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MELDUNG/098: Große Kammer des EGMR verhandelt Spaniens langjährige Rückschiebepraxis nach Marokko (ECCHR)


European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)

N.D. und N.T. vs. Spanien: ein richtungsweisender Fall für Geflüchtete und Migrant_innen

Große Kammer des EGMR verhandelt Spaniens langjährige Rückschiebepraxis nach Marokko


Straßburg/Berlin/Madrid, 26. September 2018 - "Spanien hat meine Rechte verletzt. Nun hoffe ich auf ein Urteil, das verhindert, dass anderen dasselbe geschieht. Ich will nicht hinnehmen, dass Menschen andere Menschen so behandeln. Ich erwarte Gerechtigkeit - für all jene, die arm und schutzbedürftig sind, die keine Stimme haben", sagt N.D. aus Mali in seinem Statement an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Große Kammer des EGMR hat heute die völkerrechtswidrigen Rückschiebungen (Push-Backs) an der spanisch-marokkanischen Grenze verhandelt. Im Oktober 2017 hatte der EGMR Spaniens Rückschiebepraxis als menschenrechtswidrig verurteilt. Anlass waren die Individualbeschwerden von N.D. und N.T. gegen Spanien, mit denen sie ihr grundlegendes "Recht auf Rechte" einfordern.

"N.D. und N.T. gegen Spanien ist ein richtungsweisender Fall für die Rechte von Geflüchteten und Migrant_innen", sagt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). "Der EGMR muss zwei Dinge klarstellen: Die Europäische Menschenrechtskonvention gilt an den Grenzanlagen der EU-Außengrenzen und Geflüchtete und Migrant_innen müssen Zugang zum Recht haben."

Der ECCHR-Kooperationsanwalt aus Madrid, Gonzalo Boye, ergänzt: "Der EGMR sollte nicht dem politischen Interesse der spanischen oder sonst einer EU-Regierung folgen. Er muss ausschließlich auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention entscheiden."

N.D. und N.T. wurden im August 2014 an der Grenzanlage von Melilla direkt nach Marokko zurückgeschoben - ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. Auf Initiative und mit Expertise des ECCHR reichten die beiden im Februar 2015 beim EGMR Beschwerde gegen Spanien ein. Vor Gericht werden die Beschwerdeführenden von den ECCHR-Kooperationsanwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid) vertreten.

In weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR u.a. Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden gegen ihre illegale Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.

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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018

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