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ATTAC/1670: TTIP - Richterbund lehnt Investitionsgerichtshof ab


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 3. Februar 2016

TTIP: Deutscher Richterbund sieht "keine Rechtsgrundlage" für Sondergerichte

Attac sieht Kritik an Plänen für Investitionsgerichthof bestätigt


Der Deutsche Richterbund lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den geplanten Investitionsgerichtshof in TTIP ab [1]. Er sieht dafür "weder eine Rechtsgrundlage noch eine Notwendigkeit". Das Vorhaben genüge "den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten" nicht. Das Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehre zudem sachlicher Feststellungen. "Damit schließt sich der Deutsche Richterbund der breiten zivilgesellschaftlichen Kritik an den aktualisierten Vorschlägen der EU-Kommission für Sonderklagerechte für Konzerne inhaltlich voll an. Die Pinselstriche der EU-Kommission können die grundlegende Fehlkonstruktion nicht übertünchen", sagte Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.


Eigentumsschutz für Investoren ginge weit über nationale Verfassungen und Europarecht hinaus

Doch nicht nur die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter wäre mit dem Investitionsgerichtshof nicht gegeben. Auch Gesetze im Interesse der Allgemeinheit blieben in Gefahr, kritisiert Attac. Denn die Bestimmungen, nach denen geurteilt würde, blieben die gleichen wie im bisher für TTIP geplanten Investorenschutz (ISDS). Die vorgesehene "faire und gerechte Behandlung" und die weite Definition von "Enteignung? und "Investition" würden ausländischen Investoren weiterhin Eigentumsrechte einräumen, die weit über das hinausgehen, was in nationalen Verfassungen oder im Europarecht vorgesehen ist. "Derart weitreichende Entschädigungsmöglichkeiten für entgangene Gewinne oder Gewinnerwartungen bietet nur der Investitionsschutz", sagte Roland Süß.

Entgegen der Beteuerungen von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström Beteuerungen kann laut Attac auch das staatliche "right to regulate" mit den Reformen nicht garantiert werden. Denn entsprechende vage Vertragsartikel spielen bei konkreten Urteilen kaum keine Rolle. Schiedsrichterinnen und -richter können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen "nur" Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Doch abgewendete Schadenersatzansprüche haben in der Praxis oftmals abgeschwächte Gesetze zur Voraussetzung. Zudem schrecken schon Klagen (oder nur ihre Androhung) Regierungen davon ab, Gesetze im Allgemeininteresse zu beschließen, warnt Attac.


Anmerkung:

[1] www.drb.de/cms/index.php?id=952

Der Deutsche Richterbund ist der mit Abstand größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.


Weitere Informationen:

Attac-Kampagne "TTIP und CETA in die Tonne":
www.attac.de/ttip#

Attac-Pressemitteilung zum geplanten Investitionsgerichthof, 13.11.2015:
http://t1p.de/ct8l
Originallink:
www.attac.de/presse/detailansicht/news/isds-reform-pinselstriche-koennen-fehlkonstruktion-nicht-uebertuenchen/?cHash=3dd10ce03445e070ea00841486374059

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Februar 2016
Attac Deutschland, Pressestelle
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Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2016

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