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MELDUNG/013: Eurogruppe billigt Verträge zur Gründung der Zweckgesellschaft (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 9. Juni 2010

Eurogruppe billigt Verträge zur Gründung der Zweckgesellschaft


Die Eurogruppe hat am 7. Juni 2010 sowohl den Rahmenvertrag der Garantiegeber als auch den Gesellschaftsvertrag für die "European Financial Stability Facility" ("EFSF") gebilligt. Mit diesen Beschlüssen und der ebenfalls am 7. Juni erfolgten Gründung der EFSF wird die politische Entscheidung vom 9. Mai in die Tat umgesetzt. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Einsatzfähigkeit des Euro-Rettungsschirmes getan.

Eine Verpflichtung zur Übernahme von Garantien und damit die vollständige Einsatzfähigkeit der EFSF besteht, wenn mind. 90% der gesamten Garantiezusagen von 440 Mrd. EUR abgegeben werden. Dies wird voraussichtlich Ende Juni der Fall sein.

Bis dahin stehen die Mittel des von KOM verwalteten Europäischen Stabilisierungsmechanismus in Höhe von 60 Mrd. Euro uneingeschränkt zur Verfügung.

Die wesentlichen Kernelemente der Vereinbarungen sehen wie folgt aus:

Es steht ein maximales Garantievolumen von 440 Mrd. Euro zur Verfügung. Dieses wird von den Euroländern auf einer pro rata Basis wird aufgebracht.

Die Mittel aus der EFSF können bis 30. Juni 2013 beantragt werden. Danach werden keine neuen Finanzierungsprogramme zugesagt bzw. Garantien übernommen. Der tatsächliche Abruf der Mittel erfolgt - wie bei anderen Programmen von IWF/EU - über einen längeren Zeitraum. Während der Laufzeit eines Programms kann die EFSF dann einzelne Kredittranchen ausreichen, wenn der betreffende Mitgliedstaat die wirtschafts- und finanzpolitischen Auflagen erfüllt.

Zur Stärkung des Ratings erfolgt eine Übersicherung der Anleihen: Die Garantiegeber haften bei einzelnen Emissionen für 20% mehr als es ihrem Anteil gemäß EZB-Kapitalschlüssel entspräche. Da sich der Gesamtrahmen von 440 Mrd. Euro dadurch nicht erhöht, wird die insgesamt für Kredite zur Verfügung stehende Garantiesumme kleiner.

Zudem wird durch Einhalt der gesamten vom Kreditnehmer zu zahlenden Garantie- und Servicegebühr ein Kapitalpuffer gebildet. Dieser Puffer steht bei Zahlungsausfall den Gläubigern zur Verfügung. Soweit der Kapitalpuffer nicht benötigt wurde, wird er am Ende der Laufzeit an die Garantiegeber pro rata ausgeschüttet. Mit diesen Elementen sollte das Erreichen eines AAA-Ratings möglich sein. Falls notwendig können nach einstimmigem Beschluss der Garantiegeber weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das Rating zu stärken.

Die EFSF wurde als "société anonyme" mit Sitz in Luxemburg gegründet. Alleiniger Gesellschafter ist zunächst Luxemburg, die übrigen Eurozonen-Mitgliedstaaten übernehmen ihre Anteile, sobald der Rahmenvertrag unterzeichnet wurde.

Das Direktorium der EFSF besteht aus 16 Mitgliedern. Um eine enge Verzahnung zwischen EFSF und der Eurogruppe sicherzustellen, werden die jeweiligen Vertreter der Mitgliedstaaten in der Eurogruppen- Arbeitsgruppe in das Direktorium der EFSF berufen.

Alle wichtigen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Bei Entscheidungen, die die Umsetzung oder eher technische Fragen betreffen, reicht eine 2/3 Mehrheit.

Die Finanzagentur des Bundes wird als Dienstleister der EFSF deren Kapitalmarktaktivitäten durchführen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 09.06.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2010