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MELDUNG/018: Anhörung im Fall El Masri - Mazedonien vor Europäischem Menschenrechtsgerichtshofs (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Pressemitteilung vom 14. Mai 2012

Anhörung im Fall El Masri - Mazedonien vor Großer Kammer des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs



Berlin, 14. Mai 2012 - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hört die Parteien des Verfahrens des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri gegen die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien am 16. Mai 2012‍ ‍in Strasbourg an. Khaled El Masri hatte 2009 Beschwerde gegen Mazedonien eingereicht, unter anderem wegen Verstößen gegen das Folterverbot, illegale Inhaftierung, unrechtmäßige Auslieferung an die USA, fehlende Ermittlungen zur Aufklärung der Taten, fehlender Zugang zu Rechtsschutzmöglichkeiten sowie eine Verletzung seines Rechts auf Wahrheit. Ziel der Beschwerde ist die Feststellung der Menschenrechtsverletzungen durch das Gericht sowie die Anordnung, Ermittlungen in Mazedonien wieder aufzunehmen.

ECCHR unterstützt Khaled El Masris amerikanisches Anwaltsteam der Open Society Justice Initiative in diesem Verfahren und wird selbst vor Ort vertreten sein. ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck sagt zu der Anhörung vor dem EGMR: "Das CIA-Rendition-Programm hat eine Vielzahl von Menschenrechten verletzt. Es ist gut, dass diese Verletzungen nun Gegenstand einer Verhandlung vor einem europäischen Gericht sind. Dennoch, die Hauptverantwortlichen in den USA wurden zu keinem Zeitpunkt belangt. In vielen europäischen Staaten wurden keine hinreichenden Konsequenzen aus der Beteiligung am Rendition-Programm gezogen, auch hier wurde nie gegen die politische und militärische Führung strafrechtlich vorgegangen."

ECCHR hat Khaled El Masri in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln unterstützt, in dem es um die Weigerung der Bundesregierung ging, Auslieferungsersuchen an die USA zu stellen, nachdem das Amtsgericht München Haftbefehle gegen dreizehn mutmaßliche Entführer El Masris erlassen hatte. ECCHR hat zudem einen kritischen Bericht zum deutschen "BND-Untersuchungsausschuss", der auch den Fall El Masri zum Gegenstand hatte, vorgelegt. Darin wird unter anderem kritisiert, dass es deutsche Strafverfolgungsbehörden unterlassen haben, den offenkundigen Ermittlungsansätzen nachzugehen und verantwortliche Hintermänner und Planer der Entführung El Masris, aber auch in anderen CIA-Verschleppungsfällen durch Geheimdienste sowie zu Guantanamo, zu benennen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Mai 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2012