Jahresberichts für das Jahr 1959 (vorgelegt am 8.4.1960) wurde vom Verteidigungsausschuss am 1.7.1960 sogar ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der prüfen sollte, inwieweit die im Jahresbericht aufgeführten "Einzelfälle" überhaupt in die Zuständigkeit des Wehrbeauftragten fielen.

Über die Jahre hinweg gaben die Berichte des Wehrbeauftragten immer wieder Anlass zu Kritik und Debatten im Parlament, was letztendlich dazu führte, dass so genannte "besondere Vorkommnisse", also Verstöße gegen gesetzliche Normen, grundsätzlich als "Einzelfall" bezeichnet wurden und werden, die (angeblich) keinen Rückschluss auf den Gesamtzustand der Streitkräfte zulassen. Beim Wehrbeauftragtenbericht dürfe es sich eben "nicht nur um eine Aufzählung von negativen Einzelbeispielen handeln", so der Abgeordnete Egon Alfred Klepsch (CDU/CSU) am 29.06.67.


Einzelfälle, die keine sind

Militärische Organisationsformen arbeiten systematisch mit Gewalt. Gewalt wird offiziell nach außen angewandt und herrscht gleichzeitig im Innern. Kern des soldatischen Handwerks ist die Anwendung von Gewalt und letztendlich das Töten. Damit der einzelne Mensch im Militär funktioniert, also Gewalt anwenden kann, muss ein Rekrut zum Soldaten, zum Gewaltanwender erzogen und trainiert werden. Dies geschieht wiederum mit unterschiedlichen Gewaltformen. Dabei wird von den Rekruten häufig die Anwendung von bestimmten Gewaltformen in einem gewalttätigen Apparat als etwas Normales, also nicht als Abweichung von einer Norm wahrgenommen.

Diese Formen von Gewalt können dann wieder in den Jahresberichten auftauchen, wenn sie von der als normal erwarteten Norm abweichen oder wenn ein Gewaltopfer sich selbst als Opfer von Gewalt wahrnimmt, zu guter Letzt: wenn ein Rekrut sich überhaupt traut, dagegen etwas zu unternehmen.

Gängige Gewaltformen, die in der Bundeswehr angewandt werden und seit 50 Jahren regelmäßig in den Jahresberichten des Wehrbeauftragten als "Einzelfälle" Erwähnung finden:

- Innendienst als "erzieherische Maßnahme": Sinnloses Putzen und Reinigen von Gerät und Unterkunft. Wenn für die militärischen Vorgesetzen aus subjektiver Sicht nicht ausreichend geschrubbt wurde oder noch kein Dienstende anberaumt ist oder aus reiner Willkür, wird befohlen weiter zu putzen. Bei der Kontrolle, beispielsweise von Betten und Spinden, wird dann auch einmal wieder Unordnung gemacht. Das heißt, der Vorgesetzte zerstört die bisherige Arbeit des Rekruten und lässt diesen dadurch Willkür erfahren. Der Untergebene wird verunsichert und erfährt seine Abhängigkeit von dem Vorgesetzten. Solche Maßnahmen dienen der Umerziehung des Rekruten. Er wird erzogen zu gehorchen, widerspruchslos zu funktionieren. Wenn er nicht gehorcht, wird er erneut durch Mehrarbeit bestraft. Er wird umerzogen, indem er andere Wertvorstellungen eingeprägt bekommt. Er wird verängstigt, weil er seine Abhängigkeit von seinen militärischen Führern vor Augen geführt bekommt. Er ist seinen Vorgesetzten auf Gedeih und Verderb ausgesetzt. In dieser Situation wird der "Staatsbürger in Uniform" auf den unwissenden uniformen Zögling zurechtgestutzt.

- Bestrafung für die Krankmeldung: Rekruten, die sich krank melden, werden mit Ausgangssperren, Wochenenddiensten, zusätzlichen Putzdiensten und sonstigen Sonderdiensten bestraft. Oft werden Erkrankungen und auch Verletzungen von Rekruten in der Grundausbildung als "Drückebergerei" angesehen, und die Rekruten werden als Drückeberger stigmatisiert. Solche Bestrafungen werden besonders häufig durchgeführt, wenn Krankmeldungen vor speziellen Übungen (Geländeübungen, Schießübungen) sich subjektiv häufen. Zu solchen Zwangsmaßnahmen durch Vorgesetzte kommt es, weil unterstellt wird, dass sich Rekruten bestimmten Diensten oder Übungen entziehen wollen.

- Kollektivstrafen: Funktioniert ein Rekrut nicht im Sinne des Ausbilders, wird die ganze Gruppe dafür bestraft oder eine solche Bestrafung angedroht. Zum Beispiel müssen Ausbildungsgruppen oder -züge Zusatzdienste verrichten, dürfen erst später ins Wochenende fahren usw. Dies kann dazu führen, dass der Rekrut, der nicht funktioniert, zum Außenseiter wird und schlimmstenfalls von den "Kameraden" zusätzlich bestraft wird. Nicht selten enden derartige kameradschaftliche Strafaktionen in der Anwendung von körperlicher Gewalt. In den sechziger Jahren gab es für solche Handlungen innerhalb der Bundeswehr feste Begrifflichkeiten. Den "Heiligen Geist bringen" bedeutete, dass ein Soldat von den anderen Soldaten während der Nachtruhe in seinem Bett in der Dunkelheit verprügelt wurde. So konnten die Angreifer nicht identifiziert werden, und das Opfer hatte seine Lektion für ein vorangegangenes Fehlverhalten bekommen. Auch heute noch liest man in unregelmäßigen Abständen von ähnlichen Strafen durch "Kameraden".

- Misshandlungen bei Übungen: Wie im Fall Coesfeld kann es bei Übungen in der Kaserne oder auf dem Truppenübungsplatz zu gewalttätigen Exzessen kommen. Da die Übungen das Erlernen und Anwenden von Gewalt beinhalten und die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung herabsetzen, ist der nächste Schritt nicht mehr weit. Wer Krieg und das professionelle Töten übt, kann in einem abgeschlossenen Zirkel schnell den Bezug zur zivilen gewaltarmen Realität verlieren. Dazu kommt noch, dass bei einer Übung eine zivile unabhängige Adhoc-Kontrolle ausgeschlossen und so gut wie unmöglich ist. Ob eine solche Kontrolle überhaupt politisch gewünscht ist, steht auf einem anderen Blatt.


Dunkelziffer

Im Fall Coesfeld hat sich keiner der 163 betroffenen Soldaten beschwert. Nur durch Zufall wurde der Sachverhalt bekannt und aufgedeckt. In vielen Fällen schweigen die Betroffenen auch noch lange, nachdem sie die Armee wieder verlassen haben. In einer Studie des Familienministeriums mit dem Titel "Gewalt gegen Männer" von 2004 kommen die Autoren nach einer Befragung zu dem Ergebnis, dass 58,9 % der Befragten während ihres Wehrdienstes schikaniert, unterdrückt, beleidigt oder gedemütigt wurden. 7,4 % gaben an, körperlich verletzt, geschlagen, geohrfeigt, getreten oder verprügelt worden zu sein. Man kann sicher sagen, dass unter solchen Umständen die Dunkelziffer um einiges höher sein muss, als die alljährlich gemeldeten mehr als hundert "Einzelfälle".


Offizielle Begründungsversuche

Seit geraumer Zeit versuchen Politiker und Militärs, derartige immer wiederkehrende Gewaltexzesse damit zu erklären, dass Soldaten durch Auslandseinsätze zunehmend verrohen oder die Gesellschaft selbst Fehlentwicklungen aufweist, die die Bundeswehr als Spiegelbild der Gesellschaftlediglich reproduziert.

Der erste Punkt erscheint durchaus plausibel, denn jüngere Studien weisen darauf hin, dass sich der "Bürger in Uniform" im Auslandseinsatz relativ rasch zu einem "Gewaltexperten" wandelt, der sich entpolitisiert und mit einer "desensibilisierten Interventionsmentalität" auf die Ausführung seiner Befehle beschränkt (Anja Seiffert, Soldat der Zukunft, 2005).

Es ist jedoch nichts Neues, dass sich Soldaten als Gewaltexperten verstehen. Lange Zeit wurde der zivilen bundesrepublikanischen Öffentlichkeit suggeriert, dass mit Hilfe des Konzeptes der Inneren Führung solche Wertvorstellungen eines Kämpferkultes überwunden wären. Nach dem Verständnis der sogenannten Traditionalisten in der Bundeswehr leitet sich das soldatische Selbstbild allein aus dem soldatischen Handwerk ab, unabhängig wem und wofür gedient und im Ernstfall getötet oder gemordet wird.

Das zweite Argument, die Bundeswehr sei ein "Spiegelbild" der Gesellschaft, verfängt nur oberflächlich. Alleine schon das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung sorgt dafür, dass ein Teil der Bevölkerung nicht Teil der Armee ist. Grundsätzlich nicht Teil der Armee sind darüber hinaus zum Beispiel auch all jene, die es schaffen, untauglich zu sein oder zu werden und der größte Teil der weiblichen Bevölkerung.

Die Spiegelbild-These lässt auch unberücksichtigt, dass sich Menschen aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen ans Militär verkaufen, und es gab früher stärker, aber auch noch heute, eine soziale Rekrutierung des Führungspersonals, bei der der Offiziersberuf quasi Teil der Familiengeschichte darstellte und darstellt. Gewalt akzeptierende und gewaltbereite Personen werden Soldat oder Soldatin. Gewalt ablehnende Personen und Kritiker einer militärgestützten Außenpolitik, die durchaus Teil der zivilen Gesellschaft sind, sind nicht Teil der Bundeswehr.

Die Rekrutierung über den Zwangsdienst konnte dieses Problem weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart korrigieren. Aktuell wird zur Bundeswehr trotz der Wehrpflicht im Grunde nur noch einberufen, wer sich freiwillig dazu bereit erklärt oder auch dorthin will und keinerlei Widerstand leistet.


Die eigene Art des Militärs - "sui generis"!

Grundausbildung und Grundwehrdienst bedeuten immer Umerziehung der meist formbaren heranwachsenden Person, des Zivilisten, im militärischen Sinn zum Soldaten. Gewalt findet dabei in unterschiedlichen Formen statt - strukturell wie personal.

Sie beginnt bereits bei der Rekrutierung, wenn sich der wehrrechtlich erfasste Wehrpflichtige der Musterung - der militärärztlichen Untersuchung - unterwerfen soll. Gezwungenermaßen muss der Wehrpflichtige danach einer Einberufung in eine fremde Welt folgen, widerständiges Verhalten wird juristisch sanktioniert und unter Strafe gestellt. Alle Rekruten, ob freiwillig oder über das Wehrpflichtgesetz gezogen, werden als erstes ihrer Privatsphäre beraubt. Mit vielleicht der Ausnahme des Gangs zur Toilette ist der Rekrut in den nächsten Wochen, möglicherweise Monaten, nicht mehr alleine. Mit dem Einkleiden werden die Rekruten gleich gemacht, uniformiert. Mit und nach dieser Gleichmachung werden sie entindividualisiert. Ab hier beginnt die Erziehung zum Soldaten, der "anders geht", "anders steht", "anders grüßt" und "anders redet".

Der Soldat verhält sich anders, er funktioniert nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam. Dieses Prinzip zu erlernen und zu verinnerlichen ist das erste Erziehungsziel in einer Armee. Ohne dieses Prinzip ist eine Armee nicht kriegstauglich. Hierzu gehört auch die Eingliederung in die militärische Hierarchie, die stets mit Unterordnung verbunden ist. Erst später beginnt die "handwerkliche Ausbildung", an den Handfeuerwaffen und Waffensystemen, je nach "militärischer Verwendung". Die handwerkliche Ausbildung zielt auf die perfektionierte Funktion des Soldaten ab, die durch "Drill" und "Schleifen" erzeugt wird. Hier findet der Wandel vom Erfahren struktureller Gewalt, zum Erlernen und Anwenden von personaler Gewalt statt.


Schlussbetrachtung

Der Rekrut erlebt also ständig und von Beginn an alltäglich Gewalt. Er ist Teil eines Gewaltapparats. Der Soldat erfährt und begreift diese Gewalt als etwas Normales. Gegen die Normalität der Gewalt vorzugehen wäre "unnormal". Um nicht unterzugehen, passt sich der Rekrut in das gewaltbereite und gewalttätige militärische System ein. Sprache, Gestik und Verhaltensweisen ändern sich. Lieber kollektiv bestraft werden als Ursache der Kollektivstrafe zu sein. Unter dem "Druck" der Kameradschaft ("Wir sitzen alle im gleichen Boot.") lassen sich Erniedrigung und möglicherweise auch Misshandlung leichter ertragen.

Und wenn die Rekruten aus ihrer Opferrolle emporsteigen, weil sie nach der Grundausbildung militärische Handlungen und Gewohnheiten übernommen haben, können sie gegenüber den nachfolgenden neuen Rekruten selbst zu Tätern werden.

Durch den "Skandal Coesfeld" wird zum wiederholten Mal ein Blick in das Innenleben der Bundeswehr freigegeben. Es wird bestimmt durch alltägliche Gewalt, strukturell wie personal.

Gewaltexzesse wird es immer wieder und so lange geben, solange wir bereit sind, uns eine Institution Militär zu leisten.

Solange eine Armee unterhalten wird, ist jede Aufregung von Seiten der Politiker und auch Militärs über solche Vorkommnisse eine bequeme Ausrede und gleicht einem, im besten Fall lästigen Ritual. Coesfeld ist überall dort, wo Militär ist! Der "bedauerliche Einzelfall" ist kein Einzelfall, er ist Teil des Systems.


Michael Behrendt ist Mitarbeiter der Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung (www.asfrab.de). Dieser Text ist Anfang des Jahres als Positionspapier 8 der Arbeitsstelle erschienen.

Mitte März verurteilte das Landgericht Münster sechs frühere Ausbilder wegen der Misshandlungen in Coesfeld zu Geld- und Bewährungsstrafen.


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Quelle:
Forum Pazifismus - Zeitschrift für Theorie und Praxis
der Gewaltfreiheit Nr. 17, I/2008, S. 29-32
Herausgeber: Internationaler Versöhnungsbund - deutscher Zweig,
DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen) mit der Bertha-von-Suttner-Stiftung der
DFG-VK, Bund für Soziale Verteidigung (BSV) und Werkstatt für
Pazifismus, Friedenspädagogik und Völkerverständigung PAX AN
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2008