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ENERGIE/162: Klage gegen die EU-Kommission - Rechtssicherheit für EEG schaffen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 17. Februar 2015

Klage gegen die EU-Kommission: Rechtssicherheit für EEG schaffen


Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2015 Klage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 erhoben. Mit der Klage soll grundsätzlich geklärt werden, ob das EEG überhaupt dem EU-Beihilferegime unterliegt und wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist.

In ihrem Beschluss vom 25. November 2014 hatte die Europäische Kommission in einem Beihilfeprüfverfahren das (alte) EEG 2012 als Beihilfe eingeordnet. Die Bundesregierung ist seit langem bestrebt, die grundsätzliche und rein formale Rechtsfrage zu klären, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dem EU-Beihilferegime unterliegt - also eine Beihilfe darstellt oder nicht. Damit verbunden ist auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt.

Um dies zu klären, hat die Bundesregierung bereits im Februar 2014 Klage gegen den Eröffnungsbeschluss der Kommission vom 18. Dezember 2013 im oben genannten Beihilfeprüfverfahren erhoben. Da die Kommission das EEG 2012 in der Entscheidung vom 25. November 2014 wiederum aus ähnlichen Erwägungen als Beihilfe einordnet, hat die Bundesregierung nun auch diesen Beschluss mit der aktuellen Klage vom 2. Februar 2015 angefochten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei entsprechenden Klagen beträgt nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums voraussichtlich vier Jahre.

Das mittlerweile geltende EEG 2014, das die Kommission unter Auflagen genehmigt hat, ist von der Klage nicht betroffen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 17. Februar 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2015

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