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FLUCHT/057: Getretene Würde - fortgesetzte Verhandlungen ... (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 3. Juli 2014

Nach der verhinderten Räumung: Berliner Innensenator muss Blockadehaltung aufgeben

PRO ASYL ist erleichtert über die gestoppte Räumung. Der Berliner Senat muss die Ruhe nun nutzen und endlich ein Angebot vorlegen, das die Flüchtlinge vor einer Abschiebung schützt.



Gestern kam die erleichternde Nachricht: Die von Flüchtlingen besetzte ehemalige Schule in Berlin wird doch nicht geräumt. Die Flüchtlinge unterzeichneten eine Einigung mit dem Bezirk Berlin-Kreuzberg, die ihnen unter anderem einen Verbleib in der Schule erlaubt. Weitere Details sollen noch final ausgehandelt werden.

PRO ASYL ist erleichtert, dass die Räumung abgebrochen und die Gefahr eines tragischen Ausgangs vorerst gebannt ist. Die Flüchtlinge haben jedoch angekündigt, ihren Protest auf dem Dach des Gebäudes fortzuführen bis sie ein Bleiberecht erhalten. Jetzt ist der Senat gefordert, die Situation dauerhaft zu entschärfen.

Seit Dienstag letzter Woche hatten die Flüchtlinge umstellt von einem massiven Polizeiaufgebot in der Schule ausgeharrt. Dann beantragte der Bezirk die Räumung der Schule. Eine breite Solidaritäts- und Protestbewegung hatte sich in der Folge rund um die Schule gebildet. Mit Demonstrationen, Blockaden und Apellen wurde die Politik zum Umdenken bewegt.

Die Ruhe, die die Flüchtlinge, der Bezirk und die Vermittler jetzt in die angespannte Situation gebracht haben, muss nun genutzt werden, bevor es zu einer erneuten Eskalation kommt. PRO ASYL fordert den Berliner Senat auf, den Flüchtlingen zunächst einen rechtsverbindlichen Schutz vor Abschiebungen zuzusichern. Bisher ist dies nicht der Fall.

Der Berliner Senat hatte zwar am 18. März 2014 ein sogenanntes "Einigungspapier" vorgelegt, welches für die Protestierenden des mittlerweile geräumten Camps am Oranienplatz und die Flüchtlinge aus der Ohlauerstraße gelten soll.

Das Kernproblem: Zwar wird den Flüchtlingen zugesichert, dass sie während einer Prüfung ihrer Verfahren nicht von den Berliner Behörden abgeschoben werden, Behörden aus anderen Bundesländern, die für die meisten der Flüchtlinge noch zuständig sind, können dies jedoch weiterhin tun. So wurde ein Mann aus dem Niger, für den das Einigungspapier gilt und für den Sachsen-Anhalt zuständig ist, im Mai in Abschiebehaft genommen. Damit hat zum jetzigen Stand keiner der Flüchtlinge die Sicherheit, nicht abgeschoben zu werden.

PRO ASYL fordert, dass der Berliner Innensenator die Fälle, wie versprochen, aus anderen Bundesländern in die Berliner Zuständigkeit übernimmt und eine mindestens einjährige humanitäre Duldung ausspricht. Von Beginn dieses Zeitraums an muss mit allen Mitteln an aufenthaltsrechtlichen Perspektiven für die Betroffenen gearbeitet werden. Das Aufenthaltsrecht hält hier vielfältige Möglichkeiten bereit, sofern der politische Wille gegeben ist. Wird ein solches Angebot gemacht, bestehen reale Chancen auf eine dauerhafte Problemlösung.

Eine nachhaltige Verhandlungslösung wird Zeit in Anspruch nehmen, denn zunächst muss zerstörtes Vertrauen wieder aufgebaut werden. PRO ASYL unterstützt die Forderungen des Berliner Flüchtlingsrates an den Senat, die bisher gemachten Zusagen einzuhalten. Bisher haben nicht alle Betroffenen den zugesicherten Unterbringungsplatz erhalten, Krankenscheine werden nicht ausgestellt, keiner der versprochenen Deutschkurse ist bisher gestartet und immer noch gibt es keinen effektiven Schutz vor einer Abschiebung während der Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 3. Juli 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2014