Schattenblick → INFOPOOL → EUROPOOL → BÜRGER


MELDUNG/098: Stop TTIP zieht Europäische Bürgerinitiative zurück (Europäische Initiative Stop TTIP)


Europäische Initiative Stop TTIP
Pressemitteilung vom 11.07.17

Stop TTIP hat Grundsatzentscheidung für weitere Europäische Bürgerinitiativen erkämpft

Offizielle Registrierung erst nach drei Jahren: Stop TTIP zieht Europäische Bürgerinitiative zurück


Die Europäische Bürgerinitiative Stop TTIP ist gestern (10. Juli) nach fast drei Jahren von der Europäischen Kommission registriert worden. Der Europäische Gerichtshof hatte die Initiative gegen die Handelsabkommen CETA und TTIP im Mai für zulässig erklärt und damit einer Klage der Initiatoren gegen die Entscheidung der EU-Kommission von 2014 stattgegeben.

"Die Kommission verzichtet darauf, erneut Rechtsmittel gegen die EuGH-Entscheidung einzulegen", sagt Michael Efler, Mitglied im Stop TTIP-Bürgerausschuss. "Damit gesteht sie ein, dass es rechtswidrig war, Stop TTIP nicht offiziell anzuerkennen. Eine von 3,3 Millionen Bürgerinnen und Bürgern unterstütze Initiative wurde mehrere Jahre lang blockiert - inzwischen sind EU-politische Tatsachen geschaffen worden. Hier hat sich die Kommission ganz klar über Bürgerrechte hinweggesetzt. "

Nochmals in einem offiziellen Verfahren neu sammeln will das Initiativen-Bündnis nicht. Der Bürgerausschuss habe Stop TTIP am 10. Juli zurückgezogen, erklärt Efler. "Bei CETA sind jetzt die erstmal die Mitgliedstaaten am Zuge. TTIP liegt auf Eis. Zudem haben wir als Stop TTIP-Bündnis bereits bewiesen, dass wir mehr als dreimal so viele Menschen mobilisieren können wie für eine offizielle EBI nötig."

Das Bündnis erwartet nun von der Kommission, dass sie Stop TTIP wie eine erfolgreiche EBI behandelt. "Wir fordern eine Anhörung und eine echte inhaltliche Auseinandersetzung mit unseren Argumenten", sagt Efler. "Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass CETA und TTIP Demokratie, Umweltschutz, Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte gefährden."

Erfreulich ist aus Sicht der Initiatoren auch, dass Stop TTIP eine wichtige Grundsatzentscheidung für weitere EBIs erwirkt habe: Die nachträgliche Registrierung und das EuGH-Urteil sind über Stop TTIP hinaus richtungsweisend. "Der EuGH hat bestätigt, dass EBIs auch darauf zielen dürfen, einen Rechtsakt zu verhindern und dass sie sich auch zu laufenden Verhandlungen und nicht nur zu abgeschlossenen internationalen Verträgen äußern dürfen", erläutert Efler. "Damit hat der EuGH die Strategie der Kommission durchkreuzt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung internationaler Verträge völlig außen vor zu halten."

*

Quelle:
Europäische Initiative Stop TTIP & CETA
Kampagnenbüro, Marienstraße 19/20, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/28482379
Email: info@stop-ttip.org
Internet: https://stop-ttip.org/de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang