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MELDUNG/010: Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 215 vom 7. Dezember 2010

Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU


Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am Dienstag in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Dies ist der entscheidende Schritt, der den Weg frei macht für die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments.


Zukünftig soll der Nährstoffgehalt bei allen Lebensmitteln auf der Verpackung angegeben werden, es ist eine Mindestschriftgröße einzuhalten und bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten soll ein entsprechender Hinweis angebracht werden. Wichtige Allergene müssen künftig auch bei nicht verpackter Ware deklariert werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärte dazu nach der Sitzung: "Mit dieser neuen Verordnung werden die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU deutlich verbessert. Die Informationen auf den Verpackungen werden ausführlicher, leichter verständlich und besser lesbar. Damit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen Informationen für ihre Kaufentscheidung und werden noch besser vor Täuschung geschützt."

Das Bundesverbraucherministerium setzt sich zudem für eine klare und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte ein, die auf objektiven Kriterien basiert. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit in Deutschland erarbeitet. Verpflichtende Herkunftskennzeichnungen sollten nur eingeführt werden, wenn sie die Informationen liefern, die Verbraucherinnen und Verbrauchern wünschen. "Verbraucher interessieren sich weniger dafür, wo ein Stück Fleisch verpackt wurde, sondern wollen wissen, wo das Tier gelebt hat. Die heute in Brüssel beschlossenen Kennzeichnungsvorschriften für Fleisch bleiben hingegen hinter den Erwartungen zurück und verursachen einen hohen bürokratischen Aufwand", so Aigner.

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften der europäischen Lebensmittelinformations-Verordnung im Überblick:

Nährwertkennzeichnung

Es wird vorgeschrieben, den Energiegehalt und die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in tabellarischer Form auf der Lebensmittelverpackung aufzulisten. Die verpflichtende Nährwertkennzeichnung darf durch zusätzliche Kennzeichnungselemente wie das "1plus4-Modell" des Bundesernährungsministeriums ergänzt werden.

Mindestschriftgröße

Für verpflichtende Kennzeichnungselemente wird eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter (bezogen auf den Buchstaben "x") festgelegt.

Lebensmittel-Imitate

Auf die Verwendung von Lebensmittelimitaten wie Käse- oder Schinkenersatz muss zukünftig in der Nähe der Verkehrsbezeichnung ausdrücklich hingewiesen werden.

Allergen-Kennzeichnung

Die wichtigsten Allergene müssen zukünftig auch bei nicht verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Beispiele hierfür sind Eier, Fisch, Erdnüsse und glutenhaltige Erzeugnisse.

Koffein-Kennzeichnung

Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie zum Beispiel Energy-Drinks werden EU-weit mit einem gesonderten Warnhinweis für Schwangere und Kinder versehen. In Deutschland beispielsweise mit dem Aufdruck "Nicht zu empfehlen für Kinder oder Schwangere".

"Nano"-Kennzeichnung

Lebensmittel, die technologisch hergestellte Nano-Partikel enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

Herkunftskennzeichnung

Für Fleisch soll eine verpflichtende Angabe des Herkunftslandes eingeführt werden.

Der Entwurf der Lebensmittelinformations-Verordnung wird im weiteren Verfahren dem Europäischen Parlament zugeleitet, das den Regelungen noch zustimmen muss. Bundesministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass die Neuregelungen so bald wie möglich in Kraft treten.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 215 vom 07.12.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2010