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GRUNDRECHTE/011: Institut warnt vor Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 28. Januar 2015

Pressemitteilung zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar:

Institut warnt vor Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung



Berlin - Anlässlich des Europäischen Datenschutztages erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Nach dem Attentat auf das Pariser Satire-Magazin 'Charlie Hebdo' werden die Rufe nach einer verstärkten Datenüberwachung lauter. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt trotz der Besorgnis nach den Anschlägen in Frankreich, die Pläne für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung fallen zu lassen.

Metadaten zu Telekommunikationsvorgängen sind hochsensible Daten. Ihre pauschale Speicherung auf Vorrat stellt einen schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Dies haben das Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof und internationale Menschenrechtsgremien in den vergangenen Jahren eindringlich festgestellt. Noch im Dezember hat die Bundesregierung maßgeblich auf die Verabschiedung einer Resolution zum 'Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter' in der UN-Generalversammlung hingewirkt, die betonte, dass jegliche Form der Telekommunikationsüberwachung - also auch die Erfassung von Metadaten - im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverträgen stehen muss.

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 deutlich gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung zwar einen legitimen Zweck verfolgt, die undifferenzierte Registrierung des Kommunikationsverhaltens fast der gesamten europäischen Bevölkerung jedoch völlig unverhältnismäßig und nicht erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil von 2010 fest, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um eine extrem weitreichende Maßnahme handelt, die bisher ohne Beispiel in der Rechtsordnung ist. Angesichts der strengen höchstrichterlichen Vorgaben kommen alle Versuche für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einer Quadratur des Kreises gleich, die entweder menschenrechtlich eine Mogelpackung wären oder keinen Mehrwert für die Sicherheitsbehörden bringen würden.

Angesichts der menschenrechtlichen Gefahren, die in der anlasslosen Überwachung liegen, sollte daher von dem Vorhaben abgesehen werden. Absolute Sicherheit kann es nicht geben."

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird jährlich am 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung (08.04.2014): EuGH-Urteil entzieht umfassender Vorratsdatenspeicherung den Boden:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-eugh-urteil-entzieht-umfassender-vorratsdatenspeicherung-den-boden.html

COE - Parliamentary Assembly: Mass surveillance is counter-productive and 'endangers human rights':
http://assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=5387&lang=2&cat=5#

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Januar 2015
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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