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MELDUNG/073: Terre des Femmes fordert Justizminister zur Reform des Sexualstrafrechts auf


Terre des Femmes - Pressemitteilung vom 5. Mai 2014

Vergewaltigung darf nicht länger ein (fast) ungesühntes Verbrechen bleiben - TERRE DES FEMMES fordert Justizminister zur Reform des Sexualstrafrechts auf



Berlin, 05.05.2014. Knapp 30.000 Menschen fordern gemeinsam mit TERRE DES FEMMES "Vergewaltigung - Schluss mit der Straflosigkeit" und damit die Reform des Sexualstrafrechts bei Vergewaltigung, konkret des §177 StGB. Am Mittwoch, 7. Mai um 17 Uhr, überreicht die Frauenrechtsorganisation dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Christian Lange, die Unterschriften.

"Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Heiko Maas mit seinem aktuellen Referentenentwurf zum Sexualstrafrecht auch die Europaratskonvention umsetzen will. Doch der §177 StGB, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung regelt, fehlt in seinem Vorhaben. Hier muss Minister Maas dringend nachbessern! Vergewaltigung darf nicht länger ein (fast) ungesühntes Verbrechen in Deutschland bleiben!" fordert Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsfrau der Organisation. "Die Situation ist desaströs: Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung, obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist. Ein Grund liegt in den gravierenden Lücken des §177 StGB", so Schewe-Gerigk.

Den akuten Handlungsbedarf zeigte zuletzt die Vorstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN): Die Strafverfolgung bei Vergewaltigung hat sich in den letzten 20 Jahren massiv verschlechtert. Die Verurteilungsquote der polizeilich registrierten Vergewaltigungen von über 20 Prozent auf acht Prozent und weist zudem zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede auf. Manuela K. (*Name geändert), eine Betroffene mit der TERRE DES FEMMES zusammenarbeitet, zum Missstand der aktuellen Rechtslage: "Obwohl mich der Täter erst gezielt mit dem Messer einschüchterte und später vergewaltigte, wurde das Verfahren eingestellt. Der Staatsanwalt meinte, der Täter hätte ja nicht wissen können, dass ich nicht freiwillig mit ihm geschlafen hätte. Ich weiß nicht, ob ich die Tat angezeigt hätte, wenn ich von dieser Rechtsprechung gewusst hätte. Ich kann Menschen gut verstehen, die sagen, sie würden nicht anzeigen bzw. Betroffenen nicht zur Anzeige raten."

Die Notwendigkeit einer Reform des Sexualstrafrechts wird aus Fachkreisen unterstützt: Auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) arbeitet zum Thema "Streitsache Sexualdelikte - Frauen in der Gerechtigkeitslücke" und fordert eine Reform des Straftatbestandes.


TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation für Mädchen und Frauen, die durch Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit, persönliche Beratung, Förderung von Projekten und internationale Vernetzung von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen unterstützt. TERRE DES FEMMES klärt auf, wo Mythen und Traditionen Frauen das Leben schwer machen, protestiert, wenn Rechte beschnitten werden und fordert eine lebenswerte Welt für alle Mädchen und Frauen - gleichberechtigt, selbstbestimmt und frei! Unsere Schwerpunktthemen sind Häusliche und sexualisierte Gewalt, Zwangsheirat und Ehrverbrechen, weibliche Genitalverstümmelung, Frauenhandel und Zwangsprostitution. Der Verein wurde 1981 gegründet, die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Berlin.

Weitere Informationen unter:
www.frauenrechte.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Mai 2014
Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES e. V.
Brunnenstr. 128, 13355 Berlin
Telefon: 030 40504699-0, Fax: 030 40504699-99
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2014