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ATTAC/1688: Panama Papers - Schäubles Aktionsplan nur leere Worte


Attac Deutschland
Pressemitteilung vom 11. April 2016

Panama Papers: Schäubles Aktionsplan enthält fast nur heiße Luft

Bundesregierung scheut Konflikt mit Mächtigen und Reichen


Der am gestrigen Sonntag geleakte Steueroasen-Aktionsplan von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (http://t1p.de/10-Punkteplan-BMF) enthält nach Ansicht des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac überwiegend heiße Luft. "Schäubles Papier zeigt, dass die Bundesregierung weiterhin nicht bereit ist, ihre Verzögerungstaktik in der EU aufzugebenen endlich wirksam gegen Steuervermeidung und -hinterziehung vorzugehen", sagt Attac-Steuerexperte Karl-Martin Hentschel. "Offensichtlich scheut sich die Regierung, mit den Mächtigen und Reichen in einen ernsten Konflikt zu gehen. Zugleich will Deutschland auf das von Magnaten aus aller Welt in Deutschland geparkte Geld nicht verzichten. So bleiben alle Ankündigungen, Steueroasen endlich auszutrocknen, leere Worte."


Die Attac-Kritik an Schäubles 10-Punkte-Aktionsplan im Einzelnen:

Zu 1 "Panama muss kooperieren":
Das ist ein reiner Appell an Panama zu kooperieren. Der Fazit dieses Absatzes ist: Das Bundesfinanzministerium ist nicht bereit, Geschäfte mit Steueroasen, die nicht kooperieren, zu verbieten bzw. für ungültig zu erklären - wie die USA das mit dem FATC-Act machen.

Zu 2 "Vereinheitlichung der schwarzen Listen":
Das ist nicht nur unrealistisch - es ist eine Ausrede und wäre dazu unwirksam. Deutschland könnte ohne Probleme eine eigene Liste erstellen und Geschäftsbeziehungen mit den genannten Staaten untersagen. Die USA tun genau dies. Die Folge: Alle Steueroasen liefern Daten über US-Bürger an die US-Steuerbehörde.

Zu 3 "Einhundert Staaten sind nicht genug":
Auch das ist eine unrealistische Ausrede. Solange keine Repressionen drohen, wird es immer Inseln in der Karibik oder der Südsee geben, die deutschen Staatsbürgern erlaubt, ihr Geld in Briefkastenfirmen bei ihnen unterzubringen.

Zu 4 "Automatischer Kontenabgleich":
Fazit dieses Punktes ist, dass das Bundesfinanzministerium weiterhin nicht bereit ist, Informationen über Auslandskonten in Deutschland bedingungslos an andere Finanzbehörden zu liefern. Die Forderung nach einem Überwachungsmechanismus ist ein erneuter Versuch des Bundesfinanzministeriums, zu begründen, warum Deutschland keine oder nur begrenzte Informationen über die in Deutschland geparkten Auslandsvermögen rausgeben will. Offensichtlich tut Finanzminister Wolfang Schäuble alles, damit Deutschland eine Steueroase bleibt.

Zu 5 und 6 "weltweites Firmenregister":
Die Forderung nach einem weltweiten Register ist unrealistisch und daher ebenfalls eine Ausrede. Die eigentliche Aussage dieser beiden Punkte besteht darin, dass das Bundesfinanzministerium weiterhin kein öffentliches Register will. Außerdem drückt sich das Bundesfinanzministerium darum zu sagen, dass das Register alle natürlichen Personen ausweisen muss, die direkt oder über Zwischengesellschaften Eigentümer, Berechtigte oder Begünstigte sind. Kein Wunder. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht eine Nennung der natürlichen Personen nicht vor.

Zu 7 und 8 "Rolle der Banken und schärfere Sanktionen für Firmen":
Auch hier ist entscheidend, was nicht im Papier steht: Das Bundesfinanzministerium lehnt es offensichtlich weiterhin ab, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Dasselbe gilt für eine angemessene Ausweitung des Strafmaßes und der bestrafbaren Delikte für Steuerhinterziehung und Beihilfe, die die Strafverfolgung erleichtern und wirksamer machen würde. Die Ankündigung von Sanktionen ist daher als eine Ausrede zu werten. So werden auch künftig überforderte Finanzämter Steuerdeals mit Unternehmen machen, um langwierige Prozesse zu vermeiden. Eine Höchststrafe von 50.000 Euro für einen Bankangestellten, wie zuletzt vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagen, kann leicht durch einen Bonus am Jahresende ausgeglichen werden, wenn der Angestellte für die Bank Millionen an Gewinn gebracht hat.

Zu 9 "Verjährungsfristen":
Der Beginn der Verjährung erst nach Meldung der Steuerdaten durch den Steuerpflichtigen ist eine überfällige Maßnahme und wird begrüßt. Damit würde grundsätzlich vermieden werden, dass Steuerforderungen verjähren, weil sie nicht dem Finanzamt bekannt sind.

Zu 10 "Maßnahmen verstärken":
Dieser Abschnitt besteht aus hilfloser Lyrik und enthält nichts auch nur annährend Wirksames. Erneut ist entscheidend, was nicht gesagt wird: Das Bundesfinanzministerium vermeidet die dringliche Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung, die für die transnationalen Konzerne und Steueroasen zuständig ist. Auch zur notwendigen Quellenbesteuerung äußert es sich nicht; ebenso wenig zu einem Whisteblower-Gesetz.


Statt leerer Worte fordert Attac eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerflucht:
http://t1p.de/Panama-Papers-Attac-Forderungen.


Weitere Informationen:

Attac-Handlungsanleitung zur Bekämpfung von "Steuervermeidung und Gewinnverschiebung" (an Finanzpolitiker in Deutschland und der EU geschickt):
http://t1p.de/Anleitung-Bekaempfung-Steuertricks

Attac-Seite zu den Panama Papers (mit weiterführenden Links):
http://t1p.de/Attac-Seite-Panama-Papers

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. April 2016
Attac Deutschland, Pressestelle
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Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2016

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