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MARKT/149: Wettbewerbsrecht in der Lebensmittellieferkette verschärfen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 14. September 2016

Wettbewerbsrecht in der Lebensmittellieferkette verschärfen

Bauernverband bedauert fehlende Positionierung des EU-Agrarrates


Das Wettbewerbsrecht muss sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verschärft werden, um unfaire Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette wirksamer bekämpfen zu können. Diese Forderung bekräftige der Deutsche Bauernverband (DBV) angesichts des informellen Treffens des EU-Agrarministerrats in Bratislava. Dieser kam bei seinen Beratungen zu der Einschätzung, dass die landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Lebensmittelkette mit der geringsten Verhandlungsmacht ausgestattet seien. In der Konsequenz spüren sie den Preisdruck, der von der zunehmenden Nachfragemacht der Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels ausgehe. Angesichts dieser eindeutigen Einschätzung bedauert der DBV, dass eine gemeinsame eindeutige Positionierung des Agrarrates ausgeblieben ist. Wie der Europäische Bauernverband COPA/COGECA setzt sich auch der DBV auf europäischer Ebene für eine gesetzliche Regelung mit Mindeststandards ein, die durch freiwillige Vereinbarungen der Wirtschaftsbeteiligten ergänzt werden können.

Der DBV wies erneut darauf hin, dass die wirtschaftlichen Risiken in der Lebensmittellieferkette ungleichmäßig und zu Lasten der landwirtschaftlichen Erzeuger verteilt seien. Der Preisbildungsprozess ist nach DBV-Einschätzung nicht ausreichend transparent. Auch die bestehenden Missbrauchsregelungen bei der Ausnutzung der Nachfragemacht durch relativ marktmächtige Lebensmitteleinzelhändler erweisen sich dem DBV zufolge immer wieder als unwirksam. Daher muss nach Maßgabe des DBV sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene jede Chance genutzt werden, eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zulasten der Landwirtschaft zu verhindern.

Auf nationaler Ebene bekräftigte der DBV seine Forderung, mit der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen klarere Grenzen zwischen harten aber marktgerechten Verhandlungen und der missbräuchlichen Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht gerade für den Bereich der Lebensmittellieferkette zu ziehen. Der DBV habe dafür konkrete Vorschläge unterbreitet, insbesondere zum Anzapfverbot sowie zur Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis. Zudem unterstützt der DBV freiwillige Initiativen der Wirtschaft, wie die nationale Dialogplattform zur Umsetzung der "Supply-Chain-Initiative" der EU, die unter seiner Mitarbeit außergerichtliche Streitbeilegungsinstrumente für die Durchsetzung fairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette entwickelt.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. September 2016
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 407
Fax: 030 / 31 904 431
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. September 2016

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