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APPELL/103: Iran-Erklärung - Internationaler Appell angesichts der Ereignisse im Iran (ILMR)


Internationale Liga für Menschenrechte e.V. (ILMR) - 15. Januar 2018

Iran-Erklärung
Internationaler Appell angesichts der Ereignisse im Iran

Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme fordert Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen und Todesfälle im Zusammenhang mit den Protesten der iranischen Bevölkerung


Die Internationale Liga für Menschenrechte (Berlin) schließt sich den Forderungen ihrer weltweit agierenden Dachorganisation FIDH (Fédération Internationale des ligues des Droits de l'Homme) und ihrer iranischen Schwesterliga LDDHI (Ligue pour la Défense des Droits de l'Homme en Iran) an.



Berlin 15. Januar 2018

Seit dem 28. Dezember 2017 sind Tausende iranischer Bürger Teherans und 50 weiterer Städte und Dörfer auf die Straßen gegangen, um gegen Misswirtschaft, Korruption und Unterdrückung von Freiheiten durch die Regierung zu protestieren.[1]

Die Proteste begannen zunächst gegen steigende Preise für Grundnahrungsmittel, weit verbreiteter Staatskorruption und hoher Arbeitslosigkeit. Die Demonstranten forderten jedoch rasch mehr politische und persönliche Freiheiten, die Freilassung politischer Gefangener und Rechenschaft für langjährige Unterdrückung. Sie übten Kritik an herrschenden politischen und religiösen Machtstrukturen, der Justiz und an Repressionsapparaten; sie forderten den Obersten Religionsführer Ayatollah Khamenei ausdrücklich zum Rücktritt auf.

Es wird befürchtet, dass im Zusammenhang mit den Protesten sehr viele Menschen ums Leben kamen. Während offizielle Quellen 21 Todesfälle, einschließlich zweier Sicherheitsbeamter und zweier Kinder, von denen eines 11 Jahre alt war, bestätigen, sind die tatsächlichen Zahlen nachweislich höher. Hunderte weitere Demonstranten wurden verletzt. Nach offiziellen Angaben der Regierung wurden etwa 1.000 Menschen, nach inoffiziellen Meldungen mehr als 3500 - allein in Teheran etwa 500 - inhaftiert. Die große Mehrheit der betroffenen Personen ist unter 25 Jahre alt. Es ist zu befürchten, dass die wirkliche Zahl der Inhaftierten deutlich höher liegt. Angesichts der gängigen Praxis der iranischen Justiz und von Drohungen hochrangiger Beamter muss eine Reihe von Demonstranten, insbesondere mutmaßliche Organisatoren von Versammlungen, mit der Todesstrafe rechnen.

In vielen Fällen setzten staatlich gelenkte "Sicherheitskräfte", wie die paramilitärische Miliz Basij ("Mobilisierte der Unterdrückten"), die unter der Kontrolle der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) operiert, exzessive Gewalt gegen die Demonstranten ein. Basij-Mitglieder sollen in verschiedenen Städten an der Zerstörung von Eigentum und an Brandanschlägen mit dem Ziel beteiligt gewesen sein, die brutale Niederschlagung der Proteste zu rechtfertigen. Die iranischen Behörden blockierten zudem soziale Medien - insbesondere die Plattformen Telegram und Instagram - und zensierten private Medien im Inland.

Karim Lahidji, Präsident der LDDHI und Ehrenpräsident der FIDH, kritisiert: Anstatt sich mit den legitimen Klagen der Bürger zu beschäftigen, hat sich die iranische Regierung wieder einmal für harte Reaktionen als Antwort auf die Straßenproteste entschieden. Die internationale Gemeinschaft sollte einfordern, dass die iranische Regierung als Reaktion auf die Proteste internationale Standards respektiert und ihren Verpflichtungen als Vertragsstaat des UN-Zivilpaktes nachkommt.

Die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR Berlin) fordert im Namen ihrer Iran-Arbeitsgruppe gemeinsam mit FIDH und ihrer Mitgliedsorganisation LDDHI von der iranischen Regierung:

• Unverzügliche, bedingungslose Freilassung aller Personen, die wegen ihrer Teilnahme an den landesweiten Protesten verhaftet wurden,

• Einleitung unabhängiger, unparteiischer Untersuchungen aller Todesfälle während der Demonstrationen,

• dafür Sorge zu tragen, dass Polizei und andere staatliche Akteure im Einklang mit den internationalen Standards handeln,

• das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit entsprechend den Vorgaben des Internationalen UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte als Vertragsstaat der Konvention zu garantieren,

• dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Iran und Vertretern anderer UN-Institutionen Zugang zum Land zu gewähren. FIDH, LDDHI und ILMR erwarten darüber hinaus von der internationalen Gemeinschaft, insbesondere von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union höchste Wachsamkeit in Anbetracht der Menschenrechtsverletzungen im Iran.

Die Iran-Arbeitsgruppe der Internationalen Liga für Menschenrechte wird die Ereignisse im Iran weiterhin verfolgen.


[1] https://deref-web-02.de/mail/client/McliIEqa7Ac/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Ffidh.org%2F22592

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Quelle:
Internationale Liga für Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030 - 396 21 22, Fax: 030 - 396 21 47
E-Mail: vorstand@ilmr.de
Internet: www.ilmr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2018

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