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ATTAC/1716: Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer


Attac Deutschland - Pressemitteilung
Frankfurt am Main, 28. Juni 2016

Attac legt Vorschlag für gerechte Erbschaftssteuer vor

Progressiver Steuersatz für Superreiche und Unternehmenserben / Bündnis überreicht mehr als 140.000 Unterschriften


Aktion und Unterschriftenübergabe:
Donnerstag, 30. Juni, 11 Uhr
Vor dem Bundesratsgebäude, Leipziger Str. 3-4, Berlin-Mitte


Attac hat einen eigenen Vorschlag für eine umfassende Reform der Erbschaftssteuer vorgelegt. Das Konzept des globalisierungskritischen Netzwerks sieht einen progressiven Steuersatz vor, der zu einer deutlich höheren Besteuerung von Erbschaften großer und größter Vermögen führen würde als der Vorschlag der Regierungskoalition.

"Seit drei Jahrzehnten wachsen große Vermögen in Deutschland doppelt bis dreimal so schnell wie kleinere Vermögen. Milliardenvermögen sind in den vergangenen drei Jahrzehnten im Durchschnitt um mehr als sechs Prozent jährlich gewachsen", sagt Attac-Steuerexperte Karl-Martin Hentschel. "Wir müssen endlich die großen Vermögen stärker belasten und dafür sorgen, dass Reiche und große Unternehmen deutlich mehr zur Finanzierung öffentlicher Belange beitragen."

Das Attac-Konzept sieht folgende Eckpunkte für eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer vor:

• Die heutige Progression von sieben bis 30 Prozent in Steuergruppe eins (Verwandte ersten Grades), 15 bis 43 Prozent in Steuerklasse zwei (sonstige enge Verwandte) und 30 bis 50 Prozent in Steuerklasse drei (nicht verwandt) soll beibehalten und durch weitere Progressionsstufen oberhalb von 100 Millionen Euro ergänzt werden.*

• Die Erben von kleinen Erbschaften und Schenkungen, die derzeit am meisten abgeben müssen, sollen entlastet werden. Dazu schlägt Attac einen Freibetrag von zwei Millionen Euro pro Person vor - für alle Zuwendungen aus Erbschaften und Schenkungen insgesamt im Leben. Damit wären alle Kleinbetriebe und viele Mittelbetriebe steuerfrei.

• Bei Erbschaften zwischen zwei Millionen und 20 Millionen Euro können betriebliche Belange berücksichtigt werden, überwiegend durch langfristige Stundung der Steuerschuld.

• Bei Erbschaften von mehr als 20 Millionen Euro, die etwa die Hälfte der gesamten Erbmasse in Deutschland ausmachen, soll es keinerlei Befreiungen mehr geben. Unternehmerverbände und Kammern konnten noch nie ein Fall nennen, in dem ein Betrieb durch Erbschaftssteuerzahlungen gefährdet war oder gar ruiniert wurde.


Mehr als 140.000 Unterschriften gegen Steuerprivilegien für Reiche

Bei einer Aktion am Donnerstag in Berlin werden Aktive von Attac, Campact, Verdi und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit den Finanzministern der Länder mehr als 140.000 Unterschriften gegen die Privilegierung von Superreichen bei der Erbschaftssteuer überreichen. Anlass ist eine Sondersitzung der Länderminister, bei der sie die Abstimmung über das Erbschaftssteuergesetz am 8. Juli im Bundesrat vorbereiten wollen. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU/SPD-Koalition sieht großzügige Steuerbefreiungen für Erben von Unternehmen vor. Der Appell des Bündnisses ist erst vor wenigen Tagen online gegangen.


Anmerkung:
*) Die Progression steht zwar im derzeitigen Gesetz, wird aber durch die Freibeträge für Firmenvermögen in ihr Gegenteil verkehrt. So wuchsen Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro in den vergangenen 30 Jahren um über vier Prozent pro Jahr. Bei Vermögen von mehr als einer Milliarde waren es sechs Prozent, bei Vermögen von mehr als 10 Milliarden fast sieben Prozent.


Weitere Informationen:

Hintergrund Erbschaftssteuer (Faltblatt mit Grafiken):
http://t1p.de/Erbschaftsteuer-Faltblatt

Kampagne "Nein zu dieser Erbschaftssteuer!":
www.attac.de/erbschaftssteuer

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Juni 2016
Attac Deutschland, Pressestelle
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-31; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2016

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