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ATTAC/684: BGH-Urteil - Nachhilfe für Schäuble und Harms


Attac Deutschland - Pressemitteilung vom 4. Januar 2008

* Nachhilfestunde für Minister Schäuble und Generalbundesanwältin Harms

* Attac begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes und fordert Ende der Kriminalisierung politischen Engagements


Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Razzien vor dem G 8 Gipfel bei mutmaßlichen Gipfelgegnern rechtswidrig waren.

"Nur drei Tage nach dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung ist dieses Urteil ein wichtiges Signal", so Sabine Zimpel aus dem Attac-Koordinierungskreis. "Der BGH hat damit die Generalbundesanwälting zurückgepfiffen und unserem Innenminister, der keine Gelegenheit auslässt, Bürgerrechte zu beschneiden, eine wichtige Nachhilfestunde gegeben.", ergänzt Zimpel.

Vier Wochen vor dem G8-Gipfel im Juni waren in einer Nacht- und Nebel-Aktion Spezialeinheiten der Polizei auf die Anweisung des Bundesanwaltschaft in 40 Privatwohnungen, Firmen und verschiedene kulturelle und politische Einrichtungen eingebrochen.

"Diese Maßnahmen haben das Klima vor dem Gipfel massiv vergiftet und waren ein bewusster Versuch, die Proteste zu kriminalisieren", so Pedram Shahyar, ebenfalls Mitglied des Attac Koordinierungskreises. "Das heutige Urteil ist eine gute Gelegenheit, die Praxis massiver Polizeiübergriffe gegen politische Initativen und Einzelpersonen zu hinterfragen. Wir fordern, dass der Strafrechts-Paragraph 129a abgeschafft wird, der regelmäßig missbraucht wird, um politisches Engagement zu diskreditieren und mit Polizeigewalt Kritikerinnen und Kritiker einzuschüchtern. Demokratie funktioniert anders!"

Ergänzend fordert Attac, dass die Geschädigten der Razzien entschädigt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 04.01.2008
Pressesprecherin Attac Deutschland
Frauke Distelrath
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2008