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BERICHT/061: 21. Linke Literaturmesse - und was wirklich geschah ... (SB)


Radikale Rechte im Zaumzeug der Geheimdienste

"Nichts vergeben! Nichts vergessen! NSU-Komplex auflösen!"


Die Auseinandersetzung mit der Serie von Morden, Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) gewährt den bislang tiefsten Einblick in die Umtriebe der rechtsradikalen Szene, ihre Einbettung in ein weites Umfeld und das Ausmaß des strukturellen Rassismus in der Geschichte der Bundesrepublik. Sie legt zugleich die Abgründe deutscher Geheimdienste und ihres Wirkens im rechten Spektrum offen, gepaart mit einer massiven Vernichtung von Beweismitteln, hartnäckigen Leugnung eigener Urheberschaft, Beteiligung und Kenntnis wie auch einer Desinformationskampagne, die ein fiktives Bild der Vorgänge in der Öffentlichkeit prägt und abschließend zu versiegeln droht.

Als Instrument zur Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols nehmen die Geheimdienste insofern eine Sonderstellung gegenüber Militär, Polizei, Justiz und Verwaltung ein, als sie ihrer Natur und Zweckdienlichkeit nach in essentiellen Teilen ihrer Tätigkeit keiner Kontrolle unterliegen. Wenngleich das Verfassungsrecht der Bundesrepublik eine parlamentarische Kontrolle der Dienste vorsieht, endet diese doch frühzeitig an der Schranke als geheim eingestufter Informationen, so daß eine restlose Aufklärung auf diesem Wege de facto unmöglich ist. Da den Geheimdiensten der Schutz höchster staatlicher Interessen obliegt, sind sie in erheblichem Ausmaß mit den einflußreichsten Kreisen und Strukturen der Administration und Exekutive verschränkt, insofern also denselben Maßgaben verpflichtet. Die Bundesrepublik in ihrer existierenden Herrschaftsstruktur, Besitzstandswahrung und Produktionsweise nach innen und außen zu verteidigen ist das gemeinsame übergeordnete Anliegen.

Daher ist der Verlauf der NSU-Affäre gleichermaßen von geheimdienstlichen wie politischen Interessen geprägt, die darauf abzielen, sie auf Fehler, Pannen und Abstimmungsprobleme zu reduzieren, die sich künftig beheben ließen. Der erhoffte Zugewinn dieser Strategie ist enorm: Zum einen werden die Hintergründe nachhaltig verschleiert, zum anderen die Forderungen nach einer tiefgreifenden Optimierung der Dienste umgesetzt. Zahnlose Kritik an Verfassungsschutz und Konsorten, die nicht über die etablierte Version angeblichen Fehlverhaltens und notorischer Unfähigkeit hinausweist, ist mithin Wasser auf die Mühlen einer innovativen Alimentierung und Koordinierung sogenannter Sicherheitskräfte im Dienst der Staatsräson.

Zwangsläufiges Resultat ist eine höhere Verdichtungsstufe geheimdienstlicher Zugriffsgewalt, verbunden mit der um so fester verschweißten Fiktion ihrer Kontrollierbarkeit. Wollte man allen Ernstes demokratisch eingebundene Dienste fordern, käme man angesichts der Unmöglichkeit, diesem Anliegen zur Durchsetzung zu verhelfen, leicht auf den Gedanken, die Geheimdienste abzuschaffen. Da ihr tendenzielles Eigenleben jedoch um die zentralen Zwecke und Ziele des Staates oszilliert, riefe man unverzüglich seine geballte Gegnerschaft auf den Plan, wollte man ihm eines der für ihn unverzichtbaren Machtinstrumente abspenstig machen.

Daraus folgt nicht, daß jegliche Bestrebungen, die Dienste mit parlamentarischen, juristischen und journalistischen Mitteln unter Druck zu setzen, vergeblich und nutzlos wären. Verzichtete man darauf, drohten ihre Operationen noch zügelloser zu entufern. Kontraproduktiv im oben genannten Sinne ist indessen der Konsens, die wesentlichen Aspekte des NSU-Komplexes seien aufgeklärt oder ließen sich zumindest unter der Rubrik katastrophalen Fehlverhaltens einer vom Grundsatz her akzeptablen und notwendigen Aufgabenstellung dieser Behörden subsumieren. Auf eine Gesellschaftsordnung zu bestehen, die den Interessen der Bevölkerung bestmöglich gerecht wird, weist kaum eine Schnittmenge mit dem bloßen Glauben auf, daß dies bereits in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik einschließlich ihrer klandestinen Sphären auf unbestreitbare Weise gegeben und festgeschrieben sei.

Da rechtsgerichtete Bestrebungen insbesondere auf autoritäre Staatlichkeit und eine zur Produktions- und Wehrfähigkeit gezwungene "Volksgemeinschaft" unter rassistischem und sozialdarwinistischem Ausschluß als fremd oder unproduktiv bezichtigter Menschen abzielen, stehen sie nicht in fundamentalem Widerspruch zur Klassengesellschaft, kapitalistischen Verwertung und einer diese Verhältnisse sichernden staatlichen Ordnung. Den hegemonialen Ambitionen deutscher Eliten, die ökonomisch, politisch und militärisch expandieren, um ihre Dominanz zu stabilisieren und auszuweiten, sind die Leitmotive der Rechten nicht fremd, zumal diese beträchtliche Parallelen zu praktizierter Regierungspolitik und Ideologiebildung aufweisen. Wenngleich sie vorerst noch überwacht und eingehegt werden, bleiben sie doch für den Fall verschärfter Krisen und ausbrechender Sozialkämpfe durchaus eine Option, die ausgerechnet in Deutschland für unmöglich zu erklären Ausdruck eklatanter Geschichtsvergessenheit und des Verzichts auf eine kritische Gesellschaftsanalyse wäre.


Gesteuert, überwacht, instrumentalisiert

Faßt man die Vielzahl vorliegender Fakten zu einer Gesamtschau zusammen, nimmt ein von den Geheimdiensten gesteuerter, überwachter und instrumentalisierter NSU-Komplex Kontur an. Die Vorstellung, eine Gruppe Rechtsradikaler könne hierzulande jahrelang unerkannt im Untergrund leben und Serien unaufklärbarer schwerer Straftaten verüben, ist schon für sich genommen absurd. Es bedarf jedoch keines Abwägens bloßer Wahrscheinlichkeiten, sprechen doch zahlreiche längst bekannte Details dafür, daß das NSU-Trio aus Sicht der Geheimdienste keineswegs unauffindbar abgetaucht war, sondern im Gegenteil immer wieder vor dem Zugriff der Polizeien geschützt wurde.

Das Herzstück dieser Strategie war die "Operation Rennsteig", die im Laufe der Arbeit des ersten Bundestags-Untersuchungsausschusses öffentlich bekannt wurde. Bei dieser Geheimaktion handelte es sich um eine Zusammenarbeit des Thüringer und des Bundesamts für Verfassungsschutz mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) von Herbst 1996 bis 2002 oder 2003. Sie sollte die rechtsextreme Szene Thüringens unter die Kontrolle staatlicher Behörden bringen, um sie zu steuern, zu strukturieren und beherrschbar zu halten. [1] Wie weitreichend die gesamte Rechte und insbesondere diese Organisation infiltriert war, zeigt die Zahl von rund 40 V-Leuten unter den etwa 140 Mitgliedern des Heimatschutzes. [2] Soweit bekannt, waren sieben verschiedene Sicherheitsbehörden an dem Netzwerk der V-Leute beteiligt. [3]

Mitgegründet wurde der Thüringer Heimatschutz von dem V-Mann Tino Brandt, der als wichtigste Quelle galt und im Laufe der Jahre staatliche Mittel in Höhe von 200.000 DM erhielt, mit denen er die größte rechtsextreme Organisation Deutschlands aufbaute. [4] Der Nährboden des NSU und seines Umfelds war demnach eine Struktur, die maßgeblich vom Verfassungsschutz etabliert und finanziert wurde. Brandt war ein enger Vertrauter des Trios, hielt auch nach dem Untertauchen sporadischen Kontakt und wird von Ralf Wohlleben im NSU-Prozeß beschuldigt, das Geld für einen Waffenkauf zur Verfügung gestellt zu haben.

Die Zahl der Widersprüche im Kontext der Aufklärung ist Legion, weshalb es zu weit führen würde, an dieser Stelle die Unmenge dokumentierter Vorfälle aufzulisten, bei denen der Verfassungsschutz nachweislich Kenntnis vom Aufenthalt des Trios hatte und dessen Festnahme hintertrieb. So verhinderte der Verfassungsschutz Brandenburg 1998 eine Verhaftung von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe durch die Thüringer Polizei, nachdem ein V-Mann gemeldet hatte, das untergetauchte Trio versuche sich zu bewaffnen. [5] Im Jahr 1998 oder 1999 war das Thüringer Spezialeinsatzkommando bereit für einen Zugriff auf das Trio, das in Chemnitz von Zielfahndern aufgespürt worden war. Der Einsatz wurde jedoch kurz vor der Abfahrt des SEK abgebrochen. Das Landeskriminalamt bestritt jegliche Verantwortung dafür, und der damalige Innenminister Richard Dewes verweigerte eine Stellungnahme. [6] Laut sechs Aktennotizen, die zwischen 2000 und 2002 angefertigt worden waren, hatte das Ministerium die Festnahme verhindert.

Wie ein Observationsfoto vom 15. Mai 2000 aus Chemnitz belegt, kannte der Thüringer Verfassungsschutz den Aufenthaltsort des Trios zumindest zeitweilig. [7] Zudem räumte die Behörde ein, sie habe den drei Untergetauchten im Jahr 2000 über Tino Brandt mehr als 2000 DM für gefälschte Pässe zukommen lassen. Offenbar wurde Böhnhardts Mobiltelefon vier Wochen lang abgehört [8], und der spätere Thüringer LKA-Präsident Werner Jakstat wies laut Aussage eines Polizisten diesen im Jahr 2003 per Anruf an, der Fahndung gegen Böhnhardt nur zum Schein nachzugehen und so einen Zugriff zu verhindern. [9]


Im Mainstream der Deutungsmacht

Wie viel die Verfassungsschutzämter zu vertuschen hatten, belegt die mehrfache Aktenvernichtung. Am 11. November 2011 wurden im Kölner Hauptsitz des Bundesamtes für Verfassungsschutz die zuvor vom Generalbundesanwalt angeforderten Akten zur "Operation Rennsteig" vernichtet, worauf der Referatsleiter diesen Vorgang offenbar auf Januar 2011 zurückdatierte. [10] Insgesamt wurden beim Bundesamt über Monate insgesamt 310 Vorgänge vernichtet, in den Ländern viele weitere. Teile der Akten ließen sich rekonstruieren, zahlreiche Abschriften von Telefonaten und Treffberichte sind hingegen auf Dauer verloren. [11]

Daß Köpfe rollen mußten, stand außer Frage, ließ sich doch der wachsende Druck im Kessel öffentlicher Empörung andernfalls nicht ablassen. Ihren Hut nehmen mußten der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm sowie fünf Amtsleiter oder Stellvertreter in den Ländern, was jedoch keineswegs dazu führte, offiziell von einem systematischen Vorgehen des Geheimdienstes zur Steuerung des NSU auszugehen. Im Abschlußbericht des vom Bundestag eingesetzten ersten Untersuchungsausschusses vom August 2013 blieben die Motive für die umfangreichen Aktenvernichtungen ungeklärt und die fragwürdigen Umstände der angeblichen Selbstenttarnung von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 wurden zurückgestellt. Die beteiligten Abgeordneten erzielten nicht einmal Einigkeit darüber, ob institutioneller oder struktureller Rassismus in der Behördenarbeit eine Rolle spielte. [12]

Im Prozeß gegen Beate Zschäpe und vier weitere als Helfer angeklagte Personen erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, verstreute Hinweise darauf, daß einige Sicherheitsbehörden das Untertauchen des Trios möglicherweise duldeten, reichten nicht aus, um nachzuweisen, daß staatliche Stellen die Taten geschehen ließen. Ein "staatlich betreutes Morden", von dem die Vorsitzende des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses Dorothea Marx gesprochen hatte, sei nach dem bisherigen Stand der Aufklärung nicht anzunehmen und damit für den Prozeß nicht relevant. Forderungen nach weitergehenden Ermittlungen seitens der Nebenkläger ist die Bundesanwaltschaft bisher nicht nachgekommen. [13]

Daß sich Geheimdienste, Politik und Justiz einer restlosen Aufklärung der Hintergründe verweigern, verwundert nicht. Bezeichnenderweise navigiert jedoch auch das Gros der Medien, Buchautoren, Filmemacher und Theaterinszenierungen, die sich des Themas angenommen haben, im Mainstream der Deutungsmacht. Stellvertretend für viele sei hier "Der Staat und die Mordserie des NSU" der Journalisten Stefan Aust und Dirk Laabs [14] genannt, welche die Grenzen verdaulichen Verdachts bis an den äußersten Rand angeblichen Behördenversagens ausloten, um die Immunisierung des NSU-Komplexes gegen fundamentale Staats- und Gesellschaftskritik zu besiegeln.


NSU-Tribunal - Geschichte der Betroffenen

Auf der 21. Linken Literaturmesse in Nürnberg charakterisierte die Redaktion der Zeitschrift Trotz Alledem! unter dem Thema "Nichts vergeben! Nichts vergessen! NSU-Komplex auflösen!" die Dimension der Morde an neun Migranten sowie der Nagelbombenanschläge als Versuch, eine Situation zu schaffen, die systematisch Rassismus, Faschisierung, Einschüchterung und Unterdrückung fördert. Dieser Angriff gehe vom deutschen Staat aus, Nazi-Organisationen seien seine Stoßtrupps. Der NSU sei kein Einzelphänomen, sondern Teil einer Geschichte des strukturellen Rassismus in Deutschland, dessen Kontinuität zahllose Opfer rassistischer Gewalt der letzten Jahrzehnte belegten und die sich heute mit brennenden Flüchtlingsunterkünften wie auch täglichen Angriffen auf Minderheiten fortsetze. Der NSU-Komplex sei weit größer als drei Nazis, die mordend durch die Republik zogen. Addiere man die versteckten und gedeckten Mittäterinnen und Unterstützer aus der rechten Szene und dem Verfassungsschutz, rassistisch ermittelnde Polizeibehörden, hetzende Medien, Politiker und einen Justizapparat, die eine lückenlose Aufklärung verhindere, stoße man auf eine rassistische Spaltung der Gesellschaft und ein System, an dem viele partizipierten.

Doch wer erzählt diese Geschichte? Die Opfer seien keine Statisten, sondern die Hauptzeuginnen des Geschehens. Ihre Geschichte gelte es zu hören und zu verstehen. Zu diesem Zweck soll vom 17. bis 21. Mai 2017 in Köln ein Tribunal als Ort der gesellschaftlichen Anklage durchgeführt werden, das von Initiativen und Einzelpersonen ins Leben gerufen wurde, die mit den Betroffenen der NSU-Mord- und Anschlagserie solidarisch verbunden sind. [15] Ziel sei es, eine Gegenerzählung zu entwerfen, eine breite gesellschaftliche Debatte zu fördern wie auch bestehende antirassistische Kämpfe zusammenzubringen, zu verdichten und zu vernetzen.

Auf dem Tribunal soll es keine Jury, keine Richter und folglich kein Urteil geben, Entscheidungsträger aus Justiz, Politik oder Exekutive werden nicht zu Wort kommen. Weder handle es sich um eine Art Gegenjustiz mit klassischer Prozeßordnung nach dem Muster der Russel-Tribunale, noch ein Abbild der Wahrheits- und Versöhnungskommissionen. Letztere setzten als Grundlage dafür, daß Verbrechen zwar ungesühnt bleiben, sich gesellschaftliche Wunden dennoch schließen können, einen Regimewechsel voraus. Von einem politischen Paradigmenwechsel nach Offenlegung der NSU-Mordserie könne jedoch keine Rede sein.

Inspiriert sei das Tribunal von dem unversöhnlichen politischen Aktivismus entschiedener Initiativen wie auch künstlerischen Formaten der (Re-)Inszenierung politischer Prozesse. "Wir schlagen das Buch so lange wieder auf bis der NSU-Komplex lückenlos aufgeklärt ist. Während des Tribunals werden Betroffene des NSU-Terrors bzw. ihre Hinterbliebenen Raum haben, ihre Erfahrungen, Perspektiven und Forderungen möglichst frei und ungehindert zu entfalten. Auf welche Weise sie den Rahmen des Tribunals nutzen wollen, wählen sie selbst." So nehme das Tribunal konsequent eine migrantische Perspektive ein, da die Funktionsweisen von Rassismus nicht ohne das Wissen der Betroffenen verstanden werden könnten. Dieses Wissen gelte es zu verstärken, zu verbreiten und in neue solidarische Bündnisse zu überführen, um darin Wege zur Überwindung rassistischer Verhältnisse aufzuzeigen.


Fußnoten:

[1] Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode: Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes. Drucksache 17/14600, 22. August 2013, S. 106-114 (PDF); Hartmut Kaczmarek: Operation "Rennsteig" sollte Thüringer Heimatschutz überwachen. In: Thüringische Landeszeitung, 18. Juni 2012.

[2] NSU-Terrorzelle: "Thüringer Heimatschutz" - 40 von 140 wohl V-Leute. In: Die Welt, 4. September 2012.

[3] Andreas Speit: Die NSU-Serie Teil 2. Die V-Männer und ihre Führer. In: Die Tageszeitung vom 1. November 2016.

[4] Butz Peters: NSU-Trio: 13 Jahre im Untergrund - eine Rekonstruktion. In: Cicero, 10. Juli 2013.

[5] Per Hinrichs: Brandenburg verhinderte Festnahme des NSU-Trios. In: Die Welt, 13. März 2016.

[6] Zwickauer Trio: Thüringer SEK kurz vor Zugriff zurückgepfiffen. In: Mitteldeutscher Rundfunk, 18. November 2011.

[7] Thüringer Verfassungsschutz: Pleiten, Flops und Pannen. In: Spiegel Online, 19. Dezember 2011

[8] Medienbericht zum NSU-Trio: Ermittler hörten bei Böhnhardt mit. In: Die Tageszeitung, 26. Februar 2014.

[9] Johannes Hartl: War die Bezeichnung "NSU" bereits 2007 bekannt? In: Publikative.org, 19. Juni 2013; Bayerischer Landtag: NSU- Untersuchungsausschuss, Abschlussbericht. Drucksache 16/17740, S. 80 (PDF).

[10] Verfassungsschützer vernichteten Akten. In: Tagesschau.de, 28. Juni 2012

[11] Toralf Staud: NSU-Terror: Extrem rechts. In: Die Zeit, 3. Juli 2014

[12] Heike Kleffner, Andreas Feser: Der NSU-Untersuchungsausschuss. In: Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Rechtsextremismus, 18. November 2013.

[13] Andreas Förster: Schuld und Staatsversagen. In: Der Freitag, 25. Juli 2016. Generell dazu Konrad Litschko: NSU-Serie Teil 5: Die Rolle der Bundesanwaltschaft. In: Die Tageszeitung, 4. November 2016.

[14] Samuel Salzborn: Rezension. In: Portal für Politikwissenschaft, 17. Juli 2014.

[15] http://nsu-tribunal.de


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28. November 2016


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