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AUSSENHANDEL/230: Welche Ziele verfolgt die EU bei den Verhandlungen um das TTIP? (FUE Rundbrief)


Forum Umwelt & Entwicklung - Rundbrief 3/2013 Globalisierung und Freihandel - Pokerspiel mit ungewissem Ausgang

Welche Ziele verfolgt die EU bei den Verhandlungen um das TTIP?(1)

Was sich die EU-Kommission von dem transatlantischen Abkommen verspricht



Das Handels- und Investitionsaufkommen zwischen der EU und den USA soll durch die Mobilisierung der ungenutzten Potenziale des transatlantischen Marktes gesteigert werden. Das Abkommen soll für Beschäftigung und Wachstum sorgen, indem es den Zugang zum US-amerikanischen Markt erleichtert, die Kompatibilität der Regulierungsmaßnahmen der EU und den USA verbessert und den Weg zur Festlegung globaler Normen ebnet. Sollte ein derart ehrgeiziges Abkommen zustande kommen und vollumfänglich angewandt werden, wird das Einkommen eines durchschnittlichen europäischen Haushalts pro Jahr voraussichtlich um 545 EUR steigen. Außerdem dürfte das Bruttoinlandsprodukt der gesamten EU um beachtliche 0,5 Prozent bis 1 Prozent (immerhin 119 Milliarden EUR) zulegen.

Ganz konkret geht es darum, Zölle abzuschaffen und andere Beschränkungen des Warenhandels aufzuheben. Weitere Ziele sind die Liberalisierung kommerzieller Dienstleistungen, ferner ein optimaler Schutz und größtmögliche Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit für europäische Investoren in den USA sowie ein besserer Zugang zu öffentlichen Aufträgen der USA.

Die Beseitigung unnötiger Regulierungsauflagen im Handel ist eines der Kernthemen für die EU, ebenso der stärkere Schutz europäischer geografischer Angaben, die Erleichterung der Zollformalitäten und die Wettbewerbsregeln.

Die nachhaltige Entwicklung wird ein übergeordnetes Ziel sein. Wir wollen sicherstellen, dass das Abkommen im Einklang mit internationalen Umwelt- und Arbeitsübereinkünften und -normen steht und Umwelt, Arbeitnehmer und Verbraucher auf hohem Niveau schützt. Wir werden Handel und Investitionen nicht ankurbeln, indem wir die betreffenden Standards absenken.


Welcher wirtschaftliche Nutzen wird erwartet?
Eine ambitionierte und umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (THIP) könnte, wenn das Abkommen erst einmal in vollem Umfang angewandt wird, der EU erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen (jährlich 119 Milliarden Euro), ebenso den USA (jährlich 95 Milliarden Euro). Die Vorteile für die EU und die USA würden nicht zu Lasten der übrigen Welt gehen. Im Gegenteil, die Liberalisierung des Handels zwischen der EU und den USA dürfte sich weltweit positiv auf den Handel und die Einkommen auswirken, weil das BIP in der übrigen Welt dadurch um nahezu 100 Milliarden Euro zulegen könnte. Ein Teil der verringerten Handelskosten wird auch anderen Partnern zugute kommen, da die EU und die USA künftig gemeinsam darauf hinarbeiten können, ihre Handelsregeln zu verbessern und ihre Regelungssysteme aneinander anzugleichen. Aufgrund des wirtschaftlichen Gewichts der EU und der USA werden auch ihre Partner bestrebt sein, sich den neuen transatlantischen Standards anzunähern. Davon profitiert möglicherweise auch die immer stärker verflochtene Weltwirtschaft, insbesondere weil die globalen Wertschöpfungsketten zunehmend komplexer werden.


Wird die EU ihre hohen Standards für dieses Handelsübereinkommen opfern müssen?
Nein, auf keinen Fall. Oberste Priorität unserer Handels- und Investitionsverhandlungen ist es stets, für die Gesellschaft, die Bürger und die Unternehmen nachhaltige Vorteile zu erzielen. Dies gilt auch für die Verhandlungen mit den USA.

Daher muss bei allen etwaigen wirtschaftlichen Vorteilen des Abkommens gewährleistet sein, dass unsere hohen Standards in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Schutz der Privatsphäre sowie Rechte der Arbeitnehmer und der Verbraucher gewahrt bleiben. Unsere hohen Schutzniveaus sind nicht verhandelbar. Fortschritte bei der Verbesserung der Handels- und Investitionsbedingungen werden nicht auf Kosten unserer Grundwerte gehen. Außerdem darf dadurch keinesfalls unser Recht beschnitten werden, Regelungen so zu gestalten, wie es uns angemessen erscheint.


Was sind die wichtigsten Punkte des Mandats?
In den Verhandlungsrichtlinien wurden die Themen und Zielvorgaben in groben Zügen festgelegt. Das Mandat stellt im Wesentlichen auf drei Kernbereiche ab: Marktzugang, Konvergenz im Regulierungsbereich sowie Handelsregeln, mit denen die globalen Herausforderungen bewältigt werden können.


1) Marktzugang
Zölle: Ziel des Abkommens ist es, die Zölle im transatlantischen Handel mit industriellen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen möglichst vollständig abzubauen, wobei die sensibelsten Erzeugnisse gesondert zu behandeln sind. Die Zollschranken im transatlantischen Handel sind derzeit mit durchschnittlich 5,2 Prozent für die EU und 3,5 Prozent für die USA (WTO-Schätzungen) vergleichsweise niedrig. Angesichts des erheblichen Handelsvolumens zwischen der EU und den USA sind die durch diese Zölle verursachten Kosten jedoch nach wie vor nicht unerheblich.

Ursprungsregeln: Angestrebt wird eine Annäherung der Standpunkte der EU und der USA in der Frage der Ursprungsregeln, um dadurch den Handel zu erleichtern und gleichzeitig den Interessen der Hersteller aus der EU Rechnung zu tragen.

Handelspolitische Schutzmaßnahmen: Die EU möchte einen regelmäßigen Dialog über Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen mit den USA aufnehmen, ohne auf ihr Recht zu verzichten, von derartigen Maßnahmen im Rahmen der einschlägigen WTO-Regeln Gebrauch zu machen.

Dienstleistungen: Beide Seiten sollten ihre Dienstleistungssektoren zumindest so weit öffnen, wie sie es im Rahmen anderer Handelsabkommen bereits getan haben. Gleichzeitig streben sie an, ihre Dienstleistungsmärkte in neuen Bereichen, etwa dem Verkehrswesen, zu öffnen. Darüber hinaus möchte die EU sicherstellen, dass europäische Berufsqualifikationen jenseits des Atlantiks anerkannt werden können und dass Unternehmen aus der EU und ihre Tochtergesellschaften sich in den USA unter denselben Bedingungen betätigen können wie inländische Unternehmen. In den Kapiteln Dienstleistungen und Investitionen des Abkommens sollte zudem der Bereich der öffentlichen Verwaltung unterhalb der Bundesebene angesprochen werden.

Investitionen: soll das höchste aller Liberalisierungs- und Investitionsschutzniveaus erreicht werden, auf die sich beide Seiten bisher im Rahmen anderer Handelsabkommen verständigt haben. Die EU wird auf den bisherigen Erfahrungen der Mitgliedstaaten mit ihren bilateralen Investitionsabkommen und den bewährten Verfahrensweisen in diesem Bereich aufbauen. Sie möchte in das Abkommen auch Garantien zum Schutz vor Enteignung aufnehmen lassen, ferner Regeln für den freien Transfer von Geldern, billige und angemessene Behandlung und gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen, die in den USA investieren. Das Thema Investitionsschutz, einschließlich der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten, wurde in die Verhandlungsrichtlinien aufgenommen, die außerdem einschlägige Schutzbestimmungen enthalten, mit denen jeglicher Missbrauch des Systems verhindert und das Recht auf Regulierung geschützt werden sollen.

Vergabe öffentlicher Aufträge: Prozent des BIP der EU und 31 Millionen Arbeitsplätze entfallen auf Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind. Wenn folglich deren Vergabe auf allen staatlichen Ebenen ohne Diskriminierung europäischer Unternehmen erfolgt, dürften beträchtliche neue Geschäftsmöglichkeiten entstehen. Dies bedeutet auch, dass die EU darauf hinarbeiten würde, dass die Ausschreibungsverfahren transparenter gestaltet und Anforderungen hinsichtlich des inländischen Fertigungsanteils aufgehoben werden.


2) Regulierungsfragen und nichttarifäre Handelshemmnisse: stärkere Integration des transatlantischen Marktes
Im Regulierungsbereich versprechen die Handels- und Investitionsverhandlungen den größten Nutzen für die Wirtschaft. Die transatlantischen Handelsbeziehungen werden heute nicht durch die bei der Einfuhr zu entrichtenden Zölle am stärksten behindert, sondern durch die »Handelsbarrieren hinter den Zollgrenzen«, beispielsweise voneinander abweichende Sicherheits- oder Umweltnormen für Kraftfahrzeuge. Derzeit müssen Hersteller, die ihre Produkte auf beiden Seiten des Atlantiks verkaufen wollen, für die Genehmigung ihrer Erzeugnisse oft doppelt zahlen und unterschiedliche Verfahren einhalten. Mit dem angestrebten Handelsabkommen sollen unnötige Kosten und Verzögerungen für die Unternehmen abgebaut werden. Gleichzeitig soll ein hohes Maß an Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie an Sicherheit gewährleistet werden.

In diesem Sinne verfolgen beide Seiten das Ziel, ambitionierte Vereinbarungen über Gesundheit und Pflanzenschutz (Gesundheits- und Hygienenormen, z. B. für Lebensmittel) sowie über technische Handelshemmnisse auszuhandeln. Zudem werden die Verhandlungsführer sich mit der Kompatibilität der Regulierungsauflagen in einzelnen Branchen befassen, dazu zählen unter anderem die Chemie- und die Kraftfahrzeugindustrie, die IKT-Branche, ferner die pharmazeutische Industrie und verwandte Sparten wie Medizingeräte. Regulierungskonvergenz ist nicht nur für den Warenhandel notwendig. Im Bereich Finanzdienstleistungen sollte bei den Verhandlungen beispielsweise geprüft werden, ob ein gemeinsamer Rahmen für die aufsichtliche Kooperation geschaffen werden kann. Europäische und US-amerikanische Interessenträger haben aufgezeigt, in welchen Bereichen die größten Handelshemmnisse bestehen.

Da sich nicht alle Regelungsunterschiede auf einmal beseitigen lassen, streben die beiden Seiten Rahmengrundsätze für ein »lebendes Abkommen« an, bei dem stufenweise nach vorab festgelegten Zielen und einem festen Zeitplan auf mehr Regelungskonvergenz hingearbeitet wird. Dadurch lassen sich bestehende Hindernisse beseitigen; gleichzeitig kann aber auch verhindert werden, dass künftig wieder neue Hindernisse errichtet werden.


3) Gemeinsame Herausforderungen und Chancen im Welthandel des 21. Jahrhunderts
Angesichts der Dimension der transatlantischen Partnerschaft und ihres Einflusses auf die globalen Handelsströme werden sich die Verhandlungsführer auch mit Bereichen befassen, die über den bilateralen Handel hinausgehen und zum Ausbau des multilateralen Handelssystems beitragen.

Rechte des geistigen Eigentums: Sowohl die EU als auch die Vereinigten Staaten sind entschlossen, im Bereich des geistigen Eigentums (und seiner Durchsetzung) ein hohes Schutzniveau aufrechtzuerhalten und zu fördern. In Anbetracht der Effizienz ihrer jeweiligen Systeme wird hier keine Harmonisierung angestrebt, vielmehr ist beabsichtigt, einige spezifische Bereiche herauszugreifen, in denen Divergenzen abgebaut werden sollen. Auf Seiten der EU kommt den geografischen Angaben in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu. Im Laufe der Verhandlungen wollen wir daher konkrete Vorstellungen über deren adäquaten Schutz präsentieren.

Handel und nachhaltige Entwicklung: Die EU und die USA wollen im Bereich der sozialen und ökologischen Aspekte des Handels und der nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und dabei auf den Ergebnissen aufbauen, die jede Seite bei der Aushandlung ihrer bereits bestehenden Handelsabkommen erzielt hat.


Welcher Kompromiss wurde bei audiovisuellen Dienstleistungen erzielt?
Die audiovisuellen Dienstleistungen werden nicht ausgeklammert. Die Europäische Kommission hat die Interessenträger vor kurzem eingeladen, zur Zukunft der digitalen Medien Stellung zu nehmen. Da die Rechtsvorschriften der EU in diesem Bereich noch nicht vollständig ausgearbeitet sind, wurde vereinbart, dass die audiovisuellen Dienstleistungen im Mandat zwar vorläufig ausgespart werden, die Kommission dem Rat aber zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Verhandlungsrichtlinien vorlegen kann.


Welche Rolle spielen die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament bei diesen Verhandlungen? Wie steht es mit der Zivilgesellschaft?
Die Kommission hat heute vom Rat Leitlinien für die von ihr im Namen der EU zu führenden Verhandlungen erhalten. Unmittelbar nach deren Abschluss müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat die Ergebnisse genehmigen, bevor sie für die EU verbindlich werden.

Dies heißt jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten und das Parlament bei den Verhandlungen kein Mitspracherecht haben: Die Kommission wird regelmäßig mit den im Rat vertretenen Mitgliedstaaten in Kontakt stehen und das Europäische Parlament über die Verhandlungsfortschritte auf dem Laufenden halten, weil diese Akteure die endgültige Entscheidung über das gesamte Abkommen treffen. Die Kommission wird außerdem mit Vertretern der Zivilgesellschaft über dieses Handelsübereinkommen ganz transparent kommunizieren. Bei den Verhandlungen ist allerdings auch ein gewisses Maß an Vertraulichkeit im Interesse der Ziele zu wahren, die von der EU angestrebt werden und die letztlich zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für europäische Bürgerinnen und Bürger führen sollen.


Ist der Wortlaut des Mandats öffentlich zugänglich?
Das Mandat für die Verhandlungen, die im Rahmen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft geführt werden (THIP-Verhandlungen) gilt nach wie vor als Verschlusssache. Dies ist nötig, damit die Interessen der EU und die Aussichten auf ein zufriedenstellendes Ergebnis gewahrt bleiben. Niemand legt seine Karten von Anfang an offen auf den Tisch und gibt seinem Verhandlungspartner seine ganze Strategie preis. Auch die EU tut dies nicht. Die Europäische Kommission ist indessen bemüht, die Verhandlungen für die Bürgerinnen und Bürger Europas so transparent wie möglich zu führen.


Anmerkung
(1) Gibt den Standpunkt der EU-Kommission wieder und basiert auf dem MEMO: »Mitgliedstaaten billigen bilaterale Handels- und Investitionsverhandlungen zwischen der EU und den USA.« European Commission - MEMO/13/564 15/06/2013.


Die Generaldirektion Handel hat in ihrem Internet-Auftritt eine Sonderseite über die TTIP-Verhandlungen eingerichtet, die regelmäßig aktualisiert werden wird:
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/


Das Forum Umwelt & Entwicklung wurde 1992 nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung gegründet und koordiniert die Aktivitäten der deutschen NRO in internationalen Politikprozessen zu nachhaltiger Entwicklung. Rechtsträger ist der Deutsche Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände (DNR) e.V.

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Quelle:
Forum Umwelt & Entwicklung - Rundbrief 3/2013, Seite 8-10
Herausgeber: Projektstelle Umwelt & Entwicklung
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin
Telefon: 030/678 1775 93, Fax: 030/678 1775 80
E-Mail: info@forumue.de
Internet: www.forumue.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. November 2013