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MELDUNG/004: Einigkeit über neue EU-Finanzaufsicht (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 4. Dezember 2009

Einigkeit über neue EU-Finanzaufsicht
EU-Finanzminister bringen beim Ecofin-Treffen Aufsichtspaket auf den Weg


Die Finanzminister der Europäischen Union trafen sich am 2. Dezember 2009 in Brüssel, um sich über die Ausgestaltung von neuen Europäischen Finanzstrukturen zu verständigen. Mit Erfolg: einstimmig einigten sich die Mitglieder des Finanzministerrats Ecofin auf ein Gesamtpaket. Es beinhaltet die wichtigsten Grundzüge für eine neue Architektur aus europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden.

Um die grenzüberschreitende Aufsicht zu verbessern, stand Deutschland immer hinter dem Vorhaben, einen gemeinsamen Europäischen Aufsichtsrahmen zu schaffen. Denn die Lehre nach der Krise ist, sich nicht nur auf die gigantische Größe einiger Institute zu konzentrieren, sondern auch auf ihre enge Vernetzung innerhalb der Märkte. Wenn die Institute vernetzt sind, dann müssen es auch die Aufsichtsbehörden sein. Bundesfinanzminister Schäuble begrüßte deshalb den "guten Kompromiss", der jetzt die Umsetzung eines besseren europaweiten Aufsichtssystems in greifbare Nähe rückt.


Systemrisiken früher erkennen: der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)

Das Konzept der Finanzminister unterscheidet, ob es sich um die sog. Makro- oder Mikro-Aufsicht handelt. Auf der übergeordneten Makro-Ebene wird die Stabilität des gesamten Finanzsystems überwacht. Das heißt konkret: Künftig wird ein neuer, europäischer Ausschuss die systemischen Risiken des Finanzsystems in den Blick nehmen, das heißt der Ausschuss wird Risiken analysieren, Frühwarnungen aussprechen und Empfehlungen abgeben, wie Risiken beseitigt werden können.

Die Europäische Zentralbank wird das Sekretariat des ESRB zur Verfügung stellen. Die enge Anbindung an die Europäische Zentralbank heißt auch, dass der Finanzplatz Frankfurt und damit der Standort Deutschland aufgewertet werden.


Ein besseres Aufsichtssystem: ein Aufsichtsnetzwerk aus europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden

Auf der Mikro-Ebene geht es um die Aufsicht über einzelne Institute in den verschiedenen Bereichen des Finanzmarkts. Hier soll ein Europäisches Finanzaufsichtssystem geschaffen werden, das aus den Aufsichtsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten und drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden bestehen sollen.

Bei den drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden handelt es sich um eine Europäische Bankaufsichtsbehörde, eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde. Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollen die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsehern verbessern und intensivieren. Sie sollen ein einheitliches Aufsichtshandeln der nationalen Aufsichtsbehörden sicherstellen, so dass im Binnenmarkt die gleichen Bedingungen für die Finanzinstitute bestehen.

Dabei schließt die Arbeit der Europäischen Aufsichtsbehörden auch den Erlass bindender Entscheidungen ein, z.B. bei Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsehern.


Der Kompromiss

Strittig war im Vorfeld, in welchem Umfang die Europäischen Aufsichtsbehörden Eingriffsmöglichkeiten direkt gegenüber Finanzinstituten haben sollen. Nach Vorstellung der EU-Kommission sollten die EU-Behörden den beaufsichtigten Unternehmen im Falle einer Krise direkt Anweisungen geben dürfen. Dies wurde abgelehnt. Im Fall einer Krise können die Europäischen Aufsichtsbehörden nur die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden anweisen.

Außerdem fand man einen Kompromiss für den Fall, dass die EU-Aufsicht Maßnahmen anordnet, die Auswirkungen auf die nationalen Haushalte haben können. In diesem Fall, kann das Land Widerspruch einlegen und die Maßnahme zunächst aussetzen, so die Einigung der Finanzminister. Wenn die Mehrheit der EU-Finanzminister allerdings danach den Europäischen Aufsichtsbehörden Recht gibt, wird die Blockade wieder aufgehoben.

Damit erfüllt die Einigung die Grundanforderungen des Europäischen Rats vom Juni 2009: zum einen wird sie den dringenden Erfordernissen gerecht, bessere, stabilitätswahrende Finanzaufsichtsstrukturen für Europa zu schaffen. Zum anderen respektiert sie das Budgetrecht der nationalen Parlamente.


Der Zeitplan

Nun befasst sich das Europäische Parlament mit den Entwürfen. Eine politische Einigung des Rates und die Annahme der Rechtstexte durch das Plenum des Europäischen Parlaments werden im Sommer 2010 erwartet. Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollen zum 1. Januar 2011 errichtet werden.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 04.12.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Dezember 2009